Kind trotz Leihmutterschaftsverbot: Jens Spahn ist als Unionsfraktionschef nicht mehr haltbar
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Moral endet, wo man sie doppelt in Anspruch nimmt. Es mag sein, dass Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) im Laufe seines politischen Lebens seine ursprünglich konservativ-ablehnende private Haltung zur Leihmutterschaft geändert hat. Die Rechtslage in Deutschland, die er selbst noch als Bundesgesundheitsminister vertrat, hat sich nicht geändert. Leihmutterschaft, die Spahn jetzt mit seinem Lebenspartner in den USA in Anspruch genommen hat, ist in Deutschland verboten.
Als mächtigster Unionspolitiker der Legislative ist Spahn mit diesem Winkelzug in seinem Amt untragbar geworden. Es ist keine versehentliche Alkoholfahrt oder Geschwindigkeitsübertretung, sondern das Pfeifen auf Recht und Gesetz, was den Vorgang für ihn auf diesem Posten völlig inakzeptabel macht.
Über dem eigenen Gesetz
Dabei geht es gar nicht darum, ob man (wie ich persönlich) Leihmutterschaft ablehnt. Es geht darum, dass man nicht als Chef einer gesetzgebenden Fraktion spielerisch mit der Rechtslage umgehen und im Ausland für sich selbst praktizieren kann, was man den Landsleuten daheim legal verwehrt. Dass Spahn in Corona-Zeiten infiziert ein Spenden-Diner abhielt, mag man dabei noch beiseitelassen.
Die Dreistigkeit aber, mit der sich kürzlich erst der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), fröhlich in aller Öffentlichkeit als Regierungsvertreter in den USA mit Kind zeigte, erfährt durch Spahn noch einmal eine Steigerung: Mitglieder der größten Regierungspartei pfeifen unbekümmert auf die Gesetze, die sie ganz offensichtlich für nicht mehr zeitgemäß halten. Jeder Inhaber einer steuersparenden Briefkastenfirma in Panama darf sich warm bestätigt fühlen.
Ausgerechnet die Rechtsstaatspartei CDU schert sich offenbar nicht im Geringsten um deutsche Gesetze und die Beschlusslage der eigenen Partei. Noch im Februar hatte der CDU-Bundesparteitag in Stuttgart einen Antrag der Frauenunion (O 06) angenommen, der sich ausdrücklich gegen jede (!), auch „altruistische Leihmutterschaft“, wendet. „Angesichts ethischer, rechtlicher und praktischer Bedenken gegenüber Leihmutterschaft bekräftigt die CDU Deutschlands ihre Forderung, Leihmutterschaft – auch in altruistischen Modellen – in Deutschland weiterhin zu verbieten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern. Leihmutterschaft bleibt damit uneingeschränkt verboten, unabhängig von der Motivation und unabhängig von der Möglichkeit der Eizellspende.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
Nun sind Parteitagsbeschlüsse weder für die Gesellschaft noch für die Parteimitglieder bindend. Es ist aber durchaus bemerkenswert, wie klar sich die Frauenunion unter dem Vorsitz von Spahns Amtsnachfolgerin als Bundesgesundheitsministerin, Nina Warken, gegen genau das Vorgehen der beiden Männer ausspricht:
„Die Leihmutterschaft, selbst in altruistischen Modellen, ist mit erheblichen ethischen, rechtlichen und praktischen Bedenken verbunden. Es besteht ein hohes Risiko für Ausbeutung, Umgehungen und Missbrauch. Lifestyle-Tendenzen wie in den USA sollte es in Deutschland nicht geben. Dort ist Leihmutterschaft ein Geschäftsmodell. Es existieren globale Reproduktionsmärkte. Aus anderen Ländern wissen wir, dass Leihmütter ihre Dienste oft aus finanzieller Not heraus anbieten. Zudem müssen sich Leihmütter in den Verträgen mit ihren Auftraggebern dazu bereit erklären, sämtliche Maßnahmen der pränatalen Diagnostik durchzuführen und im Falle diagnostizierter Risiken die Schwangerschaft auf Wunsch und nach dem Ermessen der Auftraggeber abzubrechen.“
Wer wagt noch Widerspruch?
Spahn und Streeck hatten zu diesem Zeitpunkt bereits Fakten geschaffen und wollen sich offenbar darauf verlassen, dass das gekonnte Umgehen der deutschen Rechtslage im Schatten des Zeitgeists als lässliche Sünde durchgeht und eh niemand wagt, gegen die allmächtige Regenbogen-Allianz die Stimme zu erheben. Als ich selbst im Fall Streeck intern in der Unionsfraktion nachfragte, ob es nicht wünschenswert wäre, wenn sich Regierungsmitglieder gesetzestreu verhielten, wurde ich rüde beschieden, dass dies Privatsache sei. Eine sehr eigenwillige Rechtsauffassung.
Wenn dem so ist, dann sollte die Unionsfraktion konsequenterweise die Frauenunion davon überzeugen, dass der Beschluss des Parteitags vier Monate später schon Makulatur ist, und einen Antrag zur Abschaffung des Leihmutterschaftsverbots in den Bundestag einbringen. SPD und Grüne zögen vermutlich mit.
Und man komme bitte nicht mit augenzwinkernden Ausflüchten, dass die Aktion ja nicht strafbar und Spahns Partner der leibliche Vater sei. Wer in herausgehobener Stellung den Gesetzgeber repräsentiert, sollte mit Gesetzen nicht tricksen, täuschen, jonglieren und nach pfiffigen Wegen zur Umgehung des legislativen Willens suchen.
Ob Kinder auf diesem Weg zur Ware werden, ob und wie Frauen mit diesem Geschäftsmodell ausgenutzt und gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden und ob der Elternwunsch nach einem Kind ein Anrecht ist, alles medizinisch, ethisch und gesellschaftlich nur Mögliche zu tun, kann man gern diskutieren. Als Gesetzgeber auf Gesetze pfeifen kann man nicht. Weder mit einfacher, noch mit doppelter Moral.
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Ralf Schuler
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