Kuschel-Justiz in NRW: Er stach einem Schüler in den Kopf und kommt zunächst frei
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Herbstferien für den Messer-Täter!
Erst sah es nach einem harmlosen Streit zwischen fünf Schülern aus der Oberstufe aus, als der Syrer Yamen H., der zum Zeiptunkt 17 Jahre alt war, sein Klappmesser auspackte und einem Schüler (18) dreimal in den Kopf stach. Das Opfer hatte Glück, dass ein Mitschüler (17) versuchte, den Täter zu stoppen. Das rettete dem 18-Jährigen das Leben. Er und sein couragierter Freund wurden schwer verletzt. Die Tat ereignete sich vor der katholischen Hildegardis-Schule in Hagen.

Vor der katholischen Hildegardis-Schule in Hagen geschah die Tat.
Nun folgte das Urteil am Freitagmorgen. Die Messer-Attacke war laut Richterspruch kein zweifacher versuchter Mord, sondern lediglich gefährliche Körperverletzung. Entsprechend milde fiel das Urteil aus: drei Jahre Haft, der Haftbefehl wurde vorläufig ausgesetzt.
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf versuchten Totschlag und vier Jahre Haft. Das Gericht ging jedoch von einem sogenannten „Rücktritt vom Versuch“ aus. Begründung: Der Syrer hatte das Messer nach dem letzten Stich eingeklappt. Ein Rücktritt vom Versuch liegt dann vor, wenn der Täter die Tat freiwillig aufgibt. Laut dem Richter sei das, aufgrund des Einklappens der Tatwaffe, bereits der Fall gewesen sein.

Die Politik versucht mit Verboten die zunehmenden Messer-Attacken einzudämmen.
Die Eltern des Opfers verstehen die Welt nicht mehr. „Dieses Urteil macht wütend: Es ist ein völlig falsches Signal“, sagten die Eltern gegenüber Bild.
Yamen, der inzwischen 18 Jahre alt ist, tritt seine Haftstrafe in Kürze an. Seine bisher abgesessene Zeit in U-Haft wird ihm wohl angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis zum Haftantritt genießt der Täter zunächst die Herbstferien.
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