Nach Ausrangierung der Horrorszenarien: Kippt jetzt das Karlsruher Klimaurteil?
Ein Beitrag von
Forscher, die dem Weltklimarat zuarbeiten, haben eine wegweisende Neubewertung vorgenommen. Die Klimamodelle werden neu sortiert. Besonders betroffen ist der extreme Hochemissionspfad SSP5-8.5 – jenes Szenario, das eine Erwärmung von rund fünf Grad bis Ende des Jahrhunderts beschreibt. Im neuen Modellierungsrahmen wird dieser Pfad nun als „unplausibel“ verworfen und ausrangiert.
Diese Modelle, die extreme Entwicklungen prognostizierten, haben die Klimapolitik der vergangenen Jahre jedoch entscheidend geprägt. Wenn die Welt nicht sofort und radikal gegensteuere, drohe eine Erhitzung um drei, vier oder fast fünf Grad. Mit dieser Drohkulisse wurden nicht nur Gesetzesverschärfungen begründet und die „Energiewende“ vorangetrieben; sie nimmt auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klimaneutralität eine zentrale Stelle ein. Mit der IPCC-Neubewertung sei „diese Grundlage nun hinfällig“, so der ehemalige Umweltsenator Fritz Vahrenholt.
Die vom BVerfG erwartete „katastrophale“ Klimaentwicklung
Die Erwartung drastischer Wetterverschlechterungen rechtfertigte die Entscheidung, Klimaneutralität faktisch zum Verfassungsprinzip zu erheben. Dazu ein Blick zurück. Im Februar 2020 reichten Luisa Neubauer und andere Klimaaktivisten eine Verfassungsbeschwerde gegen das damalige Klimaschutzgesetz ein, unterstützt von Umweltverbänden. Die Logik des Gerichts, die Neubauers Klägerschrift, in zentralen Punkten recht gab, war neu: Zu hohe Emissionen gefährden die Freiheit künftiger Bürger. Wenn der Staat in der Gegenwart zu viel CO2-Verbrauch zulasse, müssten spätere Generationen unter umso härteren Einschränkungen leben, die wiederum nötig würden, um katastrophale Entwicklungen abzuwehren. Das Wort „katastrophal“ taucht mehrfach in der Argumentation auf, an zwei Stellen ist sogar von „apokalyptisch“ die Rede.
„Diese bis zum Jahr 2030 geregelten Reduktionsmaßgaben führen nicht zur Klimaneutralität, werden jedoch fortgeschrieben (…) mit dem langfristigen Ziel, Treibhausgasneutralität bis 2050 zu erreichen (…). Auf dieser Grundlage erscheint es bei entsprechender Anstrengung möglich, dass – soweit Deutschland zur Lösung des Problems beitragen kann – jedenfalls der Eintritt katastrophaler Zustände verhindert wird.“
An dieser Stelle wird die Neubewertung der Klimaszenarien brisant. Denn das Bundesverfassungsgericht spricht von einer Erderwärmung von mehr als drei Grad und stützte sich dabei auf eine Publikation des damaligen Bundesumweltministeriums, in der es heißt: „Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ist ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C wahrscheinlich.“

29. April 2021: Aktivisten von Fridays for Future begrüßen vor dem Bundesverfassungsgericht das Urteil zum Klimaschutzgesetz.
Vahrenholt: IPCC-Forscher haben „die ganze Weltöffentlichkeit hinters Licht geführt“
Die „Mehr-als-drei-Grad“-Erwartungen entsprechen den beiden höheren Emissionspfaden, technisch abgekürzt mit SSP5-8.5 und SSP3-7.0. Während ersterer von den IPCC-Wissenschaftlern komplett ausrangiert wurde, wird letzterer zwar weiterhin als „plausibel“ beschrieben, allerdings mit der ausdrücklichen Einschränkung, er sei „selbstverständlich“ nicht das Szenario eines „Weiter wie bisher“ („Clearly, this scenario is not a ‘business-as-usual’“).
Das heißt also: Die Erwartung, mit der das Bundesverfassungsgericht seine Drohkulisse begründet, bewegt sich im heutigen IPCC-Rahmen zwischen ausgeschlossen und unrealistisch. Damit hat sich die wissenschaftliche Grundlage des Klima-Urteils entscheidend verändert.

Prof. Fritz Vahrenholt
Für Fritz Vahrenholt, mit dem NIUS für diesen Artikel sprach, handelt es sich bei den Revisionen der Klimawissenschaftler um ein „Rückzugsgefecht“. Seine scharfe Kritik: Sie hätten „die ganze Weltöffentlichkeit hinters Licht geführt“. Er begründet das damit, dass die Voraussetzungen der Extremszenarien immer „frei erfunden“ gewesen seien.
„Umweltschäden mit katastrophalen oder gar apokalyptischen Ausmaßen“
Bei einer massiven Vervielfachung der Kohlenstoff-Emissionen würden schon vor 2100 die fossilen Ressourcen ausgehen. Dass diese Annahmen nie von der Realität gedeckt gewesen seien, hätte auch den Verfassungsrichtern bekannt sein müssen, argumentiert Vahrenholt. Die Kritik an den Extremszenarien sei seit Jahren prominent veröffentlicht worden – nicht nur von ihm, sondern auch von vielen anderen IPCC-kritischen Klimawissenschaftlern.
Die Richter hätten sich in ihrer Begründung jedoch nur auf wenige Quellen gestützt, die zudem „voneinander abgeschrieben haben“. Vahrenholt kritisiert damit eine aus seiner Sicht unzureichende und einseitige Würdigung der wissenschaftlichen Debatte. Und diese Debattenlage verschiebt sich nun zusätzlich in Richtung der Kritiker. Doch das hinderte die Richter nicht daran, sich auf die Logik der Klägerschrift von Luisa Neubauer und Co. einzulassen. Dort heißt es, die Erde würde sich, „ändert sich das Emissionsverhalten nicht dramatisch“, in den nächsten 80 Jahren „um fast 5°C erwärmen“. Hier wird also genau jenes Horrorszenario verwendet, das inzwischen verworfen wurde.
Und im berühmten Klimaurteil taucht es indirekt in zahlreichen Formulierungen auf, die nur zu Hochemissionspfaden passen. So schreibt das Gericht, dass Grundrechte den Staat zum „Schutz vor Umweltschäden mit katastrophalen oder gar apokalyptischen Ausmaßen“ verpflichteten. Derartige Horrorszenarien, die mit einer geradezu biblischen Rhetorik vom Ende der Welt operieren, sind innerhalb der vom IPCC weiterhin fortgeführten moderateren Szenarien nicht mehr denkbar beziehungsweise unwahrscheinlich.
Mehr erfahren: Klima-Apokalypse abgesagt, NiUS Live vom 19.05.2026
Haben Sie einen Hinweis zu diesem Thema? Hier können Sie uns schreiben.
Haben Sie Fehler entdeckt? Dann weisen Sie uns gern darauf hin.
Mehr NIUS:
Insa-Sonntagstrend: AfD baut Vorsprung vor Union aus – mehr Deutsche gegen Parteiverbot als dafür
Richtigstellung nach Merz-Döpfner-Podcast: RND räumt journalistisches Totalversagen ein
Merz schießt gegen Reform-Kritiker: „Nöler, Nörgler, Berufskritiker: Wegtreten!“
So brutal war die linke Hetzjagd auf die Reporter von Apollo News
Der verschlafene Widerstand: „Richtig scheiße, die haben diesmal mitten in der Nacht angefangen“
Demokratischer Niedergang: Die Sinnlos-Proteste von Erfurt
„Wortbruch und Linksruck“! Mittelstandsunion BW sieht Kern der Wirtschaft durch Reformpaket bedroht
Placebo-Reform: Warum die Beschlüsse kein Befreiungsschlag für den Kanzler sind
Mehr NIUS:
So brutal war die linke Hetzjagd auf die Reporter von Apollo News
Der verschlafene Widerstand: „Richtig scheiße, die haben diesmal mitten in der Nacht angefangen“
Demokratischer Niedergang: Die Sinnlos-Proteste von Erfurt
„Wortbruch und Linksruck“! Mittelstandsunion BW sieht Kern der Wirtschaft durch Reformpaket bedroht
Placebo-Reform: Warum die Beschlüsse kein Befreiungsschlag für den Kanzler sind
Lesen Sie hier das Reformpaket in voller Länge
Angriff auf die Pressefreiheit: Koalition will Informationsfreiheitsgesetz beschneiden
Neue Regeln für „Demokratie leben!“: Prien setzt auf Verfassungsschutz-Check
Felix Perrefort
Artikel teilen
Kommentare