Die Leihmutterschaften von Jens Spahn und Hendrik Streeck: Doppelmoral als Regierungsprogramm
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Wie man berechtigte Fragen rüde abbügelt, konnte man im Zuge der Affäre um das Leihmutter-Kind von Ex-Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) am Montag beobachten. In der traditionellen Regierungspressekonferenz wurde Regierungssprecher Stefan Kornelius gefragt, wie es sich denn mit dem Drogenbeauftragten der Bundesregierung, dem Virologen Hendrik Streeck (CDU), verhalte, der wenige Wochen vor Spahn ebenfalls die Elternschaft für ein in den USA per Leihmutter ausgetragenes Kind öffentlich gemacht hatte.
Ein weiteres Mitglied der Bundesregierung, ein weiterer CDU-Parlamentarier, der die deutsche Rechtslage und die Beschlüsse seiner eigenen Partei gezielt im Ausland umgeht.
Kornelius wehrte die Frage zunächst mit dem einfachsten Mittel ab, dem Verweis auf die Privatsphäre Streecks. Netter Versuch. Doch da Streeck selbst in ähnlicher Weise wie Spahn die Öffentlichkeit gesucht hatte, zog die Argumentation nicht und provozierte Nachfragen.

Hendrik Streeck, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung
„Herr Streeck (…) hat keine öffentliche Debatte darüber gesucht“, beantwortete Kornelius eine Frage, die niemand gestellt hatte und die auch nicht relevant ist. Von öffentlichem Interesse ist einzig, ob die Maßstäbe, die für Spahn gelten auch auf Streeck angewendet werden.
Doch dann legte der Regierungssprecher noch einmal nach: „Zur politischen Einordnung ist natürlich auch wichtig, zu wissen: Herr Streeck hat keine politischen Forderungen vertreten, die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen. Das heißt, es gibt bei ihm keine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Deswegen bitte ich doch, diese sehr klare Unterscheidung auch zu respektieren.“
Das ist mehr als bemerkenswert. Spahn hätte demnach im Amt bleiben können, wenn er stillschweigend die deutsche Rechtslage im Ausland umgangen hätte. Streeck, so kann man es interpretieren, hat nie öffentlich Anlass zu der Annahme gegeben, dass er das deutsche Leihmutterschaftsverbot akzeptiert und darf deshalb, was Spahn verwehrt wird.
Doppelmoral als Regierungsprogramm vom Sprecher des Kanzlers verkündet!

Regierungssprecher Stefan Kornelius
Ein Mitglied der Regierung oder der sie tragenden Fraktionen ist also im Ausland völlig frei, dortige Mittel und Wege zu nutzen, die im Inland verwehrt sind, solange er sich nicht in widersprüchliche Äußerungen verwickelt. Ein Großwildjäger, der anderswo Elefanten schießt und Elfenbein als Trophäe in sein Landhaus hängt, nimmt demnach ebenso Schaden an seiner politischen Reputation, wie ein Mitarbeiter von Amnesty International, der fern der Heimat an einer Hinrichtung teilnimmt oder ein Funktionär der Anonymen Alkoholiker, der sich auswärts betrinkt.
Regierungssprecher Stefan Kornelius, ehemals Politikchef der Süddeutschen Zeitung, bestätigt in der Pressekonferenz diesen moralischen Rasierklingenritt ausdrücklich: „Ich habe eben gesagt, dass ich von Herrn Streeck keine politische Forderung kenne, die seiner persönlichen Lebensführung entgegensteht.“ Und: „Ich verfolge die öffentliche Debatte, und es gab sehr viele Analysen, was zu diesem Rücktritt geführt hat. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Aber bei Herrn Streeck kann ich hinzufügen, dass bei ihm kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen ist und die geschützte Privatsphäre der Familie aufrechterhalten bleiben wird.“
Die Moral gilt in der CDU nicht für alle
Zu lernen ist aus diesem Vorgang dreierlei: Jens Spahn musste wegen Doppelmoral zurücktreten. Die gleiche Moral gilt (zweitens) aber nicht für den Drogenbeauftragten der Bundesregierung, der so pfiffig war, nie den Anschein zu erwecken, er akzeptiere die deutsche Rechtslage für seine private Lebensführung. Und drittens: Wenn man im Amt etwas anderes tut, als man zuvor angekündigt hat (Milliardenkredite aufnimmt, Steuern erhöht etc.), dann ist das überhaupt keine Debatte wert, sondern normaler politischer Sinneswandel.
Manchmal haben es Regierungssprecher aber auch wirklich nicht leicht.
Ein wirklicher Wille zum Anerkennen der Rechtslage existiert in Wahrheit nicht, weil man einschlägigen Lobbygruppen den Zugang zum Kind nicht verwehren will. Vielleicht sollten auch Regierungen sich verbindliche Compliance-Regeln geben, wonach man auch im Ausland nicht den ethischen Grundsätzen der heimatlichen Gesetzgebung ins Gesicht spucken darf. Wenigstens als Teil der Regierung nicht. Man wird ja bescheiden.
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Ralf Schuler
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