Sportschütze gerät ins Visier des Verfassungsschutzes – weil er beim falschen Lieferanten Kaffee bestellte und davon Bilder postete
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Es ist ein irrer Fall, der eindrücklich zeigt, wie schnell man inzwischen als unbescholtener Bürger in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten kann: Der Focus berichtet über einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten und Sportschützen, der bei einem Online-Vertreiber Kaffee bestellte – und deshalb nun unter Rechtsextremismus-Verdacht steht und seine Waffen wegsperren musste.
Der Mann, den Focus online aus Anonymisierungsgründen „Herwig Schmidt“ nennt, kaufte demnach mehrere Päckchen Kaffee bei einem Online-Händler mit dem Namen „Black Ops Coffee“, die sich laut Schmidt an „Mitglieder der Blaulichtfamilie“ richtet. Der ehemalige Bundeswehrsoldat war überzeugt: Durch den Kauf des Kaffees unterstützte er soziale Zwecke. „Es hieß, dass aus den Erlösen auch Traumatherapien für verletzte Soldaten und Polizisten unterstützt würden“, so Schmidt zu Focus online. Er habe nichts Schlimmes geahnt, denn bei der Firma hätten auch Leute vom Ordnungsamt und sogar der GSG 9 eingekauft.
Schmidt schildert, wie er ins Visier des Geheimdienstes geriet: „Ich habe drei Päckchen Kaffee gekauft, dazu gab es eine Tasse. Davon habe ich ein Foto mit den Worten ‚Danke für die Tasse!‘ gepostet.“ Dies sei als „Unterstützung einer rechtsextremistischen Organisation“ gewertet worden, da der hessische Verfassungsschutz „Black Ops Coffee“ verdächtigt, eine Nachfolgeorganisation des aufgelösten, rechtsextremen Militärnetzwerkes „Uniter“ zu sein.

Das Unternehmen richtet sich an Sportschützen, Polizisten und Bundeswehrsoldaten.
Tatsächlich gehörte das Unternehmen bis November André S., einem ehemaligen Mitgründer des rechtsextremen Vereins „Uniter e. V.“. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz organisierte S. den Kaffeevertrieb samt zugehöriger Community bereits seit 2021. Auf Anfrage von Focus online erklärte der heutige Betreiber Dieter Kramar, ein früheres Mitglied im Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr, er habe das Unternehmen zum 1. November 2025 übernommen.
Die Mitteilung, dass die zuständige Waffenrechtsbehörde seiner Landkreisverwaltung einen Entzug der erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse beabsichtige, erhielt Schmidt am 16. Juli 2025. Den Hinweis, Schmidt sympathisiere mit „Black Ops Coffee“ und unterstütze deren Ziele „nicht unerheblich“, hatte die Behörde vom hessischen Verfassungsschutz erhalten.
„Mein Kaffee ist nicht rechtsradikal“
Der heutige Inhaber des Shops, Dieter Kramar, erklärte gegenüber Focus online, man habe 12.000 Kunden in der Community, davon seien geschätzte 50 Prozent Soldaten und Polizisten: „Mein Kaffee ist nicht rechtsradikal und meine Kunden sind es auch nicht.“ Dass unter seinen Kunden auch ehemalige „Uniter“-Leute seien, störe ihn nicht: „Mir ist egal, wer meinen Kaffee kauft.“
Militärsportschütze Schmidt ahnte laut Focus online vor einem ARD-Bericht im April nichts von den Hintergründen seines Kaffee-Lieferanten. „Ich bin ja wie vor den Kopf gestoßen. Hatte keine Ahnung. Mit solchen Leuten will und wollte ich nichts zu tun haben.“
Auf der Homepage erklärt die Marke: „Durch unsere internationale Tätigkeit bauen wir Brücken zwischen ALLEN Ländern, Kulturen, Religionen und Ethnien.“

Für Bürger ist eine politische Einordnung kaum möglich
Brisant ist, dass der hessische Verfassungsschutz selbst einräumt, wie schwer die mutmaßlichen Verbindungen zu rechtsextremen Strukturen für Außenstehende zu erkennen waren. In einem Schreiben an die zuständige Waffenbehörde heißt es, der unauffällige öffentliche Auftritt von „Black Ops Coffee“ ermögliche über Produkte und Schulungsangebote einen besonders einfachen Zugang. Für unbescholtene Bürger sei eine politische Einordnung daher kaum möglich gewesen.

„Keine Vorurteile: Alle Menschen sind gleich, unabhängig von Religion, Hautfarbe oder Geschlecht“, heißt es in den Statuten.
Der Anwalt des betroffenen Sportschützen, Christian Teppe, übt deshalb massive Kritik an der Behörde. Gegenüber Focus online spricht er von einer möglichen „Falle“, die durch fehlende Information der Öffentlichkeit entstanden sei, und stellt die Frage, ob der Verfassungsschutz hier nicht selbst aktiv zur Eskalation beigetragen habe. Wörtlich fragt er, ob die Behörde „als Agent provocateur“ agiert habe.
Teppe verweist dabei auf Paragraf 16 des Verfassungsschutzgesetzes, der die Behörde ausdrücklich zur Aufklärung der Öffentlichkeit verpflichte. Diese Aufgabe sei aus seiner Sicht vernachlässigt worden. Die Folge: Waffenbesitzer würden nun wegen angeblicher Unzuverlässigkeit belangt, obwohl ihnen entscheidende Informationen zuvor gar nicht zugänglich gemacht worden seien – ein Vorgehen, das Teppe als rechtlich problematisch einstuft.
Schmidt gegenüber Focus online: „Ich musste das erstmal meiner Familie beibringen, vor allem meiner Tochter, dass die Waffen weg sind.“ Schmidts Tochter ist eine erfolgreiche Sportschützin und nutzt seine Waffen. Das jüngste Turnier musste sie ausfallen lassen.
Mehr NIUS: Ja, es ist wahr: Der Verfassungsschutz ist zur Gefahr für die Freiheit der Bürger geworden
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