Der Verfassungsschutz späht so viele Konten aus wie nie zuvor
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NIUS exklusiv: Die Zahl der Kontoabfragen durch den Bundesverfassungsschutz ist im vergangenen Jahr auf ein neues Rekordhoch geklettert. Immer mehr Menschen geraten ins Visier des Inlandsgeheimdienstes.
Im vergangenen Jahr hat es 1470 Kontenabrufersuchen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an das Bundeszentralamt für Steuern gegeben. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage von NIUS hervor. Damit hat sich die Zahl der Kontoabfragen im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. 2024 lag die Zahl bei 688.
Die Zahlen der Vorjahre finden sich in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Politikers René Springer. Während es 2010 noch keine einzige Abfrage gab, wuchs die Zahl von 63 (2015), 91 (2020) und 606 (2022) auf 984 (2023). Auf den Rückgang im Jahr 2024 folgt nun der absolute Rekordwert.

Die Finanzströme sollen überprüft werden
Wie aber kommt es zu dem rasanten Anstieg? Weshalb geraten immer mehr Konten ins Visier des Verfassungsschutzes? Auf Anfrage von NIUS teilt das Bundesamt für Verfassungsschutz mit: „Der Anstieg der Anfragen liegt in einer zunehmenden Bedeutung des Mittels der Finanzermittlungsmaßnahmen für die Aufklärungsarbeit des BfV.“ Nähere Erklärungen gibt es nicht. Eine Aufschlüsselung der Zahlen nach Phänomenbereichen verweigert der Inlandsgeheimdienst. „Wir bitten um Verständnis, dass sich das BfV grundsätzlich nicht zu internen Arbeitsabläufen äußert.“
Die Möglichkeit des Verfassungsschutzes, das Bundeszentralamt für Steuern aufzufordern, bei Kreditinstituten entsprechende Kontodaten abzurufen, ist im Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt. Im Kern will man damit die Finanzströme von „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind“ auskundschaften.
In Paragraph 8a Absatz 2 des Gesetzes heißt es: „Soweit dies zur Sammlung und Auswertung von Informationen erforderlich ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass schwerwiegende Gefahren für die in § 3 Absatz 1 genannten Schutzgüter vorliegen, darf das Bundesamt für Verfassungsschutz im Einzelfall das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Absatz 1 der Abgabenordnung bezeichneten Daten abzurufen.“ Die Kreditinstitute sind verpflichtet, entsprechende Daten preiszugeben.
Unter Merkel ins Gesetz geschrieben
Die Befugnis des Verfassungsschutzes, beim Bundeszentralamt für Steuern Kontodaten abzufragen, gilt seit dem 11. Januar 2007. Eingeführt hat sie die erste Große Koalition unter Angela Merkel (CDU) – mit dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, das einen neuen Paragrafen ins Bundesverfassungsschutzgesetz schrieb.
Den Boden dafür hatte schon Rot-Grün im Jahr 2002 bereitet, als es das Terrorismusbekämpfungsgesetz einführte. Nach den Ereignissen des 11. September 2001 wurden damit die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Finanzermittlung ausgeweitet. Zunächst ging es um die Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Ab 2007 erhielt dann auch der Bundesverfassungsschutz direkten Zugriff auf Kontodaten, vermittelt über das Bundeszentralamt für Steuern.
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