Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler zur geplanten Baurechtsreform: „Den Hauskauf von der Gesinnung abhängig zu machen, ist krass demokratiewidrig“
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Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler war am Freitagmorgen bei NIUS Live zu Gast und sprach über den umstrittenen Gesetzesvorschlag von SPD-Bauministerin Verena Hubertz. Der Entwurf sieht vor, dass Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen beim Immobilienkauf eingreifen können, um den Erwerb durch Personen mit angeblich „verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ zu verhindern.
Im Interview erklärt Boehme-Neßler, warum er das Vorhaben für klar verfassungswidrig hält und welche Gefahren er für Meinungsfreiheit, Eigentumsrecht und demokratische Kultur sieht:
NIUS: Gegen welche Grundrechte verstößt dieser Gesetzesentwurf Ihrer Meinung nach?
Volker Boehme-Neßler: Also, der verstößt gegen eine ganze Reihe von Grundrechten. Da muss man nicht lange überlegen. Es ist ja schon wunderschön dargestellt worden: Wir sehen, dass ein normales Instrument des Städtebaurechts, nämlich das Vorkaufsrecht, das es schon länger gibt, missbraucht werden soll. Extrem missbraucht. Nämlich um Menschen, die eine abweichende Meinung haben, eine Meinung, die der Mehrheit nicht passt, davon abzuhalten, sich in einem Dorf oder in einer Stadt anzusiedeln. Das macht mich schockiert. Das ist absolut schockierend.
Das wichtigste Grundrecht ist natürlich die Meinungsfreiheit, die hier extrem verletzt wird. Wegen einer bestimmten Meinung, die der politischen Mehrheit in einer Stadt oder einem Dorf nicht passt, darf ich kein Grundstück erwerben? Kann die Stadt, das Dorf, die Kommune verhindern, dass ich ein Grundstück erwerbe? Das heißt: Der privatrechtliche Vorgang, der Kauf eines Hauses oder eines Grundstücks, wird von meiner Gesinnung, von meiner Meinung abhängig gemacht. Und das ist ein ganz krasser Verstoß gegen die Meinungsfreiheit.
Es gibt noch andere Grundrechte, gegen die verstoßen wird. Zum Beispiel auch das Grundrecht der Eigentumsfreiheit. Man kann dann sein Grundstück nicht mehr an den verkaufen, an den man will. Das ist ein Eingriff ins Eigentum. Es gibt in Deutschland auch das Grundrecht der Freizügigkeit. Man kann sich da niederlassen, wo man gerne möchte. Auch dieses Grundrecht wird verletzt, weil man sich in bestimmten Kommunen mit einer bestimmten Meinung vielleicht nicht mehr niederlassen darf.
Meine Vorredner haben es ja schon gesagt, da kann ich eigentlich nichts hinzufügen. Schon vom Gedanken her ist das ein krass demokratiewidriger und krass rechtsstaatswidriger Gedankengang. Auf die Idee zu kommen, den Hauskauf von der Gesinnung abhängig zu machen und die Prüfung dieser Gesinnung dann auch noch dem Bundesverfassungsschutz zu übertragen: Diese Idee finde ich fast pervers.
„Normale Machtkritik fällt jetzt schon unter Verfassungsfeindschaft“
NIUS: Die Regierung spricht ja erst einmal von „verfassungsfeindlichen Bestrebungen“. Da sagt man als unbescholtener Bürger vielleicht: Das klingt doch erst mal plausibel. Gleichzeitig entsteht der Eindruck, dass es gar nicht nur um echte Verfassungsfeinde geht, sondern auch um Menschen, die einfach eine andere Meinung haben als die Regierung. Können Sie noch einmal erläutern, warum das für die Meinungsäußerung so gefährlich sein könnte?
Boehme-Neßler: Der entscheidende Punkt ist: Der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, Verfassungsfeinde festzustellen, die zu identifizieren und die Regierungen und Behörden, die dafür zuständig sein könnten, zu informieren. Also: Es geht um Verfassungsfeindschaft. Ganz hart.
In den letzten Jahren hat man aber angefangen, diesen Begriff der Verfassungsfeindschaft immer weiter auszudehnen. Irgendwann war am Ende schon verfassungsfeindlich, wenn man die Regierung kritisiert. Und das Entscheidende ist: Die Demokratie lebt davon, dass man die Macht, die Machthaber, kritisieren kann. Das ist der entscheidende Punkt, wie sich Demokratie weiterentwickelt. Und das ist auch die Möglichkeit, wie die Bürger, die ja der Souverän in der Demokratie sind, die Regierung, die Macht wenigstens ein bisschen kontrollieren können, indem sie sie offen kritisieren.
Man hat dann angefangen, den Begriff der Verfassungsfeindschaft so weit auszuführen, dass auch normale, übliche, notwendige Machtkritik schon unter Verfassungsfeindschaft fällt. Dadurch kann man natürlich die Kompetenzen und die Einwirkungsmöglichkeiten des Verfassungsschutzes immer weiter erweitern. Und das Problem ist: Man hat dann die Möglichkeit, in der öffentlichen Diskussion denjenigen, die eine andere Meinung vertreten, die eine kritische Meinung vertreten, ganz schnell das Label anzuheften: Du bist ein Verfassungsfeind, festgestellt vom Verfassungsschutz. Und das ist natürlich wieder ein krasser Eingriff, unter anderem in das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
„Und dann fängt die Selbstzensur an“
NIUS: Wird es dadurch auch Einschüchterungseffekte geben? Also dass Leute sagen: Ganz schön gefährlich, ich will vielleicht das schöne Reihenhaus kaufen, aber kann ich das überhaupt noch, wenn ich auf Facebook schreibe, dass ich Merz gar nicht so toll finde?
Boehme-Neßler: Sie haben völlig recht. Das ist mit der ganz entscheidende Punkt. Diese ganzen Fälle, die wir in den letzten Monaten und Jahren erlebt haben, dass man wegen Kleinigkeiten, wegen harmlosen Äußerungen mit Ermittlungsverfahren überzogen wird, haben ja vor allen Dingen den Effekt, dass andere, die das mitbekommen, einen Schreck bekommen. Und dann fängt die Selbstzensur an, dass man sich genau überlegt: Was sage ich denn eigentlich noch?
Wenn ich das sage, kriege ich vielleicht morgens um sechs einen Hausbesuch von der Polizei. Oder ich kann jetzt mein Haus nicht mehr kaufen, auf das ich so lange gespart habe und das ich so gerne hätte. Es geht also darum: Der Staat fängt an, seine Bürger immer stärker zu bedrohen. Er sagt: Wenn du mich kritisierst, wenn du die Regierung kritisierst, passiert Folgendes. Und dann werden Rechtsfolgen aufgestellt, die rechtsstaatswidrig sind, die auch die Demokratie zerstören und die natürlich auch eine Verletzung der Meinungsfreiheit sind.
„Dieses Freund-Feind-Denken ist fatal für die Demokratie“
NIUS: Ist das Teil einer größeren Tendenz? Also dass bei der Gesetzgebung immer stärker eine Art Verfeindlichung einzieht und politische Gegner nicht mehr nur als Gegner, sondern als Feinde behandelt werden?
Boehme-Neßler: Sie haben recht, das passt in eine Tendenz. Das fing damit an, dass man in der Politik angefangen hat, den politischen Gegner nicht mehr als Gegner zu sehen, der gleichberechtigt ist, aber eben eine andere Meinung hat, mit dem man diskutiert und die Demokratie weiterbringt. Sondern man hat angefangen, den politischen Gegner als Feind zu sehen.
Man hat angefangen, die Politik nach dem Freund-Feind-Schema zu sortieren. Das sind meine Freunde, die haben dieselbe Meinung wie ich. Wer eine andere Meinung hat, ist kein politischer Gegner, sondern ein Feind. Und wenn Sie einen Feind bekämpfen, dann dürfen Sie auch viel mehr, als wenn Sie nur mit einem politischen Gegner ringen. Feindbekämpfung heißt eben: auf jeder Ebene, in jedem Bereich, jetzt auch im Baurecht, wie wir es gerade sehen, mit großen Maßnahmen, mit kleinen Maßnahmen, mit versteckten Maßnahmen politische Feinde zu bekämpfen.
Das zeigt, wie fatal dieses Freund-Feind-Denken für die Demokratie ist. Demokratie heißt, dass grundsätzlich jeder mit jedem reden kann und alle die Meinungsfreiheit genießen. Und wer eine andere Meinung hat als ich, ist ein politischer Gegner, aber kein Feind. Diejenigen, die dieses Freund-Feind-Denken in die Politik eingebracht haben und es weiterführen und es jetzt auch in die Gesetzgebung, in Gesetzesentwürfe einführen, schädigen die Demokratie ganz grundlegend.
„Dann kann man tatsächlich steuern, welche politische Gesinnung erlaubt ist“
NIUS: Sie haben im Vorgespräch auch darauf hingewiesen, dass die Regierung oder die Kommune in diesem Fall über die politische Zusammensetzung vor Ort entscheiden könnte. Können Sie noch einmal erklären, warum das so gefährlich wäre?
Boehme-Neßler: Das Problem ist: Vorkaufsrecht heißt, die Kommune kann steuern, wer Bürger der Kommune wird. Und das kann man natürlich, vor allem vor dem Hintergrund des Freund-Feind-Denkens, auch gezielt politisch einsetzen.
Um es ganz konkret zu machen: Wenn die Gemeinde sagt, wir wollen hier keine weiteren AfD-Wähler, AfD-Sympathisanten oder AfD-Politiker haben, dann kann man mithilfe dieses Vorkaufsrechts dafür sorgen, dass die hier kein Haus kaufen können. Und wenn man das in einem bestimmten Umfang macht, dann kann man tatsächlich steuern, welche politische Gesinnung erlaubt ist, und dementsprechend das Vorkaufsrecht ausüben oder eben nicht ausüben.
Dann haben wir wieder eine staatliche Instanz, nämlich die Gemeinde, die Einfluss nehmen kann auf die Politik und auf die politische Einstellung ihrer Bürger. Das Normale in einer Demokratie ist aber, dass es unterschiedlichste politische Einstellungen in einer Kommune gibt und dass sich die Menschen untereinander austauschen, diskutieren, gerne streiten, politische Gegnerschaften pflegen. Aber eben nicht, dass sie anfangen, Menschen, die ihnen nicht passen, deren Meinung ihnen nicht passt, außen vor zu halten, sie aus der Gemeinde auszuschließen.
Wenn man sagt: Mit dieser Meinung dürft ihr bei uns nicht wohnen, dann wird eine bestimmte zivilisatorische Schwelle überschritten.
NIUS: Wie viel Hoffnung haben Sie, dass dieses Gesetz am Ende gar nicht erst zur Abstimmung kommt?
Boehme-Neßler: Bei diesem Gesetz habe ich tatsächlich Hoffnung, dass das nicht zur Abstimmung kommen wird. Das liegt einmal an dem, was Herr Schuler gesagt hat: dass kritische Medien tatsächlich auch eine Funktion haben und auch noch Wirkung zeigen können. Das hoffe ich sehr.
Und der zweite Punkt, der mir Hoffnung gibt, ist, dass dieses Gesetz so krass verfassungswidrig ist und so stark diese zivilisatorische Schwelle überschreitet, von der ich gesprochen habe, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass man das ernsthaft im Bundestag diskutiert.
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