Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Ein Problem wird verdrängt
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Obwohl die Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge rückläufig ist, verschlingt ihre Betreuung nach wie vor Milliardenbeträge. Dabei findet nicht einmal eine regelhafte Altersüberprüfung statt. Ob und in welchem Umfang die Betroffenen in Deutschland straffällig werden, wird nicht publiziert, und Abschiebungen sind praktisch ausgeschlossen.
Ein nicht unwesentlicher Aspekt der Zuwanderungspolitik seit der Grenzöffnung 2015 ist der Umgang mit sogenannten „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMA)“. Die Kosten für deren Betreuung betrugen nach einem Bericht der Zeit Anfang 2017 5.250 Euro pro Person und Monat. Inzwischen sind sie offenbar weiter gestiegen und liegen zum Beispiel in Bremen bei durchschnittlich 85.000 Euro im Jahr. Und auch die Welt schätzt die Jahreskosten auf etwa 80.000 Euro (zwischen 60 und 100.000).
Ob die Empfänger dieser Leistungen tatsächlich minderjährig sind, wird in den seltensten Fällen auf seriöser Basis festgestellt. Viel lieber verlassen sich die Behörden auf die „Selbstauskunft“ der Betreffenden, die nicht selten einem Märchen aus 1001er Nacht entsprechen dürfte, anstatt eine entsprechende Untersuchung zu veranlassen. Selbst die rechter Umtriebe unverdächtige Zeit resümierte bereits 2018: „Eine Untersuchungsbefugnis, die nur greift, wenn der Betroffene einverstanden ist, und Beamte, die im Zweifel gegen den Zweifel entscheiden – machen es sich Gesetzgeber und Behörden in Deutschland nicht etwas zu einfach?“ Das ist noch eine sehr freundliche Beschreibung der Mischung aus Inkompetenz, Konfliktscheu und vorauseilendem Gehorsam gegenüber dem Zeitgeist, der das behördliche Handeln hierzulande beherrscht.

Aus der ZEIT Nr. 02/2018
Die immensen Pro-Kopf-Kosten sind nur ein Teil des Problems
Dass es auch anders geht, beweisen Staaten wie Dänemark oder Großbritannien, wo die medizinische Untersuchung in Zweifelsfällen Standard ist. Die Ergebnisse sprechen für sich, so wurden in Großbritannien im ersten Halbjahr 2024 2.736 angeblich Minderjährige untersucht, wobei sich 1.317 (48 Prozent) als Erwachsene herausstellten. Für Dänemark gibt es nur ältere Zahlen, da sie inzwischen nicht mehr zentral veröffentlicht werden. Im Jahr 2016 wurden 70 Prozent von 800 Getesteten als Erwachsene eingestuft!
Mit ein wenig Engagement und Problembewusstsein funktionierte das zumindest zeitweise auch in Deutschland, wie das Saarland zwischen 2016 und 2018 bewies, wo man versuchte, den Angaben der angeblich Minderjährigen auf den Grund zu gehen. Bei 537 Untersuchten wurden 35 Prozent als Erwachsene eingestuft. Inzwischen wurde aber auch das Saarland auf Linie gebracht und führt kaum noch medizinische Altersbestimmungen durch.
Dass etwa 90 Prozent der angeblich minderjährigen Flüchtlinge männlich sind, sei nur am Rande angemerkt, obwohl dieser Umstand durchaus die Frage nach den tatsächlichen Motiven der Einreise nach Deutschland aufwirft. Von politischer oder ethnischer Verfolgung jedenfalls wären weibliche Minderjährige gleichermaßen betroffen.
Die immensen Kosten und die von den Behörden zumeist tolerierten falschen Altersangaben sind aber nur ein Teil des Problems. Über einen anderen, nämlich die Kriminalitätsbelastung dieser Klientel, schweigen sich Behörden und Medien nicht nur aus, sondern sie machen es sogar unmöglich, sie statistisch auszuwerten und zu thematisieren.

Die meisten Flüchtlinge sind Männer.
Was fehlt, ist der politische Wille
Erst kürzlich machte der Fall eines angeblich 17-jährigen Syrers Schlagzeilen, der „mutmaßlich“ eine 19-jährige Ukrainerin brutal ermordete. Sein Geburtstag wird wie bei so vielen Schutzsuchenden, die ohne Papiere einreisen, mit dem 1. Januar angegeben. Schlagzeilen machte auch der Mord an Mia V., der von einem angeblich minderjährigen Afghanen verübt wurde, dessen Alter dann vom Gericht als wahrscheinlich zwischen 20 oder 21 festgestellt wurde. Die CSU forderte damals eine generelle Altersbestimmung von minderjährigen Flüchtlingen, die von der parteiübergreifenden Asyllobby samt Ärztefunktionären natürlich abgeschmettert wurde.
Die schlagzeilenträchtigen Tötungsdelikte sind vermutlich jedoch nur die Spitze eines Eisbergs, dessen Größe Politik und Behörden vorsorglich verschweigen. So kann man den einschlägigen Kriminalstatistiken zwar entnehmen, wie viele Zuwanderer der jeweiligen Altersgruppe als Tatverdächtige ermittelt wurden, aber der Status „unbegleitet“ oder nicht wird nicht erfasst oder zumindest nicht veröffentlicht. So kann man dann auch parlamentarische Anfragen umgehen, wie 2024 in Bremen geschehen. Damals antwortete der Senat auf die Anfrage des „Bündnis Deutschland“ nach der Delinquenz unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMA) lapidar: „Ein Erfassungskriterium, das angibt, ob eine Person unbegleitet, minderjährig und ausländisch ist, ist in der PKS nicht vorhanden. Eine Auswertung und Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist somit nicht möglich.“ Und schon ist das peinliche Thema vom Tisch.
Laut BKA-Bundeslagebild wurden 2024 21.074 minderjährige Zuwanderer (6.112 Kinder + 14.962 Jugendliche) als Tatverdächtige erfasst. Aber wie viele davon unbegleitet waren, lässt sich aus den genannten Gründen nicht ermitteln. Dabei wäre eine behördliche Erfassung einfach umzusetzen, denn jede Festnahme oder Inhaftierung eines unbegleiteten Flüchtlings muss ohnehin registriert und dem zuständigen Jugendamt gemeldet werden. Was fehlt, ist allein der politische Wille.
Der fehlt im Übrigen auch in Hinblick auf die Abschiebung von minderjährigen Straftätern, die selbst bei Intensivtätern wie dem im Bremer Antrag Genannten praktisch niemals stattfinden. Das liegt nicht nur an der EU-Rückführungsrichtlinie, die unverhältnismäßig hohe Hürden aufbaut, sondern auch an der Passivität der zuständigen Behörden, über die die Welt seinerzeit schrieb: „Es gibt aber bisher keinerlei Hinweise darauf, dass in den zuständigen Ausländer- und Jugendämtern oder den Innen- und Sozialministerien der Bundesländer überhaupt ernsthaft versucht wird, die Familien der Jugendlichen ausfindig zu machen.“ (!)
Keine seriöse Altersüberprüfung, keine Abschiebung
Folglich dürfen selbst Serieneinbrecher oder Gewaltstraftäter, solange sie minderjährig oder gar Kinder sind, weiter in Deutschland ihr Unwesen treiben, bis es im Extremfall wie seinerzeit in Kandel sogar zu Tötungsdelikten kommt.
Das nüchterne Fazit lautet: Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland weder eine seriöse Altersüberprüfung für unbegleitete angeblich minderjährige Flüchtlinge, noch eine Möglichkeit, sie bei schweren Straftaten auszuweisen bzw. abzuschieben, und ihre Kriminalitätsbelastung wird nicht publiziert. Es interessiert auch niemanden, ob sie tatsächlich in ihren Heimatländern verfolgt wurden, und die immensen Kosten (mehr als 12 Milliarden Euro seit 2015) für ihre Betreuung werden billigend in Kauf genommen.
Ist es unter diesen Umständen ein Wunder, dass sich viele Menschen von einer Politik abwenden, die das „Kindeswohl“ vermeintlich minderjähriger Zuwanderer über ihr eigenes Recht auf körperliche Unversehrheit und Eigentumsschutz stellt und nebenbei noch Steuergelder in Milliardenhöhe verschlingt?
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