Hateaid unterstützt „Laura Hannah Holstein“ im Rechtsstreit gegen Frauenrechtsverein
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Weil der Verein „Frauenheldinnen“ Laura Hannah Holstein, (die NIUS aufgrund einer Gerichtsentscheidung, gegen die Rechtsmittel eingelegt wurden, als Frau bezeichnen muss) als Mann und potenziellen Spanner bezeichnet hat, geht Holstein nun gegen den Verein vor. Brisant: HateAid ist im Gerichtsschriftsatz als Zustelladresse von Laura Hannah Holstein angegeben.
HateAid, ein Verein, der teils steuer- und teils spendenfinanziert ist, gibt eigentlich an, für Opfer von Hass und Hetze einzustehen. Nun vertritt er offenbar Laura Hannah Holstein gegen den einen Frauenrechtsverein. Eva Engelken, Vorsitzende des Vereins „Frauenheldinnen“, kritisiert das Vorgehen: „Es hat nichts mit Hass zu tun, einen Mann als Mann zu bezeichnen. Es ist schlichtweg eine biologische Tatsache und keine Beleidigung.“
Der aktuelle Rechtsstreit hat eine längere Vorgeschichte, die bis ins Jahr 2024 zurückreicht. Damals sorgte ein Konflikt um ein Frauen-Fitnessstudio in Erlangen bundesweit für Aufmerksamkeit. Die Betreiberin Doris Lange hatte sich geweigert, Laura Hannah Holstein Zugang zu ihrem Studio zu gewähren. Der Fall entwickelte sich schnell zu einem Grundsatzstreit über Frauenräume, Selbstbestimmung und Antidiskriminierungsrecht.

Doris Lange betreibt ein Fitness-Studio in Erlangen, in dem nur Frauen trainieren dürfen.
Ataman schlägt 1.000 Euro Entschädigung vor
Die Frauenheldinnen stellten sich damals öffentlich hinter Doris Lange. Über eine Crowdfunding-Kampagne sammelte der Verein ausreichend finanzielle Mittel, um die Studiobetreiberin im Rechtsstreit zu unterstützen. Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt der Fall, nachdem die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, vorgeschlagen hatte, Lange solle eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zahlen.
Als Reaktion darauf veröffentlichten die Frauenheldinnen einen offenen Brief an Ataman. Unter dem Schreiben gingen zahlreiche Kommentare ein, in denen Unterstützer ihrem Ärger über die Entwicklung des Falls Ausdruck verliehen. Nach Angaben des Vereins erstattete Holstein gegen rund 170 Kommentatoren Strafanzeige.
Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf und prüfte die eingegangenen Äußerungen. Wie Eva Engelken gegenüber NIUS berichtet, seien dabei lediglich in drei Fällen mögliche Anfangsverdachtsmomente diskutiert worden. Im Zuge der Ermittlungen wurde auch die Vereinsvorsitzende als Zeugin beziehungsweise Ansprechpartnerin kontaktiert. Da keine Kontaktdaten der Kommentierenden vorlagen und zahlreiche Personen nicht ermittelt werden konnten, wurden die Verfahren schließlich eingestellt.

Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung
Es geht um die Verteidigung von Frauenschutzräumen
Parallel dazu gerieten auch Äußerungen des Vereins selbst in den Fokus. Den Frauenheldinnen wird vorgeworfen, Holstein als Mann bezeichnet zu haben. Zudem hatte der Verein in einem Beitrag geschrieben, Doris Lange wolle ihre Kundinnen vor einem „potenziellen Spanner“ schützen. Engelken weist den Vorwurf zurück, Holstein damit persönlich als Spanner bezeichnet zu haben. Vielmehr habe man die Perspektive von Kundinnen beschrieben, die sich in Umkleide- oder Duschbereichen unwohl fühlen könnten. Doch Holstein erstattete Strafanzeige. Engelken selbst wurde daraufhin als Beschuldigte geführt. „Unser Anwalt hat gegenüber den Ermittlungsbehörden deutlich gemacht, dass es uns nicht um Beleidigungen geht, sondern um die Verteidigung von Frauenschutzräumen“, sagt sie.
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach stellte das Verfahren im März 2026 ein. Die Frauenheldinnen berichteten anschließend öffentlich über die Entscheidung. Nach Auffassung von Engelken erhielt die Auseinandersetzung dann neue Dynamik, nachdem ein Gericht NIUS untersagt hatte, Holstein als Mann zu bezeichnen. Kurz darauf ging Holstein nach Angaben der Frauenheldinnen dann plötzlich erneut juristisch gegen den Verein vor, um Formulierungen in bereits veröffentlichten Artikeln anzugreifen. Engelken hat nun ein Crowdfunding gestartet, um die Prozesskosten zu finanzieren.
Besonders pikant: In den Gerichtsunterlagen ist HateAid als Zustelladresse von Laura Hannah Holstein angegeben. „Für mich ist das absurd, schließlich unterstützt HateAid nach eigenem Selbstverständnis Betroffene von Hass und Hetze. HateAid sollte uns lieber in unserem Recht auf freie Meinungsäußerung unterstützen.“
Auf eine NIUS-Anfrage, welche Rolle die Organisation genau im aktuellen Verfahren tatsächlich spielt, hat HateAid bislang nicht geantwortet.
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