Regenbogenfahne stehe für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“: Gericht sieht keinen Grund für Verhandlung gegen AfD-Politikerin
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Die Göttinger Staatsanwaltschaft möchte gegen die AfD-Politikerin Vanessa Behrendt Anklage wegen Volksverhetzung erheben. Behrendt hatte erklärt, die „Regenbogenfahne“ stünde für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“. Das Braunschweiger Landgericht sieht derweil keinen Grund für die Eröffnung eines Hauptverfahrens. NIUS liegt das Schreiben exklusiv vor.
Die Aufhebung der Immunität der AfD-Politikerin Vanessa Behrendt durch den Niedersächsischen Landtag im November 2025 und die Anklage wegen Volksverhetzung sorgten für Aufsehen. Nun erklärt das Braunschweiger Landgericht, dass „derzeit nicht zu erwarten“ sei, „dass es zu einer Hauptverhandlung vor dem Landgericht kommt“.
Das entsprechende Schreiben des Landgerichts an den Anwalt der AfD-Abgeordneten liegt NIUS exklusiv vor. Die Göttinger Staatsanwaltschaft legt ihr Volksverhetzung, Beleidigung und gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten zur Last.
Im Zentrum der Vorwürfe steht ein Tweet von Behrendt aus dem Jahr 2024, in dem sie unter anderem schreibt, die Regenbogenfahne stehe „für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ oder beispielsweise für „die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda“.
Über ein Gruppenfoto des „Queeren Netzwerk Gifhorn“ schrieb Behrendt: „Warum sehen die eigentlich immer so aus, als hätte die Schaukel zu dicht an einer Mauer gestanden?“ Zudem sagte sie „dem Regenbogenregime den Kampf an“ und erklärte, dass sie es „niemals zulassen“ werde, „dass sich perverse Psychopathen unseren Kindern nähern“.

Im Österreichischen Parlament liest ein als Frau verkleideter Mann Kindern vor.
Landgericht verweist auf Zulässigkeit der Aussagen
Ausgerechnet beim Hauptvorwurf bezüglich Behrendts Aussage über die „Regenbogenfahne“ sieht das Braunschweiger Landgericht keinen Grund für die Eröffnung eines Verfahrens gegen die Landtagsabgeordnete. Bemerkenswert ist der Schriftwechsel zwischen dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft, der NIUS vorliegt. Darin wirft das Braunschweiger Landgericht der Göttinger Staatsanwaltschaft vor, dass seitens der Behörde – im Gegensatz zu Vanessa Behrendts Anwalt – „keinerlei rechtliche Ausführungen“ zu den Vorwürfen vorliegen. Hierüber wäre man „erstaunt“, heißt es wörtlich.
Das Landgericht verweist anschließend darauf, dass Behrendts Tweet über die Queer-Ideologie sich schlicht auf die „Regenbogenfahne“ bezogen haben könnte, die Behrendt als „abzulehnende Ideologie/Weltanschauung“ ansehe, und nicht pauschal auf „die Menschen“, die diese Ideologie vertreten. Hiernach würde einer Anklage wegen Volksverhetzung die Voraussetzung fehlen.
Über einen Tweet, in dem Behrendt einen einzelnen bekennenden Pädophilen kritisiert, erklärt das Landgericht, dass dessen „sexuelle Orientierung“ als „einzelne Person“ durch den Volksverhetzungs-Paragrafen nicht geschützt wäre.

Beim Braunschweiger Landgericht sieht man die Anklage gegen Behrendt kritisch.
Gegenüber Vanessa Behrendt versichert das Braunschweiger Gericht, dass eine „ausführliche inhaltliche Auseinandersetzung“ mit den Positionen, die ihr Anwalt vorgetragen hatte, durch die Göttinger Staatsanwaltschaft „selbstverständlich noch stattfinden wird“.
Die Göttinger Staatsanwaltschaft wiederum hatte zuvor gegenüber dem Landgericht erklärt, dass die Ausführungen Behrendts „in der Sache nicht zu erwidern“ wären. Ihr Verteidiger habe lediglich seine „Rechtsauffassung“ vorgetragen. Die Staatsanwaltschaft halte dagegen an ihrer „fest“.
Behrendt spricht von „gutem Zeichen“
Vanessa Behrendt erklärte gegenüber NIUS, dass sie es als „ein gutes Zeichen“ werte, „dass das Landgericht die politisch motivierte Schikane der Göttinger Staatsanwaltschaft nicht mitmacht“. Die Staatsanwaltschaft habe „wieder einmal“ bewiesen, dass sie „keine neutrale Behörde“ sei und „unliebsame Stimmen zum Schweigen bringen möchte“.

Die Göttinger Staatsanwaltschaft besitzt durch das CBS-Magazin „60 Minutes“ Kultstatus.
Die Göttinger Behörde erlangte durch eine Folge des Magazins „60 Minutes“ des US-Senders CBS aus dem letzten Jahr traurige Bekanntheit. Darin zeigten sich die Göttinger Staatsanwälte amüsiert darüber, dass bei Hausdurchsuchungen wegen im Internet getätigter Meinungsdelikte schon die anschließende Wegnahme des Handys „eine Strafe“ sei.
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Jens Winter
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