Floristik: Kosten für Blumen haben sich in der Bundesregierung in den letzten Jahren verdreifacht
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Die Bundesregierung lässt bei vielen Gelegenheiten „Blumen sprechen“: Bei Empfängen, Gedenk- und Feierstunden, für ausländische Gäste, Auszeichnungen oder in Ministerbüros. Im Vergleich zu anderen Repräsentationskosten ist das Budget für „Floristik“ eher schmal, und doch haben sich die Summen für Blumenschmuck seit 2021 mehr als verdreifacht. Gaben Kanzleramt, Kulturstaatsminister und Bundespresseamt damals noch 76.812,26 Euro für Gebinde, Kränze und bunte Sträuße aus, so stieg die Summe im Folgejahr schon auf 90.999,23 Euro.
Das geht aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor (CDU) auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Maximilian Kneller hervor, die NIUS vorliegt. Demnach ging der Etatposten für Blumen und Floristik im Jahr 2023 zwar drastisch zurück (69.261,23 Euro), stieg dafür jedoch 2024 bereits auf 102.586,87 Euro an. Im vergangenen Jahr 2025 gab die Bundesregierung dann sogar 237.699,53 Euro für blumige Aussichten aus.
Zur Erklärung heißt es: „Die Ausgaben enthalten die Kosten für Material und Dienstleistungen der jeweiligen Auftragnehmer (in der Regel Blumenfachgeschäfte).“ Welcher Personalaufwand für die Bestellung und Betreuung der Arrangements nötig war, werde nicht gesondert erhoben, schreibt Staatssekretär Amthor.

Der AfD-Abgeordnete Maximilian Kneller
Der AfD-Abgeordnete Maximilian Kneller sieht die Gesamthöhe der Aufwendungen kritisch: „In Zeiten hoher Lebenshaltungskosten, steigender Energiepreise und wirtschaftlicher Schwäche bei gleichzeitigem Rekorddefizit des Staates sind Hunderttausende Euro für Blumen nicht zu rechtfertigen. Schon gar nicht die Steigerung solcher Luxusausgaben“, sagte er NIUS. „Wenn man sich vor Augen führt, wie viele Arbeitnehmer allein für die Blumen im Bundeskanzleramt arbeiten gehen, sollte jedem klar sein: Das ist bei den eklatanten staatlichen Versäumnissen im Bereich der inneren Sicherheit, der Verkehrsinfrastruktur und der historisch schlechten Haushaltslage schlicht nicht zu rechtfertigen.“
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