„Juristisch und politisch sitzt Wolfram Weimer im falschen Amt“: Verfassungsrechtler legt Rücktritt des Kulturstaatsministers nahe
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Der Kulturstaatsminister steht nicht mehr „nur“ wegen systematischen Urheberrechtsverletzungen in der Kritik. Denn Wolfram Weimer hält – auch nach seinem Wechsel in die Politik – weiterhin 50 Prozent der Anteile an seiner „Weimer Media Group“. Zugleich behauptet er, mit dem Wechsel in die Politik die „Verlagsgruppe verlassen“ zu haben. Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler sagt dazu: „Solange er 50 Prozent an der Gesellschaft hält, hat er die Gesellschaft nicht verlassen. Das ist sachlich falsch – mindestens irreführend, wenn nicht schlicht gelogen.“ NIUS führte mit Volker Boehme-Neßler ein Interview.
NIUS: Herr Professor Boehme-Neßler, wie bewerten Sie den Fall Wolfram Weimer – insbesondere vor dem Hintergrund, dass er beim Amtsantritt 50 Prozent an der Weimer Media Group behielt und die anderen 50 Prozent bei seiner Ehefrau liegen?
„Es geht darum, jede Verquickung von öffentlichen und privaten Interessen zu vermeiden“
Boehme-Neßler: Es handelt sich um ein Grundsatzproblem. Es gibt Konstellationen, in denen eine Beteiligung eines Ministers unproblematisch ist, aber es gibt zahlreiche sogenannte Inkompatibilitäten – also Unvereinbarkeiten. Geregelt wird das im Artikel 66 des Grundgesetzes.
Die Idee dahinter ist, dass ein Minister sich auf sein Amt konzentrieren muss und nicht nebenbei wirtschaftliche Interessen verfolgen oder kontrollieren darf. Es geht um Gewaltentrennung und darum, jede Verquickung von öffentlichen und privaten Interessen zu vermeiden. Deshalb darf ein Minister nicht in der Leitung oder im Aufsichtsrat eines Unternehmens sitzen.
Grundsätzlich zulässig ist aber, dass ein Minister Anteile besitzt – Aktien oder, wie hier, GmbH-Anteile. Diese muss er nicht zwingend abgeben. Er darf nur keinen Einfluss ausüben oder darüber in die Geschäftspolitik eingreifen. Die saubere Lösung besteht normalerweise darin, Anteile während der Amtszeit an einen unabhängigen Treuhänder zu übertragen, sodass der Minister keinen Zugriff hat.
Bundesregierung übernahm die Erzählung, Weimer hätte die „Verlagsgruppe verlassen“
NIUS: Die Weimer Media Group behauptete öffentlich, Weimer habe die „Verlagsgruppe verlassen“. Die Bundesregierung hat dieses Wording übernommen.
Boehme-Neßler: Das stimmt nicht. Solange er 50 Prozent an der Gesellschaft hält, hat er die Gesellschaft nicht verlassen. Das ist sachlich falsch – mindestens irreführend, wenn nicht schlicht gelogen.

Diese Meldung suggerierte einen vermeintlichen Ausstieg aus der Wirtschaft. Screenshot: The European
Verschärft wird das Problem durch zwei Aspekte: Erstens handelt es sich um ein Medienunternehmen und Weimer ist als Kulturstaatsminister ausdrücklich für Medien zuständig. Wenn es eine GmbH für Traktoren oder Baumaschinen wäre, läge der Fall anders. Aber er ist jetzt für Kultur und Medien zuständig – ein fundamentaler Interessenkonflikt. Zweitens hält nicht ein fremder Dritter die anderen 50 Prozent, sondern seine Ehefrau, die auch Geschäftsführerin ist – die Person, zu der er die engste denkbare Nähe hat. Diese familiäre Konstellation ist rechtlich wie politisch ein massives Problem.
Denn alles, was er als Staatsminister im Medienbereich entscheidet, kann unmittelbare Auswirkungen auf sein eigenes Unternehmen haben – auch wenn er nicht Geschäftsführer ist. Das darf nicht sein. Ein Minister darf nicht durch seine politischen Entscheidungen Einfluss auf seine privaten wirtschaftlichen Interessen nehmen. Das geht gar nicht.
Mehr zum Thema: Angeblich war er raus aus seinem Unternehmen: Hat Wolfram Weimer das Land getäuscht?
„Das Grundproblem bleibt, da die andere Hälfte bei seiner Ehefrau liegt“
NIUS: Lässt sich dieser Interessenkonflikt überhaupt auflösen?
Boehme-Neßler: Eigentlich nicht. Das Minimum wäre die Übertragung seiner 50 Prozent an einen Treuhänder. Aber das Grundproblem bleibt, da die andere Hälfte bei seiner Ehefrau liegt. Juristisch ist das kaum sauber lösbar. Unter solchen Umständen hätte dieses Amt nicht vergeben werden dürfen.
NIUS: In der Kritik der Öffentlichkeit stehen außerdem die systematischen Urheberrechtsverstöße.
Boehme-Neßler: Das verschärft die Lage weiter. Als Kulturstaatsminister ist er auch für das Urheberrecht zuständig – also genau dafür, Urheber vor Plagiaten zu schützen. Und jetzt soll ausgerechnet jemand, der selbst von fremden Texten profitierte, dieses schützende Rechtssystem vertreten? In beiden Bereichen – Medien und Kultur – ist er damit eigentlich untragbar. Juristisch und politisch sitzt er im falschen Amt.
NIUS: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Professor.
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