Beitragszahler zahlen knapp eine Milliarde im Jahr für Weiterbildungen von Bürgergeld-Empfängern
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Seit Januar 2025 werden die Kosten für Weiterbildungen von Bürgergeld-Empfängern nicht mehr vollständig aus dem Bundeshaushalt getragen. Stattdessen finanziert die Bundesagentur für Arbeit (BA) sie aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung. BA-Chefin Andrea Nahles schließt vor diesem Hintergrund eine mögliche Beitragserhöhung nicht mehr aus.
Wer die berufliche Weiterbildung von Bürgergeld-Empfängern finanziert, ist seit dem 1. Januar 2025 gesetzlich neu geregelt: Zuvor wurden Umschulungen, Fortbildungen und ergänzende Leistungen wie Fahr- und Übernachtungskosten oder Weiterbildungsprämien aus dem Bundeshaushalt und damit aus Steuermitteln finanziert.

Andrea Nahles, Chefin der Bundesagentur für Arbeit und frühere SPD-Arbeitsministerin, schließt eine Beitragserhöhung zur Arbeitslosenversicherung nicht mehr aus. (Archivfoto)
Nun aber liegt die Zuständigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit, die sich ihrerseits aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Beschlossen wurde die Änderung im damaligen Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP.
Das Problem: Ein Großteil der Bürgergeld-Empfänger hat nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
Was die Zahlen wirklich zeigen
NIUS hat bei der Bundesagentur für Arbeit nach den Kosten der Umstellung gefragt. Laut Pressestelle ist eine genaue Aufschlüsselung nicht möglich, da das interne System der BA nicht zwischen Bürgergeld-Empfängern und regulären Arbeitslosen unterscheide. Grundsätzlich geht die Behörde jedoch davon aus, dass durch die Umstellung jährlich „gut eine Milliarde Euro“ aus dem Topf der Arbeitslosenversicherung aufgebracht werden muss.
Die offiziellen Finanzberichte der Bundesagentur für Arbeit liefern handfestere Zahlen, die die Behörde auf NIUS-Anfrage als korrekt bestätigt hat. Laut dem Bericht „Finanzentwicklung in der Arbeitslosenversicherung“ für das Geschäftsjahr 2025 stiegen die Ausgaben für die Förderung der beruflichen Weiterbildung von 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 2,49 Milliarden Euro im Jahr 2025, ein Plus von 587,7 Millionen Euro. Beim Arbeitslosengeld während der Weiterbildung stiegen die Ausgaben von 1,45 Milliarden Euro auf 1,64 Milliarden Euro – ein weiteres Plus von 194,7 Millionen Euro. Zusammen ergibt das nach NIUS-Berechnung einen Ausgabenanstieg von 782,4 Millionen Euro binnen eines Jahres.
Gleichzeitig erhält die Bundesagentur für Arbeit vom Bund einen pauschalen Ausgleichsbetrag in Höhe von 361 Millionen Euro. Dieser Betrag deckt laut BA-Auskunft aber auch Maßnahmen ab, die noch vor 2025 begonnen wurden. Die Lücke zwischen Mehrausgaben und Kompensation dürfte nach NIUS-Berechnung bei mindestens 421 Millionen Euro liegen, finanziert aus der Arbeitslosenversicherung.

Gut eine Milliarde Euro jährlich – so beziffert die Bundesagentur für Arbeit selbst die Kosten der Umstellung.
BA spricht von „versicherungsfremden Aufgaben“
Selbst die Bundesagentur für Arbeit kritisiert die Konstruktion inzwischen offen. In ihrer Pressemitteilung zum Haushalt 2026 fordert die BA-Verwaltungsrätin Christina Ramb: „Die Bundesregierung sollte die Arbeitslosenversicherung entlasten, indem sie ihr keine weiteren versicherungsfremden Aufgaben aufbürdet und die bestehenden nicht länger aus dem Beitragshaushalt finanziert, sondern die Kosten dafür konsequent und transparent erstattet.“
Im Klartext: Die BA selbst hält es für falsch, dass Weiterbildungen für Bürgergeld-Empfänger aus Beiträgen finanziert werden, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Die Beitragskasse ist längst im Minus
Die Folgen zeigen sich in der Gesamtbilanz der Bundesagentur. Das Geschäftsjahr 2025 schloss mit einem Defizit von 4,23 Milliarden Euro. Nach Verrechnung mit weiteren Rücklagen wuchs der Fehlbetrag auf 4,62 Milliarden Euro. Die letzten Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 3,18 Milliarden Euro wurden komplett aufgebraucht. Was übrig blieb, musste der Bund mit einem zinslosen Darlehen in Höhe von 1,44 Milliarden Euro auffangen.
Für das Jahr 2026 erwartet die BA ein weiteres Defizit von rund acht Milliarden Euro. Damit fällt das erwartete Minus doppelt so hoch aus wie noch im Herbst 2025 veranschlagt. Auf einer Pressekonferenz im Juli 2026 warnte BA-Chefin Andrea Nahles vor einer weiteren Verschärfung der Finanzlage. Sollte die Zahl der Arbeitslosen nicht deutlich sinken, könne das Defizit der Bundesagentur bis 2030 auf bis zu 23 Milliarden Euro anwachsen. „So eine Situation hatten wir noch nie“, sagte Nahles.
Droht jetzt die Beitragserhöhung?
Erstmals schließt die BA-Chefin eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung daher nicht mehr aus. Drei Optionen stehen im Raum, so Nahles: ein zinsloses Bundesdarlehen, ein direkter Bundeszuschuss oder eine Beitragserhöhung. „All diese Optionen sind im Lösungsraum drin“, sagte sie, fügte aber hinzu: „Eine Beitragssatzerhöhung streben wir nicht an.“

Jede Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte brächte der Bundesagentur für Arbeit 1,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen – zu Lasten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Für einen vollständigen Ausgleich des Defizits wäre nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit eine Erhöhung um rund 0,3 Prozentpunkte nötig. Der Beitragssatz würde damit von 2,6 auf knapp 3 Prozent steigen. Bereits 2025 lagen die Beitragseinnahmen der Arbeitslosenversicherung bei rund 40 Milliarden Euro, finanziert je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Eine Beitragserhöhung würde bedeuten: Wer arbeitet und einzahlt, zahlt mehr – auch damit Bürgergeld-Empfänger ausgebildet werden können, die nie in die Versicherung eingezahlt haben.
Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, lehnt das kategorisch ab: „Beitragssatzerhöhungen darf es nicht geben. Sie führen zu weiteren Belastungen, wären daher das falsche Signal für Beschäftigte und Unternehmen.“
BA-Chefin Andrea Nahles hat die Lage klar benannt: „Aus eigener Kraft kommen wir da nicht raus.“ Wer am Ende die Rechnung zahlt, ist jedoch noch offen.
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