Zensur von Satire und Memes: Mit diesem Horror-Gesetz will SPD-Justizministerin Hubig auf den Fall Ulmen-Fernandes reagieren
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Im Zuge der öffentlichen Debatte um den Fall Ulmen-Fernandes hat Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) Gesetzesinitiativen präsentiert, die neue Straftatbestände im Umgang mit Deepfakes schaffen sollen. Bereits auf den ersten Blick wird deutlich: Hubigs Ideen berühren die Meinungs- und Kunstfreiheit massiv.
Der Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz sei fertig und auf der Zielgeraden, sagte Hubig am Freitag in einem von ihrem Ministerium veröffentlichten Instagram-Video. Geplant ist, das Herstellen und Verbreiten pornografischer Deepfakes unter Strafe zu stellen. Zudem sollen Betroffene Accounts sperren lassen können.
Der Welt-Journalist Benjamin Stibi machte nun einen weiteren Teil der Entwürfe auf X öffentlich.
Daraus geht hervor, dass Hubig auch den neuen Paragrafen 201b plant, der die „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte“ unter Strafe stellt. Darin heißt es: „Wer einer dritten Person einen mittels eines Computerprogramms erstellten oder veränderten Inhalt, der den Anschein erweckt, ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben, und der geeignet ist, dem Ansehen dieser Person erheblich zu schaden, unbefugt zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.


Der Vorstoß ist nichts anderes als eine komplette Kriminalisierung von digital verfremdeten Medieninhalten. Begründet wird der Vorstoß im Gesetzentwurf so: „Durch das Merkmal der Eignung zur ,erheblichen‘ Ansehensschädigung wird sichergestellt, dass die Beeinträchtigung eine gewisse Schwere erreichen muss und nicht mehr als sozial hinnehmbar erscheinen kann.“ Das Problem: Was „erheblich“ und „nicht mehr hinnehmbar“ ist, entscheiden dann Staatsanwälte und Richter
Zwar sollen Bilder, „die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen“ – also solche Bilder, die „der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen“ – von der Strafbarkeit ausgenommen bleiben.
Journalist Stibi, der auch Jurist ist, kommentiert: „Man müsste darauf vertrauen, dass die Staatsanwaltschaften satirische Deepfakes über Politiker größtenteils für sozial hinnehmbar halten.“
Das Problem veranschaulicht auch der Fall des Deutschlandkurier-Chefs David Bendels, der zunächst zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, weil er eine Fotomontage der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit den Worten „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ versehen hatte: Der Richter am Amtsgericht Bamberg, Martin Waschner, war der Ansicht, die Montage könne für echt gehalten werden.

Wegen dieser Montage wurde der Chef des „Deutschland-Kuriers“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Trifft nun Justiz-Personal, das sich im Netz nur unzureichend zurechtfindet, auf die Problematik, die im neuen Gesetz adressiert wird, könnte das für die Ersteller von Memes politischer Satire fatale Konsequenzen haben.
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