Die neuen Zensur-Behörden: Medienanstalten ließen 2025 rund 4.000 Posts löschen
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Die Landesmedienanstalten haben 2025 mindestens 2.500 Beiträge in sozialen Netzwerken wegen des Verdachts auf Äußerungs-Delikte an Kriminalbehörden weitergeleitet und knapp 4.000 Mal Löschanfragen an Plattformen gerichtet. Dies ergibt eine Anfrage von NIUS bei den Medienanstalten. Häufig betreffen die Meldungen die Straftatbestände Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Politiker-Beleidigung (Paragraf 188).

Die Behörden, die eigentlich über die Einhaltung des Jugendschutzes wachen sollen, durchsuchen seit einigen Jahren das Netz mit KI und stoßen dabei regelmäßig auf Inhalte, die sie als strafbar bewerten. Damit agieren die Medienanstalten wie Ermittlungsbehörden – ohne jedoch ein entsprechendes Mandat dafür zu haben.
Besonders hoch sind die Zahlen in Bayern und Nordrhein-Westfalen. So hat NRW im vergangenen Jahr in 1.308 Fällen bei einer Plattform auf die Entfernung eines Beitrags gedrängt. In Bayern geschah dies 1.663 Mal. Die Landesanstalt für Medien NRW leitete 809 Beiträge an die Strafverfolgungsbehörden weiter, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien meldete 51 Beiträge bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus, 60 weitere bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet.
Die Rolle der Landesmedienanstalten steht seit Längerem in der Kritik, weil der Behörde zunehmend Befugnisse übertragen werden sollen, die Kritiker als Angriff auf die Redefreiheit werten. Aktuell entzündet sich die Debatte am Podcaster Ben Berndt, der unter dem Namen „Ben Ungeskripted“ einen Interview-Podcast auf YouTube betreibt.
„Erhebliche Zweifel an dem Wahrheitsgehalt“
Nach einem aufsehenerregenden Interview mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, das über 6 Millionen Mal aufgerufen wurde, meldete sich die Landesanstalt für Medien NRW bei Berndt und forderte ihn zu einer nachträglichen Überarbeitung der Folge auf. Die Behörde beanstandete eine Behauptung von Höcke im Zusammenhang mit dessen Strafverfahren wegen seiner Aussage „Alles für Deutschland“ – eine Parole, die historisch unter anderem der SA zugerechnet wird. Höcke sagte in diesem Zusammenhang bei „Ben Ungeskripted“, die SA habe kein Motto gehabt, was laut Landesmedienanstalt nach „gefestigten wissenschaftlichen Erkenntnissen“ unzutreffend sei.
In dem Schreiben der Medienanstalt, das NIUS vorliegt, heißt es: „Da erhebliche Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen Höckes bestehen, gebietet es die journalistische Sorgfalt an dieser Stelle, die Aussage bereits in der Interviewsituation kritisch zu hinterfragen oder zumindest im Nachgang eigene Recherchen zum Wahrheitsgehalt der Tatsachenbehauptung anzustellen und eine entsprechende Einordnung oder Erläuterung der betreffenden Aussagen für die Nutzenden vorzunehmen (beispielsweise in Form eines eingeblendeten Hinweises).“

Tobias Schmid, Chef der Landesanstalt für Medien NRW.
Unabhängig von der historischen Einordnung löst der Fall auch deswegen Kritik aus, weil hier eine staatsnahe Behörde einem Pressevertreter Vorgaben für die Berichterstattung diktieren möchte. Medienrechtler und Bestseller-Autor Joachim Steinhöfel, der Berndt vertritt, schreibt in seiner Erwiderung an die Landesanstalt für Medien NRW: „Sie maßen sich eine Prüfungs-, Bewertungs- und Korrekturkompetenz für politische Interviews an, die Ihnen von Verfassungs wegen nicht zusteht. Die Landesanstalt für Medien NRW ist keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte. Sie hat nicht darüber zu befinden, welche Fragen in einem Interview gestellt werden, welche Äußerungen eines Interviewpartners zu unterbrechen sind und welche nachträglichen Hinweise, Distanzierungen oder Korrektureinblendungen ein Presseanbieter vorzunehmen hat.“
Tatsächlich sind die Landesmedienanstalten eng an staatliche Strukturen gebunden: Sie finanzieren sich überwiegend aus dem Rundfunkbeitrag, werden durch den Medienstaatsvertrag mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet, politisch besetzte Gremien entscheiden über die Direktion der Anstalten. Steinhöfel schreibt an die Landesanstalt für Medien NRW: „Sie sind Erfüllungsgehilfen des Staates in einem rechtlichen Gewand, das Unabhängigkeit simuliert.“
So will die Regierung das Lügen-Verbot umsetzen
Dennoch will die Bundesregierung die Macht der Medienanstalten weiter ausbauen. So finden sie im Koalitionsvertrag im Zusammenhang mit dem sogenannten Lügen-Verbot Erwähnung.
Dort heißt es: „Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“ Die Medienanstalten, die längst nicht so „staatsfern“ sind, wie die Regierung unterstellt, sollen also gegen Äußerungen vorgehen, die nicht einmal einen klaren Straftatbestand erfüllen: „Hass und Hetze“.
Die Verwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ist auch deshalb problematisch, weil sie sich nicht an der Strafbarkeit orientiert. In den vergangenen Jahren gerieten immer öfter Bürger ins Visier der Strafverfolgung, weil sie sich im Netz kritisch über die Regierung geäußert hatten. So wurde ermittelt, weil Kanzler Friedrich Merz als „Pinocchio“ (Verfahren eingestellt) oder „Lügenfritz und Verbrecher“ (Geldstrafe von 30 Tagessätzen) bezeichnet wurde. Der Rentner Stefan Niehoff, gegen den der Staatsanwalt wegen seiner Schwachkopf-Äußerung über Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck ermittelte, wurde schließlich für das Verbreiten von Fotos aus dem Nationalsozialismus verurteilt – obwohl er diese als kritische Distanzierung zu den NS-Methoden gepostet hatte.
Wie die Durchsetzung des Lügen-Verbots konkret aussehen könnte, hat der zuständige Kulturstaatsminister Wolfram Weimer in der Welt ausgeführt: Über eine Reform der „Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie“ (AVMD) möchte er die Landesmedienanstalten ermächtigen, Kontrolle über die Empfehlungs-Algorithmen auszuüben. Wie Apollo News im Mai berichtete, haben die Medienanstalten von NRW und Bayern bereits ein entsprechendes Konzept entwickelt, das die Einführung eines „Public Value“-Siegels vorsieht. Dieses könnte an bestimmte Medienhäuser, etwa ARD und ZDF, aber auch an einzelne journalistische Beiträge vergeben werden, die dann von den Algorithmen bevorzugt angezeigt würden. Das würde bedeuten, dass eine staatsnahe Behörde darüber entscheidet, welche Berichterstattung hohe Reichweiten erzielt – und welche von den Plattformen verdrängt wird.
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Pauline Voss
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