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Die Koalition präsentierte am Donnerstagmorgen das lang diskutierte Reformpaket.
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Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung
Wir leben in einer Zeit der Veränderung. Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich um die Zukunft, um ihre Arbeit und um die Sicherheit des Landes. Die technologische Revolution und der demographische Wandel beschleunigen den Prozess. Kriege und sich verschlechternde Handelsbedingungen auf der Welt erhöhen den Druck von außen. Deutschland kann auf seinen Stärken aufbauen, aber darf sich nicht an die Vergangenheit klammern. Wir müssen jetzt beherzt zugreifen, Chancen erkennen und in die Zukunft aufbrechen. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wird den Weg dazu freimachen. Wir wollen Wachstum schaffen, Arbeitsplätze sichern und den Zusammenhalt in Deutschland stärken. Dazu hat sich die Koalition auf 34 Maßnahmen in einem fairen Gesamtpaket verständigt. Wir entlasten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Bürokratie, erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit und handeln sozial ausgewogen. Wir wollen, dass auch unsere Kinder von Wohlstand und Fortschritt profitieren und die älteren Generationen die Früchte ihrer Arbeit genießen können. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Deswegen steht die Sicherung unseres Gesundheitssystems und der Rente im Zentrum unserer Reformanstrengungen. Unser System ist sozial und bietet Teilhabe und Mitbestimmung, aber fordert auch Mitwirkung und Eigenverantwortung. Wir lassen niemanden zurück, aber wir wollen nach vorne.
Rente
Die Alterssicherungskommission hat sich mit großem Sachverstand einem der schwierigsten Reformprojekte unserer Zeit gewidmet und herausragende Arbeit geleistet. Der Bericht der Kommission ist wegweisend für unseren Sozialstaat, für den Wirtschaftsstandort Deutschland, aber vor allem für die Gesellschaft insgesamt. Wir werden die darin enthaltenen Empfehlungen in einem Gesetzespaket umsetzen. Dieses wird bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag verabschiedet.
Steuern
Die Koalition entlastet die Bürgerinnen und Bürger zum 1. Januar 2027 bei der Einkommensteuer. Die Entlastungswirkung wird erzielt durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein Abflachen der zweiten Progressionszone, die mit einer Rechtsverschiebung des Spitzensteuersatzes einhergeht. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, liegt der Fokus damit auf mittleren und geringen Einkommen. Die Entlastung ist so ausgestaltet, dass sie für Familien mit Kindern am stärksten wirkt; damit erleichtert die Koalition gezielt den Alltag von Familien. In voller Wirkung ab 2028 kann eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen der Reform beläuft sich auf insgesamt ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr. Die Steuerausfälle von Ländern und Kommunen, die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages respektive des Kindergeldes hinausgehen, wird der Bund ausgleichen, abzüglich der Einnahmeverbesserungen für Länder und Kommunen aus den steuerlichen Maßnahmen. Die Gegenfinanzierung erfolgt vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer” in folgender Form: ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR in Höhe von 45% und ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR in Höhe von 47%. Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Mini-Jobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben. In den Jahren 2027 und 2028 wird eine Gewinnabführung in Höhe von jeweils 500 Millionen EUR bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau vorgenommen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20% auf 15% (d.h. von bis zu 1.200 EUR auf bis zu 900 EUR pro Jahr) reduziert.
Arbeitsmarkt
Unser Ziel ist es, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung stabil zu halten und die Handlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit nachhaltig zu sichern.
Für den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag werden die Obergrenzen nach § 3b EStG bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro zum 01.01.2027 erhöht, gleichzeitig wird der steuerfreie Zuschlag im Regelungsbereich eines Tarifvertrages vollständig beitragsfrei gestellt.
Für bis zum 31.12.2030 eingestellte Arbeitnehmer ist eine sachgrundlose Befristung bis zu einer Maximaldauer von bis zu 48 Monaten und bei einer bis zu sechsmaligen Verlängerung möglich. Diesbezüglich wird auch eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber möglich sein.
Für Hochverdiener werden wir analog der Risikoträgerregelung im Finanzsektor zum 01.01.2027 eine Regelung einführen, die für Jahreseinkommen oberhalb der 1,75- fachen BBG der GRV eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht.
Um einen zügigen Wechsel von einem Job in den nächsten Job attraktiver zu machen, werden Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Der steuerliche Vorteil ist dabei umso größer, je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen wird.
Die Bundesagentur für Arbeit spielt bei Beschäftigungsübergängen in Zeiten der Transformation eine zentrale Rolle. Mit Berufsberatung im Erwerbsleben, Arbeitsmarktdrehscheiben als Regelinstrument im SGB III und entsprechenden Job- to-Job-Qualifizierungen werden Arbeitslosigkeit verhindert und der Übergang von Arbeit in Arbeit unterstützt. Mit neuen Instrumenten – wie der Erprobung einer Beschäftigungsperspektive und der Stärkung der Förderung von Weiterbildung in Transfergesellschaften – kann die Bundesagentur für Arbeit die Transformation noch besser begleiten und Betroffene zielgerichtet unterstützen.
Wir entwickeln ein Programm „Zweite Chance“ mit dem Ziel, die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss sowie der Jugendlichen ohne Ausbildungsabschluss deutlich zu reduzieren. In einem zweiten Schritt wollen wir das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) reformieren, damit kein Jugendlicher ohne Schulabschluss bleibt.
Die weiteren Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) werden wie von der Kommission vorgeschlagen schnellstmöglich umgesetzt. Dies beinhaltet auch das Modell zu den sogenannten Transferentzugsraten zur Verbesserung von Erwerbsanreizen.
Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung sowie im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine „Termingarantie Fachärzte“ ein. Darüber hinaus etablieren wir eine gesetzlich geregelte Infarktvorsorge.
Wachstum und Gerechtigkeit
Stärkung von Zukunftstechnologien: Wir werden Zukunftsbranchen konsequent fördern, unter anderem den Automobilsektor, die chemische und pharmazeutische Industrie, Clean Tech, die Kreislaufwirtschaft, den Maschinenbau, die Batteriezellen- und Halbleiterproduktion sowie den gesamten Bereich der Künstlichen Intelligenz. Dazu werden wir Innovationen „Made in Germany“ fördern, wie den Hochlauf des autonomen Fahrens, z.B. durch einfachere Zulassungsregeln und die Einführung von Modellregionen für das autonome Fahren. Rechenzentren-Projekte müssen interessant für Kommunen vor Ort sein. Aufgrund der Gewerbesteuer-Systematik profitieren sie kaum von der Ansiedlung eines Rechenzentrums. Es bedarf deshalb einer Regelung, die den Zerlegungsmaßstab für den Gewerbesteuer-Messbetrag bei Rechenzentren alternativ zum Standardfall regelt.
BMAS und BMI legen noch im Juli 2026 einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs mit gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen vor, die bis Ende 2026 umgesetzt werden. Diese Maßnahmen beinhalten einen möglichst umfassenden Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden (insbesondere Sozial-, Ausländer-, Melde, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie Kranken- und Pflegekassen, Push-Nachrichten aus dem Ausländer- zentralregister an die Leistungsbehörden bei leistungseinschränkenden Sachverhalten und ein Datenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern bei Anmeldungen bei der Meldebehörde), eine Anknüpfung an den rechtmäßigen” statt des „gewöhnlichen” Aufenthalts für Sozialleistungen nach fünf Jahren in § 7 Abs.1 SGB II sowie in § 23 Abs. 3 SGB XII, einen Leistungsausschluss im SGB II/XII für per Haftbefehl gesuchte Personen, eine Auskunftspflicht der Energieversorger gegenüber den Leistungsbehörden zu weiteren Wohnsitzen und Kundenbeziehungen sowie Änderungen im FreizügigkeitsG/EU.
Moderner Datenschutz für mehr Wachstum: Wir vereinfachen den nationalen Datenschutz und nutzen alle vorhandenen Spielräume der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konsequent. Auf europäischer Ebene wollen wir erreichen, dass nicht-kommerzielle Tätigkeiten (zum Beispiel in Vereinen), kleine und mittelständische Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen (zum Beispiel Kundenlisten von Handwerkern) vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen werden. Für mehr Rechtsklarheit und eine einheitliche Auslegung wird ein Datengesetzbuch geschaffen, das als kohärentes Regelwerk das Datenrecht harmonisiert und vereinfacht, soweit dies sachgemäß ist, und dabei den Datenschutz sichert und die Datennutzung fördert. Verfahren rund um den Datenschutz werden deutlich verschlankt, die Aufsichtsstrukturen vereinfacht und gebündelt (u.a. Zuständigkeitskonzentration beim BfDI). Die Datenschutzkonferenz (DSK) verankern wir im Gesetz, um gemeinsame Standards zu erarbeiten. In kleineren und mittleren Unternehmen wollen wir die Zahl der betrieblichen Datenschutzbeauftragten reduzieren.
Deutschlandfonds: Die Koalition wird den Deutschlandfonds zu einem Instrument für strategische Beteiligung ausbauen und um eine Resilienzdimension verstärken. Dafür soll möglichst viel privates Kapital mobilisiert werden. Insbesondere sollen Investitionen in den Bereichen der Rohstoffbeschaffung und der Energieinfrastruktur gestärkt werden. Der Deutschlandfonds wird damit zu einem Eckpfeiler unserer wirtschaftlichen Sicherheitspolitik. Durch systematische Beteiligungen und strategische Zielvorgaben sollen auch junge, kleine und mittelständische und kommunale Unternehmen profitieren.
Planungsbeschleunigung Verteilnetze: Der Fortschritt und die Bezahlbarkeit der Energiewende hängen entscheidend vom Netzausbau ab. Erneuerbare Energien und Speicher, Industrieanlagen, Rechenzentren, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen – alle wollen an das Stromnetz angeschlossen werden. Die Beschleunigung insbesondere des Verteilnetzausbaues ist deshalb entscheidend. Wir werden bis Ende des Jahres ein Verteilnetzpaket auf den Weg bringen, um den Netzausbau zu beschleunigen, die Modernisierung und Digitalisierung voranzutreiben und die Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern. Damit soll der Zeitraum für die Realisierung von Netzprojekten halbiert werden. Wir wollen bestehende Netze besser auslasten und mit Hilfe des europäischen Netzpakets ( „EU Grids Package“) die Genehmigungsverfahren weiter beschleunigen, Planfeststellungsverfahren flexibilisieren und beschleunigen sowie UVP-Verfahren straffen und die Möglichkeit zu klaren Stichtagsregelungen schaffen. Wir wollen zudem die Digitalisierung der Netze beschleunigen. Die Ziele für den Smart-Meter-Rollout schärfen wir nach: Bis Ende 2030 soll der Rollout für alle relevanten Messstellen zu über 90 Prozent abgeschlossen sein. Für Kunden, die nicht dem verpflichtenden Rollout unterfallen, etablieren wir ein kostengünstiges „Smart Meter Light“, mit dem sie kostengünstig und cybersicher ihre Stromrechnung optimieren können. Alle wichtigen Daten zu Netzausbau, Netzauslastung und Netzanschlusskapazitäten werden wir standardisiert auf einer zentralen Datenplattform verfügbar machen. Wir wollen die Kooperation zwischen Netzbetreibern stärken, z.B. indem wir Anreize schaffen, dass Netzbetreiber Software kooperativ einer für alle“ entwickeln und deutschlandweit verfügbar machen. Wir geben eine Anschlussgarantie für Industriebetriebe: Sie erhalten eine klare Frist, bis wann ihr Betrieb in der benötigten Kapazität an das Stromnetz angeschlossen wird.
Außenwirtschaft und Handelsschutz: Wir entwickeln eine neue Außenwirtschaftsstrategie, die im Schulterschluss mit unseren europäischen Partnern die gemeinsame Handelspolitik stärkt, und sich an die multipolare Welt anpasst. Europa profitiert von einem offenen und fairen Welthandel. Deshalb setzt sich die Bundesregierung für den Abschluss von weiteren Handels- und Investitionsabkommen sowie für die Verzahnung bestehender Abkommen ein. Die Diversifizierung unserer Handelsbeziehungen stärkt auch unsere Wirtschaftssicherheit. Dabei braucht es einen robusten Schutz gegen unfairen Wettbewerb, insbesondere durch eine schnellere und sektorweite Anwendung von Anti-Dumping- und Anti- Subventions-Maßnahmen auf europäischer Ebene. Umgehungsmöglichkeiten gegen diese Schutzmaßnahmen müssen effektiv unterbunden werden, geoökonomische Disparitäten und Ungleichgewichte müssen bekämpft werden. Um die wirtschaftliche Souveränität zu sichern, halten wir bei außereuropäischen Investitionen aus bestimmten Drittstaaten in definierten strategischen Sektoren und bei kritischer Infrastruktur im Einzelfall verpflichtende Vorgaben für einen Technologietransfer für geboten. Zur Stärkung der europäischen Nachfrage und Resilienz in geopolitisch instabilen Zeiten setzt sich die Bundesregierung zudem für eine schnelle Verabschiedung des Industrial Accelerator Acts in angepasster Form ein. Wir unterstützen in definierten strategischen Bereichen die Einführung von EU-Präferenz-Regeln bei öffentlichen Förderprogrammen. In strategisch wichtigen Bereichen sollen garantierte staatliche Abnahmen (Staat als Ankerkunde) ebenso wie Investitionsschutzmaßnahmen unterstützend wirken, zum Beispiel zur Stärkung unserer digitalen Souveränität.
Wohnungsbau: Es wird eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG) errichtet. Ziel ist es, vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt. Die WBG soll den sozialen Wohnungsbau sowie den industriellen Hochlauf seriellen Bauens unterstützen und insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel tätig werden. Wir werden zudem zum 01.01.2027 additive nationale Kapitalpuffer für Immobilienkredite abschaffen und so in erheblichem Umfang zusätzliche Mittel für die Finanzierung von Wohnungsbau durch deutsche Banken freisetzen. Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.
Wir werden die Tarifvertragsparteien der von der aktuellen Krise besonders betroffenen Industrien bitten, in einem branchenspezifischen Dialog bis Mitte Oktober 2026 der Bundesregierung konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, die die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der jeweiligen Branche erhöhen. Dies gilt insbesondere für die Automobil- und die Chemieindustrie sowie für den Stahl und Maschinenbau.
Abweichende Regelungen Tarifparteien und KI-Mitbestimmung: Wir werden die Tarifvertragsparteien bitten, in einem Dialog miteinander bis Mitte Oktober 2026 der Bundesregierung konkrete Regelungsbereiche vorzuschlagen, in denen abweichende Regelungen von geltenden Gesetzen, z.B. im Bereich des Arbeitsrechts (etwa im Bereich der Sachgrundbefristung oder des Arbeitsschutzes) oder des Unternehmensrechts (z.B. Berichts- oder Sorgfaltspflichten), durch Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien getroffen werden können. Zur Unterstützung von Unternehmen bei der Implementierung von KI in der betrieblichen Praxis und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Rahmen der digitalen Transformation wollen wir dafür Sorge tragen, dass Software und deren Updates sowie Aktualisierungen technischer Einrichtungen vereinfacht und schneller im Einklang mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats eingeführt werden können. Daher werden wir die Sozialpartner bitten, dabei auch Vorschläge zu erarbeiten, wie hier die Zusammenarbeit durch entsprechende Regelungen etwa im Betriebsverfassungsrecht erleichtert und beschleunigt werden kann.
Die Möglichkeit, durch die Vorhaltung sogenannter „Vorrats-SE” das deutsche Mitbestimmungsrecht zu umgehen, wird beendet. Bei den Beratungen zur Einführung einer neuen unionsweiten 28. Gesellschaftsform (28. Regime) setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür ein, dass der Schutz der Unternehmensmitbestimmung nicht unterminiert werden darf.
Die kommunalen Jobcenter werden zur Nutzung von IT-Schnittstellen und zum Datenaustausch verpflichtet.
In Zeiten steigender Arbeitslosigkeit werden wir die sogenannte Westbalkan-Regelung ab dem 01.01.2027 wie im Koalitionsvertrag vorgesehen auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzen.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarten längeren Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken treten zum 01.01.2027 in Kraft.
Bürokratierückbau
Abschaffung Berichts- und Dokumentationspflichten: Wir werden ein Berichtsentlastungsgesetz verabschieden, durch das gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufgehoben werden. Aufrechterhalten bleiben nur Pflichten, deren besondere Erforderlichkeit im Rahmen der Gesetzgebung zum Berichtsentlastungsgesetz seitens des jeweiligen Ministeriums explizit begründet wird (Beweislastumkehr) oder die mit entsprechender Begründung in Rechtsverordnungen des jeweils zuständigen Bundesministeriums als weiter geltend bestimmt werden. Das Gesetz sieht hierfür eine entsprechende Verordnungsermächtigung vor. Für künftige Gesetzgebung sollen neue Berichtspflichten grundsätzlich vermieden werden („Berichtspflichten-Bremse“). Die Ressorts werden alle Dokumentationspflichten außerhalb von EU- und verfassungsrechtlich gebotenen Pflichten überprüfen und dabei das Ziel verfolgen, in einem ersten Schritt mindestens jede vierte dieser Pflichten binnen 12 Monaten abzuschaffen. Relevante Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte oder zur Verhinderung von Steuerbetrug werden wir hierbei nicht absenken.
Abschaffung Bestellungspflicht betriebliche Beauftragte: Bei Erhalt des Schutzniveaus werden weitere betriebliche Beauftragte, deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht, abgeschafft. Die Einhaltung der materiellen Vorgaben wird stärker in die Verantwortung der Unternehmen gelegt, begleitet durch hohe Strafen bei Verstößen.
Ausweitung der Genehmigungsfiktion: Im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes wird die Genehmigungsfiktion als Regelfall etabliert. Anträge gelten vier Monate nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen automatisch als genehmigt, sofern die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet. Ausnahmen sind in den jeweiligen Fachgesetzen jeweils gesondert zu begründen. Soweit sinnvoll, wird die Genehmigungsfiktion mit einer Vollständigkeitsfiktion zugunsten der Antragsteller kombiniert, insbes. bei Verlängerungsanträgen. Parallel bitten wir die Länder, ihre Verwaltungsverfahrensgesetze ebenfalls zu überarbeiten. Ein vollständiges Inkrafttreten wird zum 31.12.2027 angestrebt.
Wir wollen den Steuerzahler von unnötigem Aufwand entlasten und die Abgabe der Steuererklärung vereinfachen. Dazu sind die Finanzminister des Bundes und der Länder im intensiven Austausch und erarbeiten gemeinsame Vorschläge. Die Bundesregierung wird auf dieser Basis bis zum Herbst 2026 Vorschläge zur Steuervereinfachung, zur Verbesserung des Optionsmodells sowie zur Beschleunigung in einem Steuervereinfachungsgesetz bündeln. In einem ersten Schritt wird die Koalition eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen einführen. Zudem soll zur Vereinfachung und Automatisierung von Prozessen sowie zur besseren Fehlervermeidung und Missbrauchsbekämpfung die steuerliche Identifikationsnummer künftig ohne Einschränkung durch Sozialversicherungsträger genutzt und verarbeitet werden können. Die für diese Nutzung erforderliche gesetzliche Änderung werden wir bis zum 1.1.2027 umsetzen.
Wir werden die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDD) 1:1 umsetzen. Gesetzlich wird im Herbst 2026 der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresnettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. EUR beschränkt, die Sorgfaltspflichten risikobasiert ausgestaltet und die Informations- und Prüfpflichten insbesondere gegenüber kleineren und mittelbaren Zulieferern an mit angemessenem Aufwand verfügbaren Informationen orientiert. Das menschenrechtliche Schutzniveau wird dabei insbesondere durch die Neuauflage eines ambitionierten, unternehmensfreundlich ausgestalteten Nationalen Aktionsplans (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte 2026-2031 gesichert. Der Vollzug erfolgt im Geschäftsbereich des BMAS.
Risikoorientierte Aufsicht: Wir werden Unternehmen, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern durch eine deutliche Reduzierung der Berichtspflichten entlasten. Dazu führen wir auch eine umfassende Anwendung des risikobasierten Ansatzes und Vereinfachung staatlicher Kontrollen durch die Bundesverwaltung (Stichprobenregelungen, Bagatellgrenzen, Pauschalierungen) ein. Im Gegenzug werden Verstöße stärker als bisher sanktioniert (Gewerberecht, Steuerstrafrecht).
Es gilt, die Digitalisierungsrendite bei allen Behörden zu heben. Insofern besteht auch bei grds. allen Bundesbehörden und der mittelbaren Bundesverwaltung das Ziel einer konsequenten 8%-Personaleinsparung. Bei der 8% Personaleinsparung wird es nur in sehr begrenztem Umfang Ausnahmen geben z.B. für kritische Infrastruktur und Sicherheitsbehörden. Allerdings soll auch in diesen Bereichen bei der Verwaltung (Overhead) eingespart werden, in den Vollzug soll nicht eingegriffen werden. Für die mittelbare Bundesverwaltung gilt diese Maßgabe, sofern der Bund Einfluss auf den Haushalt der Behörde/Institution hat oder Haushaltsmittel stellt. Die Personalreduzierungen sollten mit Modernisierungsanstrengungen in der Bundesverwaltung verbunden werden, zum Beispiel Zentralisierung von Aufgaben, Flexibilisierung des Laufbahnrechts für Bundesbeamte sowie Prüfung der Einführung eines ziel- und wirkungsorientierten Haushaltswesens. Alle Behörden, bei denen ein direkter Durchgriff des Bundes möglich ist, prüfen im Wege der Aufgabenkritik, inwiefern sie shared services nutzen können (bspw. im Personalmanagement) und inwiefern Zusammenlegungen und Abschaffungen von Geschäftsbereichsbehörden möglich sind.
Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen.
Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen: Auf behördliche Genehmigungen vor Errichtung und bei sicherheitsrelevanten Änderungen von überwachungsbedürftigen Anlagen wird verzichtet. Die jährliche Einsparung für die Wirtschaft beläuft sich auf ca. 4,6 Mio. Euro. Überarbeitung der Prüfpflicht elektrischer Anlagen in Vorschriften 3 und 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): Im Rahmen der Selbstverwaltung und somit außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit der Bundesregierung wird die Zusammenlegung der DGUV Vorschriften 3 und 4 konsequent weiterverfolgt und insbesondere die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel überarbeitet und vereinfacht. Aus Sicht der Bundesregierung bestehen jährliche Entlastungspotenziale für Wirtschaft und Verwaltung in Höhe von rd. 720 Mio. Euro jährlich. Verbesserter Datenaustausch zwischen Bund, Unfallversicherungsträgern (UVT) und Ländern: Datenzusammenarbeit und Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und den UVT werden verbessert. Stärkung der Kontrollen seitens der Kontrollbehörden (inkl. Schwerpunktaktionen): Das BMAS setzt sich insbesondere für regelmäßige, trägerübergreifende Kontrollen im Arbeitsschutz ein.
Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird das Schriftformerfordernis bei Befristungen zum 01.01.2027 aufgehoben.
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