UN-Resolution nennt Sklavenhandel „schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit“: Warum die UN-Erklärung zum Menschenhandel vergangener Zeiten einseitig und antiwestlich ist
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Die Sklaverei war und ist ein Menschheitsverbrechen. Doch eine UN-Resolution verurteilt nur den transatlantischen Menschenhandel, verbunden mit Forderungen nach Entschädigung. Nur wenige Länder lehnten die einseitige Erklärung ab.
Am Mittwoch hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen den transatlantischen Sklavenhandel vom 16. bis zum 19. Jahrhundert als schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. In der von Ghana eingebrachten Resolution, die keine rechtliche Bindung hat, wird auch „Wiedergutmachungsgerechtigkeit“, etwa die unentgeltliche „unverzügliche und ungehinderte Rückgabe“ von Kulturgütern und Kunstobjekten an Herkunftsländer, eingefordert.
Im Text heißt es, der Handel mit versklavten Menschen aus Afrika und deren rassistisch begründete Versklavung seien „aufgrund des tiefgreifenden Bruchs in der Weltgeschichte, ihres Ausmaßes, ihrer Dauer, ihres systemischen Charakters, ihrer Brutalität und ihrer anhaltenden Folgen, die das Leben aller Menschen durch rassistisch geprägte Strukturen in den Bereichen Arbeit, Eigentum und Kapital weiterhin prägen“, als das „schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bewerten“. 123 Staaten stimmten dafür, die 27 EU-Länder, also auch Deutschland, enthielten sich, nur drei stimmten dagegen.

Ghanas Präsident John Dramani Mahama. Sein Land brachte die Resolution ein.
Keine Straftat ohne Gesetz
Tatsächlich ist die Resolution äußerst problematisch. Zum einen, wie der US-Vertreter Dan Negrea feststellte, weil kein Rechtsanspruch auf Wiedergutmachung für historische Ungerechtigkeiten besteht, die zu jener Zeit nicht strafbewehrt waren. Unfreiwillig komisch war daher Annalena Baerbocks Behauptung, der transatlantische Sklavenhandel sei „ein Affront gegen die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ gewesen.
Die Charta der Vereinten Nationen wurde im Juni 1945 unterzeichnet, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde im Dezember 1948 verkündet. Nach Baerbocks Auffassung verstoßen also Taten, die mehrere hundert Jahre zurückliegen, gegen Prinzipien des 20. Jahrhunderts. Die Grüne weiß offenbar nichts vom Gesetzlichkeitsprinzip, das zwei Ausprägungen hat: „Nullum crimen sine lege“ (Keine Straftat ohne Gesetz) und „Nulla poena sine lege“ (Keine Strafe ohne Gesetz).

Annalena Baerbock misst lange zurückliegende Untaten an heutigen Maßstäben.
Darüber hinaus meint Baerbock durchaus nicht alle Missetaten. Die Sklaverei ist bedauerlicherweise eine Konstante der Menschheitsgeschichte, es gab sie bereits in der Antike und sie wird noch heute praktiziert, etwa in Mauretanien und im Südsudan, während zivilisierte Länder sie schon lange abgeschafft haben, Großbritannien zuerst (1807), in den USA wurde sie 1865 in allen Bundesstaaten offiziell verboten.
Der Islam und der Sklavenhandel
Besonders wichtig ist der Aspekt, dass die Sklaverei sich keineswegs auf den transatlantischen Menschenhandel beschränkt, so grausam dieser auch war. Elf bis zwölf Millionen Afrikaner wurden mit Sklavenschiffen über den Atlantik auf den amerikanischen Doppelkontinent verbracht, davon, wie Sven-Felix Kellerhoff in der Welt schreibt, 97 Prozent nach Brasilien oder in die Karibik und nur drei Prozent in Territorien, die ab 1776 die USA werden sollten.
Abgesehen von einigen, die von Portugiesen gefangen und verschleppt wurden, waren die meisten Afrikaner Opfer von anderen Afrikanern, die mit dem Sklavenhandel ihr Geschäft machten – und vor allem von Muslimen. Der Islam blickt mittlerweile auf 13 Jahrhunderte ununterbrochenen Menschenhandel mit Subsahara-Afrikanern zurück, zuletzt war es der IS, der vor allem Frauen und Kinder versklavte.
Arabische Zwischenhändler regelten auch den Sklavenhandel über den Indischen Ozean. In der Welt zitiert Kellerhoff den senegalesischen Ökonomen Tidiane N’Diaye, der von „mindestens acht und möglicherweise 17 Millionen“ Opfern des muslimischen Menschenhandels schreibt, womit das Ausmaß noch den transatlantischen Sklavenhandel eher übertrifft.

Nordafrikanische Barbaresken-Piraten kidnappten jahrhundertelang Europäer.
Vom muslimischen Sklavenhandel waren auch nicht nur Schwarze betroffen: Zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert verschleppten Barbaresken-Korsaren aus dem Maghreb auch Europäer nach Nordafrika. Nach seriösen Schätzungen wurden 1 bis 1,25 Millionen europäische Christen durch Raubzüge in Küstenorten (vor allem in Italien, Spanien, Portugal, Frankreich, Südengland und den Niederlanden) sowie bei Kaperungen von Handelsschiffen gefangen genommen und auf den Sklavenmärkten im heutigen Marokko (besonders berüchtigt: Meknes), Tunesien und Algerien verkauft.
Auch Weiße wurden von Muslimen versklavt
Zwei bis drei Jahrhunderte wurden jedes Jahr etwa 5.000 Weiße in den Maghreb verschleppt, manche von ihnen freigekauft, alle anderen mussten schwere körperliche Arbeit verrichten. Erst im August 1816 setzte die britische Kanonenboot-Politik der Versklavung von Weißen ein Ende: Damals erschien eine Flotte von 18 Kriegsschiffen vor Algier. Dem Dey (Herrscher) wurde eine Stunde Zeit gegeben, um zu kapitulieren, alle noch in Algier verbliebenen 1.642 europäischen Sklaven freizulassen und den Menschenhandel einzustellen. Als die Frist verstrich, beschossen die Briten Algier mit 50.000 Kanonenkugeln, der Dey gab auf. Nach Algier schafften auch Tunis, Tripolis und Marokko die Sklaverei ab.

1816: Die britische Flotte beschießt Algier.
Im Osmanischen Reich mussten viele gefangene Europäer als Haussklaven, Bedienstete oder Handwerker arbeiten, Frauen erwartete ein Schicksal in Haushalten oder im Harem. Der Historiker Egon Flaig nennt die islamische Welt das „größte und langlebigste sklavistische System der Weltgeschichte“.
Auch diese Seite der Historie zu betrachten, ist kein „Whataboutism“ (nach dem Motto: „Und was ist mit …?“), um von westlichen Untaten abzulenken oder sie zu relativieren. Vor dem Hintergrund der UN-Resolution, die sich einseitig auf die Sklaverei in Richtung Amerika bezieht, ist es zwingend notwendig. Eine Resolution, die darauf abzielte, auch arabische Länder in die Pflicht zu nehmen, hätte in der Generalversammlung in New York keine Mehrheit gefunden.
Bauen auf westliche Schuldgefühle
Kurz gesagt: Die Sklaverei in den USA spielte sich innerhalb eines kleinen Zeitfensters ab und wurde von den Republikanern (!) beendet, der Sklavenhandel in muslimischen Ländern wurde über Jahrhunderte betrieben und hält bis heute an. Es ist aber nicht bekannt, dass es afrikanische Aktivisten oder gar Herrscher gäbe, die Reparationen von der muslimischen Welt fordern, denn sie wissen, dass es vorteilhafter ist, den Westen zu adressieren – weil sie wissen, dass dieser durch dessen Schuldgefühle erpressbar ist.

Sklaven auf einer Zuckerrohr-Plantage in Louisiana, 1833.
Die Kräfte im Westen, die ihnen beistehen, sie eher sogar dazu aufstacheln, neigen dazu, ihre moralischen Maßstäbe an vergangene Zeiten anzulegen und historischen Personen „Rassismus“ oder „Sexismus“ zu unterstellen, die nun einmal Kinder ihrer Zeit waren und vom Zeitgeist künftiger Jahrhunderte noch nichts wissen konnten.
Die linken „Postkolonialisten“ betrachten das ganze Thema der Sklaverei durch eine antiwestliche Linse. Wie Douglas Murray schrieb, sieht das Muster so aus: Konzentration auf westliches Verhalten, Herauslösen aus dem zeitlichen Kontext und Wegschieben nicht-westlicher Parallelen. Ihr Ziel ist ein Schuldeingeständnis des Westens, die Rückgabe von Kulturgütern und vor allem Reparationszahlungen in astronomischen Höhen.
Das ist einer der meistdiskutierten Aspekte dieser Reparationen: die Frage, wer die Rechnung bezahlen soll – und wie viel. Hierzu hieß es in einem Bericht der BBC:
„Es wurde schon gefordert, dass Unternehmen, Institutionen und Familien, die früher Sklaven besaßen, Entschädigungen zahlen. In den meisten Vorschlägen endet die Verantwortung jedoch auf staatlicher Ebene. Im Jahr 2013 legte CARICOM – ein Zusammenschluss von 15 karibischen Staaten – einen Zehn-Punkte-Plan für Wiedergutmachungsgerechtigkeit vor. Die Vorschläge reichen vom Erlass von Auslandsschulden bis hin zu Investitionen in die Bekämpfung von Analphabetismus und in das öffentliche Gesundheitswesen. Im Jahr 2023 stellte der Zusammenschluss eine Studie vor, die behauptet, dass den 15 karibischen Staaten von ehemaligen Kolonialmächten mindestens 33 Billionen US-Dollar [sic!] zustehen.“
Die UN fallen einmal mehr mit Einseitigkeit auf
Hintergrund der UN-Resolution dürfte also auch ein handfestes monetäres Interesse einiger Staaten sein. Dass sich die europäischen Länder – darunter einige, die einst selbst Kolonien besaßen, wie Großbritannien, Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal und Deutschland – bei der Abstimmung der Generalversammlung enthielten, statt sie wegen ihrer antiwestlichen Stoßrichtung abzulehnen, ist nur ein weiterer Beleg für die Neigung, vor dem linken Zeitgeist einzuknicken.

Auch heute noch wird Sklaverei betrieben.
Erst vor wenigen Tagen hatte Annalena Baerbock, derzeit Präsidentin der Vollversammlung, den von den Vereinten Nationen ausgerufenen „Tag gegen Islamfeindlichkeit“ genutzt, um vor der Weltgemeinschaft ein strengeres Vorgehen gegen die vermeintliche Diskriminierung von Muslimen zu fordern. Sie behauptete, es brauche einen gesetzlichen Schutz gegen „religiösen Hass und Diskriminierung von Muslimen“, obwohl es vor allem Christen sind, die weltweit verfolgt werden – in den allermeisten Fällen von Muslimen.
Eine Erklärung, die vergangene Untaten einer bestimmten Ethnie verurteilt und aktuelle, von einer angeblich verfolgten Ethnie begangene ignoriert, ist verzichtbar, ja kontraproduktiv. Würde ein Marsianer eines Tages auf UN-Dokumente stoßen, müsste er glauben, dass alles Unrecht dieser Welt von Amerika, Israel und dem Rest des Westens verursacht wurde, die islamische Welt aber im Großen und Ganzen friedlich und harmonisch war. Schon deshalb tendiert der Wert dieser UN-Resolution gegen null.
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Claudio Casula
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