Bundestag beschließt Reform der gesetzlichen Krankenversicherung
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Der Bundestag hat das Gesetz zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Ziel des umfangreichen Reformpakets ist es, den weiteren Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu bremsen und die Finanzierung der GKV langfristig zu sichern. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums umfasst das Maßnahmenpaket Einsparungen und Mehreinnahmen von rund 19 Milliarden Euro allein im Jahr 2027.
609 Abgeordnete gaben ihre Stimme ab, 319 stimmten mit Ja, 286 mit Nein – vier Parlamentarier enthielten sich.
Im parlamentarischen Verfahren wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf noch einmal erweitert. Hintergrund ist eine zwischenzeitlich größer gewordene Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenkassen. Nach Darstellung der Bundesregierung sollen die durchschnittlichen Zusatzbeiträge durch die Reform stabilisiert werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) spricht von einem historischen Eingriff in die Finanzierung des Gesundheitssystems. „Nach Jahren der steigenden Krankenkassenbeiträge haben wir endlich die Grundlage für stabile Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen“, erklärte sie in einer Pressemitteilung. Das Gesetz verlange „allen Seiten etwas ab“, sei aber notwendig, um die Ausgabenentwicklung dauerhaft an die Einnahmen der Krankenkassen zu koppeln.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
Krankenhäuser müssen sich auf finanzielle Einschränkungen einstellen
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist eine stärkere Beteiligung des Bundes. Der Zuschuss für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern steigt schrittweise an und soll ab 2031 dauerhaft um 2,75 Milliarden Euro höher ausfallen. Gleichzeitig fällt die ursprünglich geplante Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses geringer aus als zunächst vorgesehen.
Auch die Krankenhäuser müssen sich auf finanzielle Einschränkungen einstellen. Für die Jahre 2027 bis 2029 werden ihre Vergütungssteigerungen grundsätzlich auf die Entwicklung der Grundlohnrate minus einem Prozentpunkt begrenzt. Zudem werden die Vorgaben zur Personalbesetzung neu geregelt. Die bisherigen Kommissionen und Instrumente zur Personalbemessung werden abgeschafft, stattdessen gilt künftig eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung zu einer ausreichenden Personalausstattung. Die Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen bleibt vorerst bestehen, allerdings in reduzierter Höhe.
Zur Eindämmung unnötiger Operationen wird das verpflichtende Zweitmeinungsverfahren ausgeweitet. Ab 2028 sollen jedes Jahr zwei weitere planbare Eingriffe hinzukommen, bei denen vor der Vergütung eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt werden muss. Genannt werden unter anderem Hüftgelenkersatz und Wirbelsäulenoperationen.
Auch die Pharmaindustrie wird stärker an den Sparmaßnahmen beteiligt. Der Herstellerabschlag für Arzneimittel steigt gesetzlich auf 15,5 Prozent. Für patentgeschützte Impfstoffe wird der zusätzliche Abschlag erhöht und bis Ende 2030 ein Preismoratorium eingeführt.
Veränderungen gibt es außerdem in der psychotherapeutischen Versorgung. Ein Großteil der bislang extrabudgetär vergüteten psychotherapeutischen Leistungen wird künftig wieder in die reguläre ambulante Vergütung überführt. Bereits begonnene Therapien sollen davon jedoch nicht betroffen sein.
Darüber hinaus werden die Regeln für die beitragsfreie Familienversicherung angepasst. Eltern mit Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr bleiben von einem geplanten Beitragszuschlag ausgenommen. Auch Ehe- oder Lebenspartner mit höherem Pflegegrad oder voller Erwerbsminderung können weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben.
Außerdem steigen die gesetzlichen Zuzahlungsgrenzen einmalig um 50 Prozent. Eine ursprünglich vorgesehene automatische weitere Anpassung an die Preis- und Lohnentwicklung wurde im parlamentarischen Verfahren wieder gestrichen.
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