Förderantrag wird seit über einem Jahr geprüft: Wie die Bundesregierung die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung ausbremst
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Seit Jahren kämpft die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung vergebens um die Gewährung staatlicher Fördermittel. Einen Förderantrag für 2026 prüft das Bundesinnenministerium seit über einem Jahr. Die Stiftung spricht von „Schikane“ und hofft nun auf Hilfe aus Karlsruhe. NIUS liegt exklusiv der Schriftverkehr vor, den die Desiderius-Erasmus-Stiftung, das Bundesinnenministerium und das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache geführt haben.
Am 23. Februar 2025 begann für die AfD-Fraktion im Bundestag die mittlerweile dritte Legislaturperiode. Damit erfüllte auch die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) die formalen Kriterien, um staatliche Fördermittel zu beantragen.
Also stellte die Stiftung am 20. März 2025 einen Antrag auf Globalzuschüsse in Höhe von 17.859.160 Euro „zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit“. Unterschrieben wurde das Papier von der Stiftungsvorsitzenden Erika Steinbach. Die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete führt die Stiftung seit mehreren Jahren ehrenamtlich. Am 19. August 2025 erweiterte die DES ihren ursprünglichen Förderantrag aufgrund neuer Berechnungsgrundlagen des Bundes auf nunmehr 19.536.000 Euro.
Das Bundesverwaltungsamt schickt ein Fax
Doch nach der Antragstellung passierte monatelang – nichts. Erst am 11. Dezember 2025, also neun Monate später, meldete sich das zuständige Bundesverwaltungsamt per Fax und forderte weitere Unterlagen und Informationen „bis zum 9. Januar 2026“ an. Die Behörde verlangte unter anderem:
- Bisherige Jahresberichte in jeweils neuester Fassung
- Eine Übersicht über die aktuelle personelle Zusammensetzung der Stiftungsorgane
- Eine Auflistung der Mitglieder von inhaltlich beratenden Gremien
- Die vollständigen Namen, Geburtstage und Geburtsorte aller Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung
- Die vollständigen Namen, Geburtstage und Geburtsorte aller bisherigen Spender
- Eine Übersicht über alle Publikationen und Veranstaltungen in den Jahren 2024 und 2025
- Eine Übersicht über die Maßnahmenplanung für das Gesamtjahr 2026
Gerade der letzte Punkt wirft Fragen auf: Wie soll eine Stiftung, die bislang ausschließlich ehrenamtlich arbeitet, eine umfassende Planung für 2026 vorlegen, wenn sie überhaupt nicht weiß, ob sie die beantragten Fördermittel am Ende auch erhält?
Am 22. Dezember 2025 übermittelte die Desiderius-Erasmus-Stiftung ein 34-seitiges Dokument mit Anhängen, das auf alle Fragen der Bundesverwaltung einging. Doch erneut hörte man anschließend nicht mehr viel aus der Behörde. Anfang Februar schickte der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau als juristischer Vertreter der DES eine Sachstandsanfrage an das Bundesverwaltungsamt und erbat eine Antwort bis zum 27. Februar. Exakt am Stichtag erhielt Vosgerau tatsächlich eine Antwort.

Ulrich Vosgerau streitet seit Jahren für eine Gleichbehandlung der Desiderius-Erasmus-Stiftung.
Das Bundesverwaltungsamt schickte jedoch nur einen kurzen Vierzeiler: „Auf Ihre Sachstandsanfrage vom 2. Februar 2026 teile ich mit, dass die Prüfung, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) die Voraussetzungen der Förderung nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz erfüllt, noch nicht abgeschlossen ist und daher über den Antrag der DES noch nicht abschließend entschieden werden kann.“
Bislang wird die Arbeit der Stiftung ehrenamtlich getragen
Auch zwei Monate nach dieser E-Mail hat sich daran nichts geändert. Auf einen positiven Bescheid wartet die Stiftung weiterhin vergeblich. Für die Planung der Stiftung bedeutet das eine große Unsicherheit. Stellenausschreibungen und konkrete Inhalte können erst festgelegt werden, wenn eine gesicherte Förderung vorliegt. Deshalb sei auch „die Vergabe von Stipendien im ersten Förderungsjahr nicht vorgesehen“, sondern erst ab dem „zweiten Förderungsjahr geplant“, wie es im Antwortschreiben der Stiftung an das Bundesverwaltungsamt heißt.
Bislang wird die Arbeit noch immer ehrenamtlich getragen. Zum Vergleich: Laut dem Jahresbericht 2024 beschäftigt die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung weltweit 1.532 Mitarbeiter. Für die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung sind derzeit rund 1.600 Personen tätig; davon arbeiten rund 650 in Deutschland.

Gesamtetat der Stiftungen inkl. Auslandsarbeit, Stipendien und Projektmittel.
Stiftungsvorsitzende Erika Steinbach spricht gegenüber NIUS von „Schikane“. Selbst wenn man nun die Mittel erhalten würde, könnte man sie aufgrund des späten Zeitpunkts in diesem Jahr gar nicht mehr verwenden. Steinbach hält die staatlichen Zuschüsse für die parteinahen Stiftungen generell für „völlig überzogen“. Doch ihr geht es um „Waffengleichheit“. Denn die anderen Stiftungen hätten einen immensen Vorteil, könnten Milieupflege betreiben und Netzwerke linker Bildungsarbeit etablieren.
NIUS schickte einen umfangreichen Fragenkatalog an das Bundesinnenministerium. Wir wollten wissen, warum die Prüfung des Förderantrags bereits mehr als ein Jahr andauert, welche Gründe ausschlaggebend für den langen Prüfzeitraum sind und wie lange die Prüfung eines Förderantrags im Bundesinnenministerium durchschnittlich benötigt.
Eine ausführliche Antwort erhielten wir nicht. Stattdessen verweist man darauf, dass die Prüfungen für alle politischen Stiftungen noch andauern würden. „Die Prüfung der Fördervoraussetzungen nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) für das Haushaltsjahr 2026 dauert aktuell für alle politischen Stiftungen an. Ob eine politische Stiftung Fördermittel vom Bund erhalten wird, hängt davon ab, ob sie alle Voraussetzungen erfüllt, die das StiftFinG vorsieht. Dies ist Teil der aktuell noch andauernden Prüfung“, so die Pressestelle des BMI – eine Darstellung, die einer bewussten Diskriminierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung entgegenstehen würde.
Fördermittel für die Desiderius-Erasmus-Stiftung wurden verweigert
Die Bemühungen der Desiderius-Erasmus-Stiftung, eine Gleichstellung mit den anderen parteinahen Stiftungen herzustellen, laufen bereits seit Jahren. 2017 gelang der AfD erstmals der Einzug in den Bundestag. Noch im selben Jahr gründete sich die Desiderius-Erasmus-Stiftung, die 2018 auf einem Parteitag der AfD auch als parteinah anerkannt wurde. Im März 2018 wählten die Stiftungsorgane die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach zur Vorsitzenden.
Doch während die Fördermittel für die restlichen parteinahen Stiftungen stetig anwuchsen, wurden der Desiderius-Erasmus-Stiftung jedwede Fördermittel verweigert. Zur Begründung hieß es, die Partei gelte noch nicht als „dauerhaft etabliert“. Das Problem: Jahrzehntelang hatte der Bundestag es versäumt, die Finanzierung der parteinahen Stiftungen in einem Gesetz festzuzurren. Die Förderhöhe wurde lediglich in den jährlichen Haushaltsberatungen beschlossen. Was bedeutet: Zwischen 2018 und 2023 wurde die Desiderius-Erasmus-Stiftung ohne explizite gesetzliche Grundlage von den Regierungsparteien von der Teilhabe ausgeschlossen.
Gegen diese Ungleichbehandlung klagte die Stiftung in Karlsruhe. Und tatsächlich stufte das Bundesverfassungsgericht die Praxis als verfassungswidrig ein.

Das Bundesverfassungsgericht stufte die Praxis der Stiftungsfinanzierung als verfassungswidrig ein.
Ein neues Gesetz sollte Abhilfe schaffen
Also beschloss der Bundestag am 10. November 2023, das Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) einzuführen, das am 23. Dezember 2023 in Kraft trat. Danach gehört zu den Voraussetzungen einer Förderung, dass die nahestehende Partei mindestens zum dritten Mal in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen ist und die Stiftung Gewähr bieten muss, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv einzutreten.
„Wir werden mit einer breiten Mehrheit im Bundestag regeln, dass Verfassungsfeinde keine Steuermittel für ihre demokratiefeindliche Arbeit bekommen“, erklärte damals Johannes Fechner (SPD), rechtspolitischer Sprecher und Justiziar der SPD-Fraktion. Begleitet wurde die Verabschiedung des Gesetzes von anhaltenden Vorwürfen aus dem AfD-Umfeld, es handle sich um ein gezieltes „AfD-Verhinderungsgesetz“, das den politischen Konkurrenten unter rechtsstaatlichem Deckmantel aus der Stiftungsförderung heraushalten solle.
Ansgar Heveling (CDU), seinerzeit Vorsitzender des Innenausschusses, wies diese Anschuldigung von sich: „Dieses Gesetz richtet sich überhaupt gar nicht gegen irgendeine Partei, sondern es verlangt vielmehr ausdrücklich ein Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung – und zwar von allen Parteien, die eine Finanzierung ihrer politischen Stiftungen erhalten wollen.“ Auch aus dem Bereich des NGO-Komplexes wurde immer wieder lautstark gefordert, der Stiftung keine Fördermittel zukommen zu lassen.
Eine finanzielle Wiedergutmachung erhielt die Stiftung nicht
Die AfD beantragte nach dem Urteil aus Karlsruhe eine finanzielle Wiedergutmachung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 in Höhe von jeweils 900.000 Euro. Das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag jedoch im Februar 2025 ab: Aus der festgestellten Verfassungswidrigkeit der Finanzierungspraxis folge keine Verpflichtung zur Nachzahlung für den Staat.

Die Organisation Campact demonstriert vor dem Bundesverfassungsgericht gegen mögliche Fördermittel für die Stiftung.
Die Stiftung will bis zum 22. Mai eine Antwort auf ihren Förderantrag
Umfassende Klagen kosten jedoch eine Menge Geld. Jurist Ulrich Vosgerau beschreibt die Problematik, in der die Stiftung steckt, wie folgt: „Weil sie nicht vom Staat unterstützt wird und daher mittellos ist, kann sie ihre Ansprüche nicht gerichtlich durchsetzen; denn wegen der enorm hohen Streitwerte wären Prozesse unendlich teuer bzw. jedenfalls mit einem unkalkulierbaren Prozessrisiko behaftet. Dies nutzt der Staat aus und verzögert einfach das Prüfungsverfahren, bis selbst die Bewilligung von Mitteln sinnlos wäre, weil diese nicht mehr im laufenden Haushaltsjahr ausgegeben werden könnten.“
Das vorerst letzte Schreiben erhielt das Bundesverfassungsgericht von Vosgerau am 17. April. Derzeit werde „die Verfassungswidrigkeit des Stiftungsfinanzierungsgesetzes“ zum Nachteil der Stiftung „vertieft“, beschwerte er sich. Das müsse auch das Gericht zur Kenntnis nehmen und eine „beschleunigte Entscheidung“ anstreben. Die Bundesregierung verzögere die Prüfung ganz bewusst zum Nachteil der Desiderius-Erasmus-Stiftung.
Deshalb fordert Vosgerau Karlsruhe dazu auf, per Antrag die Bundesregierung zu verpflichten, den auf das Haushaltsjahr 2026 bezogenen Förderantrag der Stiftung „bis spätestens zum Ablauf des 22. Mai 2026 zu bescheiden“. Ob das Bundesverfassungsgericht dem folgen wird, ist unklar. Bis dahin bleibt der Stiftung nur eines: warten – ohne einen einzigen Euro aus Berlin.
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