Nach NIUS-Berichterstattung: Gesinnungsprüfung für Hauskäufer kommt doch nicht!
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Es war ein Vorhaben, das heftige Kritik ausgelöst hatte: Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) wollte Kommunen ein Vorkaufsrecht einräumen, wenn Immobilienkäufe durch angebliche „Extremisten“ oder „Kriminelle“ bekannt werden. Dafür sollten sogar Informationen von Ermittlungsbehörden und dem Verfassungsschutz herangezogen werden können. NIUS hatte die Pläne Anfang April exklusiv öffentlich gemacht. Nun ist das Vorhaben gescheitert.
Das Bundeskabinett brachte zwar am Mittwoch ein neues Baugesetzbuch auf den Weg, das Planungsverfahren beschleunigen und den Wohnungsbau in angespannten Regionen fördern soll. Der besonders umstrittene Passus zum politischen Vorkaufsrecht findet sich jedoch nicht mehr im Entwurf. Hubertz erklärte, innerhalb der Bundesregierung habe es „vielfältige Einwände“ gegen die Regelung gegeben.
Sehen Sie hier die Aussage der Bundesbauministerin:
Kern des umstrittenen Passus war ein weitreichendes kommunales Vorkaufsrecht: Städte und Gemeinden hätten Immobilienkäufe verhindern können, wenn sie bei einem Käufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ vermuten. Dafür sollten Kommunen Informationen vom Verfassungsschutz und vom Bundeskriminalamt einholen dürfen – sogar personenbezogene Daten. Bereits ein Verdacht hätte ausgereicht, eine Straftat oder Verurteilung wäre nicht notwendig gewesen. Entscheidend wäre gewesen, ob Behörden davon ausgehen, dass jemand politische Ansichten vertritt, die langfristig „politische Wirkung“ entfalten könnten. Die Regelung hätte nicht nur Extremisten treffen können, sondern auch Regierungskritiker oder politisch missliebige Personen. Die Kommune hätte in solchen Fällen den Kauf selbst übernehmen und den Interessenten faktisch vom Immobilienerwerb ausschließen können.

Ein weitreichendes kommunales Vorkaufsrecht hätte die „falschen“ Bürger faktisch vom Immobilienerwerb ausschließen können.
Massive verfassungsrechtliche Bedenken
Tatsächlich war der Widerstand gegen die Pläne zuletzt massiv gewachsen – auch nach mehreren NIUS-Berichten und scharfer Kritik namhafter Juristen und Politiker. So sprach Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler bei NIUS von einem „massiven Anschlag“ auf das Grundgesetz. Der Staat dürfe nicht darüber entscheiden, wer aufgrund seiner politischen Ansichten Eigentum erwerben könne. Das verletze Meinungsfreiheit, Eigentumsfreiheit und die wirtschaftliche Privatautonomie der Bürger.
Besonders problematisch sei die politische Steuerungswirkung eines solchen Gesetzes. Kommunen könnten indirekt beeinflussen, wer sich wo ansiedelt – und damit langfristig sogar die Zusammensetzung ihrer eigenen Wählerschaft verändern.
Kubicki: Verfassungswidriges Signal
Auch FDP-Politiker Wolfgang Kubicki kritisierte das Vorhaben scharf. Das Eigentumsrecht aus Artikel 14 des Grundgesetzes schütze ausdrücklich auch Erwerb und Veräußerung von Eigentum. Ein Vorkaufsrecht auf Grundlage der „weltanschaulichen Ausrichtung“ eines Käufers dürfte nach seiner Einschätzung verfassungswidrig sein.

Wolfgang Kubicki
Zudem warnte Kubicki davor, den Verfassungsschutz als Bewertungsinstanz einzusetzen. Dieser sei keine neutrale Behörde, sondern ein politisches Instrument zur Beobachtung möglicher verfassungswidriger Bestrebungen.
„Ideologische Besiedlungspolitik“
Der Jurist Joachim Steinhöfel sprach sogar von einer „verfassungsrechtlichen Bankrotterklärung“. Wer Wohneigentum faktisch von einer politischen Unbedenklichkeitsprüfung abhängig mache, betreibe keine Wohnungspolitik mehr, sondern „ideologische Besiedlungspolitik“.

Jurist Joachim Steinhöfel
Ohne Straftat, ohne Urteil und ohne rechtliches Gehör dürfe der Staat nicht darüber entscheiden, wer Eigentum erwerben könne. Das Vorhaben hätte zentrale Grundrechte berührt – von der Eigentumsfreiheit bis zur Meinungsfreiheit.
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