Ministerium fürchtet politische Mobilisierung: Bundesregierung erklärt HateAid-Fernandes-Komplex zur Verschlusssache
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Gab es Absprachen zwischen Justizministerin Stefanie Hubig und der linksgrünen Vorfeld-Organisation HateAid, um ein neues Gesetz zur Regulierung der Redefreiheit im Netz zu lancieren? Darauf deuten exklusive Recherchen von NIUS hin.
Denn die Bundesregierung erklärt die Verstrickungen zwischen dem Justizministerium und HateAid im Fall Collien Fernandes mit einer brisanten Begründung zur Verschlusssache. NIUS hatte die Bundesregierung im Rahmen einer IFG-Anfrage gebeten, die Kommunikation zwischen Justizministerium und HateAid offenzulegen. Doch das Ministerium weigerte sich, alle Dokumente zu veröffentlichen. Als Grund führt das Ministerium an, dass durch eine Veröffentlichung die politische Mobilisierung gegen das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt angeheizt werden könnte. Justizministerin Stefanie Hubig hält also Dokumente zurück, weil sie eine öffentliche Debatte über ihren umstrittenen Gesetzentwurf fürchtet.
Hintergrund ist die Debatte um die Regulierung von sogenannten Deepfakes, also KI-generierten Videos von real existierenden Personen. Die Schauspielerin Collien Fernandes hatte ihrem Ex-Mann Christian Ulmen im März in einem aufsehenerregenden Text im Spiegel vorgeworfen, sie „virtuell vergewaltigt“ zu haben. Er habe im Netz Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und pornografisches Material versendet. Unter anderem insinuierte der Spiegel, dass Ulmen sogenannte Deepfake-Pornos von Fernandes erstellt und verbreitet habe – eine Behauptung, die das OLG Hamburg dem Magazin in der vergangenen Woche untersagte.

Das Cover der Spiegel-Ausgabe mit Fernandes. Mittlerweile unterlag das Magazin in zweiter Instanz gegen Christian Ulmen.
Auf die Berichterstattung folgte eine kampagnenartige politische Mobilisierung, an der neben führenden linken und grünen Politikerinnen auch Fernandes selbst sowie HateAid beteiligt waren. Fragen warf in diesem Zusammenhang die Rolle von Justizministerin Stefanie Hubig auf. Denn sie präsentierte zeitgleich einen passenden Gesetzentwurf, der das Verbreiten von Deepfakes regulieren sollte. Ihr Gesetz richtet sich nicht nur gegen pornografische Inhalte, sondern auch gegen solche Deepfakes, die dem „Ansehen“ einer Person „erheblich schaden“ könnten. Das Gesetz könnte damit auch als Waffe gegen Satire oder Regierungskritik eingesetzt werden – und wurde durch die Kampagne von Fernandes und HateAid politisch flankiert.

Kurz nach Erscheinen des Spiegel-Artikels postete HateAid passende Beiträge auf Social Media.
Hubig hatte gezielte Absprachen mit HateAid, Fernandes oder dem Spiegel stets verneint. Doch die Geheimhaltung der Kommunikation mit HateAid lässt Zweifel an dieser Darstellung aufkommen. Das Justizministerium legte in seiner Antwort auf die NIUS-Anfrage lediglich banales Material offen, etwa Pressemitteilungen, die HateAid an das Ministerium gesendet hatte. Andere Dokumente hält das Haus von Hubig unter Verschluss: „Zu Ihrem Informationsbegehren liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitere Dokumente vor. Diese Dokumente sind vom Zugang ausgeschlossen“.

Proteste gegen digitale Gewalt in Hamburg im März.
In seiner Antwort an NIUS gesteht das Ministerium, dass durch „die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt“ werden könne. In der Kommunikation mit HateAid, die das Ministerium zurückhält, gehe es um „die Frage etwaig erforderlicher gesetzgeberischer Änderungen im Hinblick auf das Phänomen sogenannter digitaler Gewalt“. Das Ministerium will also nicht preisgeben, wie es sich mit HateAid über den Gesetzentwurf von Hubig austauschte.
„Öffentliche Meinung für eigene Positionen mobilisiert“
Das Justizministerium offenbart in seiner Antwort, dass es die Kommunikation aus Furcht vor einer kritischen Debatte nicht veröffentlichen will: Die Offenlegung könne „den Erfolg des Abstimmungs- und Beratungsprozesses sowie dessen Vertraulichkeit gefährden.“ Es seien „Versuche zu befürchten, den Beratungsprozess von dritter Seite aus zu beeinflussen, indem z.B. die öffentliche Meinung für eigene Positionen mobilisiert wird“. Der Austausch zwischen Ministerium und HateAid ist anscheinend so brisant, dass er in der Bevölkerung zu massiver Kritik am Gesetzesvorhaben führen könnte.
Weitere Gründe für die Geheimhaltung der Kommunikation sind laut Ministerium, dass die „Beratungen von Behörden beeinträchtigt“ werden könnten. Zudem fürchtet es „nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen“: „Die Diskussion um digitale Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland ist auch im Ausland wahrgenommen worden. Kommunikation der Bundesregierung hierzu unterliegt dem Vertrauensschutz.“
Es ist anzunehmen, dass hier vor allem die USA gemeint sind. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hatte die Geschäftsführerinnen von HateAid, Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, im Dezember 2025 sanktioniert und eine Einreisesperre gegen die beiden verhängt.
HateAid unterstützt seit Jahren unter anderem Politiker, die sich gegen Äußerungen von Bürgern juristisch zur Wehr setzen, und lobbyiert für zusätzliche Beschränkungen im Netz. Die Organisation, die bis einschließlich 2025 über fünf Millionen Euro Steuergeld erhielt und staatlich zertifizierter „Trusted Flagger“ ist, nimmt eine zentrale Rolle im deutschen Zensur-Komplex ein. „Meinungsfreiheit braucht Grenzen“, hatte Ballon im vergangenen Jahr in einer CBS-Dokumentation über den Kampf der deutschen Behörden gegen die Meinungsfreiheit erklärt. „Ohne Grenzen kann sich eine sehr kleine Gruppe von Menschen auf uneingeschränkte Freiheit verlassen, um alles zu sagen, was sie will, während alle anderen Angst haben und sich eingeschüchtert fühlen“, so Ballon in der Dokumentation, die weltweit für Schlagzeilen sorgte und die US-Behörden alarmierte.

Ballon in der CBS-Sendung „60 Minutes“.
Auch die Pressefreiheit versuchte HateAid einzuschränken. So wollte sie NIUS kritische Berichterstattung über die Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und anderen linken Politikern untersagen, unterlag jedoch vor Gericht.
Anna-Lena von Hodenberg war früh informiert
Mit Fernandes ist HateAid seit Jahren eng vernetzt. Die Geschäftsführerin von Hodenberg gab zu, schon Monate vor der Veröffentlichung im Spiegel von den Deepfake-Vorwürfen gegen Ulmen gewusst zu haben. Zugleich traf sich Ministerin Hubig im Oktober mit Vertreterinnen von HateAid, um über digitale Gewalt zu sprechen. Zu diesem Zeitpunkt könnte HateAid also bereits über die Deepfake-Vorwürfe Bescheid gewusst und die Ministerin, zumindest in der Theorie, über die geplante Berichterstattung informiert haben. Monate später wurden dann zeitgleich der Gesetzentwurf und eine passende Kampagne lanciert.

Bereits im Oktober 2023 posierten Fernandes und von Hodenberg gemeinsam.
Spiegel-Journalistin Juliane Löffler wiederum, eine der Autorinnen der Fernandes-Geschichte, bekannte sich offen dazu, den Zeitpunkt der Veröffentlichung am Gesetz von Hubig orientiert zu haben: Einer der Anlässe sei gewesen, „dass wir wussten, dass Stefanie Hubig ein digitales Gewaltschutzgesetz plant – das hatte sie auch schon angekündigt – und es natürlich dadurch diese politische Dimension gab.“
Hubig selbst hat sich in der Vergangenheit in Widersprüche verstrickt, um den Eindruck einer koordinierten Kampagne zu zerstreuen. So hatte ihr Ministerium bestritten, sich bei der Lancierung des Gesetzes gegen Deepfakes auf Fernandes’ Vorwürfe bezogen zu haben. Hubig setzte sogar ihren Pressesprecher auf Journalisten an, die darüber berichtet hatten. Tatsächlich aber hatte Hubig in einem Social-Media-Video klar Bezug auf Fernandes' Vorwürfe genommen.

In den sozialen Medien postete Hubig ein Video, in dem sie auf den Fall Fernandes Bezug nahm.
Das Ministerium versucht nun erneut, Belege für eine Zusammenarbeit zu verschleiern. NIUS prüft juristische Schritte, um die Veröffentlichung der gesamten Kommunikation zwischen HateAid und dem Justizministerium zu erwirken.
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Pauline Voss
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