Laut EU-Kommission schützen Facebook und Instagram Kinder nicht ausreichend
Ein Beitrag von
Facebook und Instagram schützen Kinder nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen der EU-Kommission nicht ausreichend vor den Gefahren ihrer Angebote. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von den Plattformen, das selbst in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen. Andernfalls droht dem Mutterkonzern Meta unter Leitung von Mark Zuckerberg laut Mitteilung eine empfindliche Strafe.
Metas Maßnahmen sind demnach nicht ausreichend, um jüngeren Kindern den Zugang zu den Plattformen zu verwehren. Das Unternehmen identifiziere und entferne die Benutzerkonten der Kinder auch nicht unverzüglich, nachdem sie Zugang erlangt hätten. Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).
Meta ermittle, bewerte und mindere die Risiken für Minderjährige nicht sorgfältig genug. So habe der Konzern verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, die belegten, dass jüngere Kinder gegenüber potenziellen Schäden durch Dienste wie Facebook und Instagram besonders anfällig seien. In der Union nutzen laut Brüsseler Behörde etwa 10 bis 12 Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook.

In der EU nutzen etwa 10 bis 12 Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook.
Meta widerspricht und will neue Maßnahmen ankündigen
Der US-Konzern widerspricht den Vorwürfen. „Wir stimmen diesen vorläufigen Ergebnissen nicht zu“, teilt eine Meta-Sprecherin auf Anfrage mit. Man werde weiterhin konstruktiv mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten und wolle nächste Woche zusätzliche Maßnahmen ankündigen, die in Kürze eingeführt würden.
Zwar gibt es bisher kein europaweites Mindestalter für soziale Netzwerke, der DSA verpflichtet große Online-Plattformen aber dazu, Kinder und Jugendliche effektiv vor nicht altersgerechten Inhalten zu schützen. Zudem verlangt das Gesetz von den Online-Riesen, ihre eigenen Nutzungsbedingungen durchzusetzen.
EU-Regeln gelten auch für TikTok, Snapchat und Co.
Die Ermittlungsergebnisse der EU-Kommission dürften daher auch Snapchat, YouTube oder TikTok interessieren. Auch sie legen in ihren Nutzungsbedingungen für die Erstellung eines Kontos ein Mindestalter von 13 Jahren fest. Allerdings lassen sich die Plattformen auch ohne Konto nutzen – wobei die Einschränkungen bei der Nutzung dann stark variieren.

TikTok legt ein Mindestalter von 13 Jahren fest.
Prüfen Plattformen bald das Alter per EU-App?
Langfristig drängt Brüssel darauf, dass Instagram, Snapchat, TikTok und Co. eine von der EU-Kommission entwickelte App zur Altersverifikation nutzen, um Altersangaben zu prüfen. Dass sich Bürger auf Social Media ausweisen müssen, ist allerdings aus Gründen von Datenschutz und Meinungsfreiheit höchst umstritten. Am 15. April 2026 hatte Ursula von der Leyen in Brüssel eine EU-App verkündet, mit der sich alle Bürger bei Social Media ausweisen sollen – nach dem Vorbild des Corona-Impfzertifikats.

EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen und Ursula von der Leyen präsentieren die neue App.
Zwar ist die App noch nicht verpflichtend. Doch von der Leyen macht kein Hehl daraus, dass sie das australische Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren als Vorbild sieht. Schon im September vergangenen Jahres hatte sie sich dazu bekannt. Sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene beraten derzeit Expertengruppen im Auftrag der Regierung über mögliche Lösungen. Bundeskanzler Merz befürwortet ebenfalls ein Social Media Verbot für Jugendliche.
Mehr NIUS:
Die skurrilsten Beschlüsse des Linken-Parteitags
Regierungs-Kommission fordert die AfD-Rente – die große NIUS-Analyse zu den 33 Empfehlungen
Bericht: Das will die AfD an deutschen Schulen und Universitäten verändern
Erst „faschistische Politik“ unterstellen, dann Reue bekunden: Linken-Chef bittet CDU um Entschuldigung
„Den Garaus machen“: Linke-Fanatiker ruft auf Parteitag zu Mord an Kapitalisten auf
33 Empfehlungen im Wortlaut: Das sind die wahren Pläne der Renten-Kommission
Neues Heizungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kündigt Klimaklage vor Bundesverfassungsgericht an
Neuer Linken-Chef Pantisano: Es gibt keinen Unterschied zwischen der CDU und den Faschisten
Mehr NIUS:
Erst „faschistische Politik“ unterstellen, dann Reue bekunden: Linken-Chef bittet CDU um Entschuldigung
„Den Garaus machen“: Linke-Fanatiker ruft auf Parteitag zu Mord an Kapitalisten auf
33 Empfehlungen im Wortlaut: Das sind die wahren Pläne der Renten-Kommission
Neues Heizungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kündigt Klimaklage vor Bundesverfassungsgericht an
Neuer Linken-Chef Pantisano: Es gibt keinen Unterschied zwischen der CDU und den Faschisten
Climate-Trouble: „Sie steckten mich in einen fensterlosen Raum“ – wie ein kritischer Professor aus seiner Universität gemobbt wurde
Kretschmer kritisiert AfD-Strategie: „Das bloße Ausgrenzen bringt nichts“
Aus Angst vor einer AfD-Regierung: Innenminister planen neue deutsche Sicherheitsarchitektur
Redaktion
Artikel teilen
Kommentare