Vom Habeck‑Regen in die Merz‑Traufe: Warum auch das neue Heizungsgesetz Bürger teuer zu stehen kommen wird
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Christoph CanneKaum ein Projekt hat das Vertrauen der Bürger so beschädigt wie die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) der Ampelregierung: wochenlange Verwirrung, ständig neue Entwürfe, ein sichtlich überfordertes Wirtschaftsministerium, das eine grüne Agenda durchdrücken wollte – und am Ende blieb ein Gesetz, das Bürokratie maximierte und ökonomische Vernunft minimierte.
Nun versucht die neue Bundesregierung einen Neustart. Professioneller, geordneter, mit einem am 24. Februar dieses Jahres vorgestellten Eckpunktepapier als Grundlage für das kommende Gesetzgebungsverfahren. Doch die entscheidende Frage bleibt: Wird es für die Bürger endlich kalkulierbar – oder sogar noch teurer?
Die Analyse der Eckpunkte lässt wenig Hoffnung zu.
Wandel und Beharrung im Heizungsdschungel
Die Ampelregierung wollte den Heizungstausch an eine starre 65-Prozent-Erneuerbarenpflicht koppeln, für Bestandsgebäude allerdings erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung. Für viele Hausbesitzer lief das praktisch auf drei Optionen hinaus: Wärmepumpen, die in älteren Gebäuden oft nur nach teurer Sanierung funktionieren. Fernwärme, die schon heute vielerorts sehr hohe Preise verlangt und sich durch steigende Anforderungen an erneuerbare Erzeugung weiter verteuern dürfte. Und Holz- bzw. Pelletheizungen, deren ökologische Bilanz und Feinstaubwerte seit Jahren in der Kritik stehen.
Die neue Regierung verabschiedet sich nun offiziell von der 65-Prozent-Regel und erlaubt mit ihrem Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG) Öl- und Gasheizungen wieder – allerdings mit einer neuen Regel: Ab dem 1. Januar 2029 greift für jede neu eingebaute Heizung die sogenannte „Biotreppe“: ein steigender Pflichtanteil klimaneutraler Brennstoffe, der bei 10 Prozent beginnt und in den 2030er-Jahren schrittweise erhöht werden soll. Bereits 2028 startet eine zusätzliche Systemquote von 1 Prozent für alle Haushalte.

Eine Wärmepumpe an einer Hausfassade in Hamburg.
Parallel verschärft die EU die Vorgaben: Mit der neuen Gebäuderichtlinie (EPBD) müssen ab 2030 alle Neubauten Nullemissionshäuser sein. Für Öl- und Gasheizungen bleibt damit im Neubau de facto kein Raum mehr.
Der Schatten des ETS 2: Europas unsichtbarer Preistreiber
Die Biotreppe ist jedoch längst nicht die einzige Kostenproblematik für die Verbraucher. Denn ab 2028 soll zusätzlich der europäische CO2-Emissionshandel ETS-2 für Gebäude und Verkehr greifen. Während der nationale CO2-Preis in Deutschland derzeit zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2 liegt, erwarten Analysten für das neue EU-System bis 2030 Preise zwischen 100 und 150 Euro – im oberen Szenario sogar bis zu 300 Euro pro Tonne CO2. Der Mechanismus dahinter ist einfach: Die Menge der verfügbaren Emissionsrechte sinkt Jahr für Jahr, der Preis steigt.
Für Haushalte heißt das: Jede Erhöhung des CO2-Preises um 100 Euro verteuert Erdgas um rund 2 Cent pro Kilowattstunde, Heizöl sogar noch um ca. 2,7 Cent. Unabhängig von der neuen Biotreppe wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen also auch so schon spürbar teurer.
In Osteuropa wächst der Widerstand gegen den ETS-2, weil er einkommensschwache Haushalte erheblich belasten dürfte. Die Bundesregierung hält dennoch am Kurs fest. Bundeskanzler Merz sagte noch im April 2025 bei Caren Miosga offen: „Es wird teurer, weil wir dafür sorgen wollen.“

Ein Gaszähler bemisst den Verbrauch in Kubikmetern.
Die Biotreppe: Ein Weg in die Knappheit und Kostenspirale
Mit der geplanten Biotreppe will die Bundesregierung ab 2029 den Anteil klimaneutraler Brennstoffe im Wärmesektor erhöhen. Zehn Prozent des eingesetzten Brennstoffs sollen dann erneuerbar sein: bei Gasheizungen durch Biomethan, grünen Wasserstoff oder synthetisches Methan; bei Ölheizungen durch Bioheizöl, HVO oder E-Fuels.
In der Praxis existiert jedoch nur ein klimaneutraler Brennstoff in nennenswerten Mengen: Biomethan. Und selbst dieses wird nur eingeschränkt für die Biotreppe anrechenbar sein. Grund ist die EU-Richtlinie RED III, die seit 2023 deutlich strengere Nachhaltigkeitskriterien vorgibt. Nur Energieträger, die eine ausreichende Treibhausgasminderung gegenüber fossilen Brennstoffen nachweisen, gelten als erneuerbar. Biomethan aus Energiepflanzen verfehlt diese Vorgaben häufig – vor allem wegen Emissionen aus Anbau, Düngung und Landnutzung. Rund 80 Prozent des deutschen Biomethans wären damit nicht RED-III-fähig. Bleiben also nur Abfall- und Reststoffbiomethan sowie Gülle. Damit schrumpft wiederum das Angebot dramatisch: Ein ohnehin kleiner Pool nachhaltiger Brennstoffe soll künftig Industrie, Verkehr und Gebäude gleichzeitig bedienen. Engpässe und Preissteigerungen sind unausweichlich.
Brisant ist, dass das Eckpunktepapier der Bundesregierung diese Problematik kaum erwähnt. Zwar kündigt es eine Biotreppe mit steigenden erneuerbaren Anteilen an – doch offen bleibt, ob und wie die RED-III-Kriterien umgesetzt werden sollen und welche Biomethanqualitäten überhaupt als erneuerbar anerkannt werden.

Biomethan-Anlage in Lehma: Hier wird der einzige „klimaneutrale Brennstoff“ eingespeist, der in „nennenswerten Mengen“ existiert.
Ohne diese Klärung könnte ausgerechnet das Herzstück des GMG – die Biotreppe – zum Nadelöhr der Wärmewende werden. Schon die 1-Prozent-Systemquote ab 2028 entspricht nahezu der gesamten deutschen Produktion an RED-III-fähigem Abfall- und güllebasiertem Biomethan – und diese Menge ist heute bereits durch Industrie und Verkehr verplant.
Deutschland wird importieren müssen, vor allem aus Osteuropa. In einem Markt, der kleinteilig, schwer kontrollierbar und damit auch anfällig für Betrugs- und Doppelvermarktung sein dürfte. Und eine andere Frage stellt sich ganz grundsätzlich: Könnte es für Osteuropäer nicht bizarr wirken, wenn eine einstige, gerade in Osteuropa bewunderte Industrienation beginnt, Gülle-Zertifikate aus Karpaten-Dörfern zu importieren, um ihre Wärmewende zu retten, während die Deindustrialisierung der einstigen Vorzeigenation immer weiter Fahrt aufnimmt?
Die verborgene Rechnung: Kosten, die aus dem Nichts auftauchen könnten
Die zentrale Frage für die Verbraucher lautet: Was kostet das konkret? Das Problem hierbei: Eine verlässliche Prognose ist kaum möglich. Niemand weiß, wie stark der CO2-Preis im ETS-2 ab 2028 steigt – und ebenso unklar ist, wie sich die politisch ausgelöste Nachfrage nach RED-III-fähigen Abfall- und Güllezertifikaten auf deren Preis auswirkt. Sicher ist nur die Richtung: Es wird erheblich teurer. Die folgende Rechnung zeigt die Größenordnung.
Der heutige Haushaltsgaspreis liegt bei rund 11 ct/kWh; etwa 1 ct davon entfällt auf den CO2-Preis. Steigt der CO2-Preis im ETS um 100 Euro pro Tonne, kommen rund 2 ct/kWh hinzu. Der Gaspreis läge ohne Biotreppe also bei etwa 13 ct/kWh, ein Plus von 18 Prozent.
Mit der Biotreppe kann der Kostenschub jedoch deutlich höher ausfallen. Wenn die Nachfrage nach RED-III-fähigem Biomethan ab 2028 massiv steigt, könnten die Preise der zugehörigen Herkunftsnachweise auf rund 20 ct/kWh steigen. Bei einem Pflichtanteil von 10 Prozent ergibt sich zwar eine minimale CO2-Entlastung von etwa 0,3 ct/kWh – aber zugleich rund 2 ct/kWh zusätzliche Kosten durch die Biomethanquote. Der Gaspreis steigt auf etwa 14,7 ct/kWh, ein Plus von 34 Prozent gegenüber heute.
Eine Familie mit 20.000 kWh Jahresverbrauch zahlt damit im Vergleich zu heute rund 750 Euro mehr pro Jahr – allein durch ETS-2 und Biotreppe. Eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft kommt auf eine ähnliche Größenordnung. Das IW beziffert die Mehrkosten allein durch die Biogasbeimischung auf rund 350 Euro im Jahr. Und das ist nur der erste Teil der Rechnung: Kommt die ETS-2-Belastung noch hinzu, klettert der Gesamtbetrag in die oben berechnete Preisregion.
Noch drastischer könnte der Effekt beim Heizöl ausfallen. Für die Biotreppe müssen künftig ebenfalls sehr knappe Herkunftsnachweise für HVO oder eFuels eingesetzt werden. Hier sind ab 2028 heftige Preisausschläge auf bis zu 30 Cent pro Kilowattstunde anzunehmen. Rechnet man die absehbare ETS-2-Belastung hinzu, summieren sich die Aufschläge schnell auf 50 Cent pro Liter.

Öffentlich wollen Merz und die CDU mit Habecks Gebäudeenergiegesetz brechen – doch führen sie nicht insgeheim sein Erbe fort?
Für einen Haushalt mit 2.000 Litern Jahresverbrauch bedeutet das im Vergleich zu heute Mehrkosten von rund 1.050 Euro – Jahr für Jahr.
Die politische Botschaft dahinter ist eindeutig: Die Biotreppe wird als technologieoffene Lösung verkauft, ist in Wahrheit aber ein massiver Preismechanismus. Sie verbietet fossile Heizungen nicht – sie macht sie schlicht unbezahlbar. Nicht aus Spekulation, sondern aufgrund der realen Knappheit klimaneutraler Brennstoffe, der politisch erzeugten Nachfrage und der Konkurrenz zwischen Industrie, Verkehr und Gebäuden um dieselben Mengen. Knappheit erzeugt Preise – und Preise erzeugen Belastungen.
Die bittere Logik der Dekarbonisierung
Die neue Bundesregierung spricht von Technologieoffenheit. Doch in der Realität bleibt die gleiche Grundlogik bestehen: Das Ziel einer vollständigen Dekarbonisierung bis 2045 erfordert riesige Mengen klimaneutraler Brennstoffe. Diese Mengen existieren nicht – weder heute noch in absehbarer Zukunft. Was knapp ist, bleibt teuer. Die Biotreppe verschärft diese Knappheit, und der ETS 2 verteuert fossile Alternativen zusätzlich.
Die Konsequenz liegt auf der Hand: Heizen wird teurer, und zwar deutlich teurer.

Der Elefant im Raum: CO2-Reduktion als übergeordnetes Politikziel.
Der Kern des Problems liegt nicht in einzelnen Instrumenten, sondern im Systemansatz. Deutschland hält an einem extrem ambitionierten Dekarbonisierungsziel fest, während gleichzeitig die einzige grundlastfähige CO2-arme Energiequelle abgeschaltet wurde: die Kernenergie. Im Gegenzug setzt man auf Ersatzstoffe, die knapp sind, teuer bleiben und im internationalen Wettbewerb kaum in den benötigten Mengen zur Verfügung stehen werden.
Die Folge ist eine Preisentwicklung bei Wärme, Strom und Mobilität, die viele Haushalte überfordern dürfte – mit entsprechendem sozialen Sprengstoff für das Land. Die Wahrheit ist ernüchternd: Ein Energiesystem, das bis 2045 komplett CO2-frei sein soll, wird zwangsläufig enorme Kosten auslösen. Und genau daran ändern auch die neuen Eckpunkte des Gebäudeenergiegesetzes nichts.
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