„Burn the old white men“ soll keine Volksverhetzung sein, weil die Parole sich „nicht gegen einen bestimmten Bevölkerungsteil“ richte
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„Verbrennt die alten weißen Männer“ – Im September vergangenen Jahres verbreitete der Sprecher der Grünen Jugend, Jakob Blasel, auf Instagram ein Video einer Berliner Klimademonstration. Darauf zu sehen und zu hören: die Parole „BURN THE OLD WHITE MEN“.
Das sorgte bundesweit für Empörung. Mehrere Strafanzeigen gingen bei Polizei und Staatsanwaltschaft ein. Nun zeigt eine Schriftliche Anfrage des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar an den Berliner Senat, warum die Berliner Staatsanwaltschaft sämtliche Verfahren eingestellt hat. Ermittelt worden war unter anderem wegen Volksverhetzung, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Beleidigung.
„Die Parole richtet sich nicht gegen einen bestimmten Bevölkerungsteil“
Die Begründung der Behörde hat es in sich. Entscheidend sei nicht der reine Wortlaut der Parole, sondern wie sie von einem „unvoreingenommenen und verständigen Publikum“ verstanden werde. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe die Parole nicht ernsthaft dazu aufgerufen, „alte weiße Männer“ zu verbrennen. Vielmehr handle es sich um einen „disruptiven Beitrag“ zur Klimadebatte sowie um eine „in überspitzter und polemischer Form zum Ausdruck gebrachte Kritik an der aktuell betriebenen Klimapolitik“. Mit anderen Worten: „Burn the old white men“ soll im Kern bloß Kritik gewesen sein.
Hier die entscheidende Seite der Antwort des Berliner Senats:

So begründet die Berliner Staatsanwaltschaft die Einstellung der Verfahren.
Kreative Argumentation
Mehr noch: „alte weiße Männer“ sollen nach Auffassung der Behörden nicht einmal einen bestimmten Bevölkerungsteil darstellen. Wörtlich heißt es: „Die Parole richtet sich nicht gegen einen bestimmten Bevölkerungsteil. Es handele sich vielmehr um eine in überspitzter und polemischer Form zum Ausdruck gebrachte Kritik an der aktuell betriebenen Klimapolitik, die nach Ansicht der Demonstrierenden zu Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen weniger privilegierter Bevölkerungsteile führe.“
Es folgt eine recht kreative Argumentation: „Mit der Äußerung wird in Anspielung an das Aufzugsmotto (,Exit Gas – Enter Future') in übertragenem Sinne dafür geworben, alte Ideen und Konzepte abzulegen und sich einer nachhaltigeren, gerechteren und zukunftsfähigen Klimapolitik zuzuwenden.“
Misst die Justiz hier mit zweierlei Maß? Operiert in Deutschland eine politische Justiz? Diese Fragen drängen sich vor dem Hintergrund vergangener Strafverfolgungsfälle zunehmend auf.
Denn in zahlreichen anderen Fällen reagierten Staatsanwaltschaften deutlich schärfer – auch bei Formulierungen, die sprachlich weit unterhalb offener Gewaltaufrufe lagen. So durchsuchten Ermittler die Wohnung eines Mannes wegen der Bezeichnung „Schwachkopf“ für Robert Habeck. Mehr noch: Zu Last gelegt wurde ihm, dass er den entsprechenden Tweet lediglich re-tweetet hatte. Aktuell ist gegen einen Bürger wegen der Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lackaffe“ ein Strafbefehl verhängt worden.
Für besonderes Aufsehen sorgte auch der Fall des CDU-Politikers Detlef Gürth. Nach einem Messerangriff schrieb er über ausländische Straftäter: „Dieses Pack muss raus aus Deutschland.“ Gürth wurde inzwischen zweimal freigesprochen, doch die Staatsanwaltschaft lässt nicht locker. Nach ihrer Auffassung könne sich die Aussage gegen alle in Deutschland lebenden Afghanen richten. Auch eine 74-jährige Facebook-Nutzerin geriet ins Visier der Justiz. Ihr wurde unter anderem eine Aussage wie „Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten“ vorgeworfen. Sie wurde verurteilt.
Der Kontrast könnte deutlicher kaum sein. Während migrationskritische oder beleidigende Aussagen teilweise mit Hausdurchsuchungen, Strafbefehlen und Verurteilungen beantwortet werden, erklärt die Berliner Staatsanwaltschaft eine Parole wie „Burn the old white men“ zur „disruptiven Klimakritik“.
Existiert Narrenfreiheit für linke Akteure?
Hinter all dem scheint eine Struktur sichtbar zu werden, die rechtsstaatlich heikel ist. In Deutschland existieren inzwischen weit gefasste und teils unbestimmte Straftatbestände im Bereich der Meinungsäußerung – insbesondere rund um Volksverhetzung, Beleidigung und politisch motivierte „Hassdelikte“. Unter Berufung darauf können Kritiker zunächst mit den Mitteln des Strafverfahrens überzogen werden: Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmung elektronischer Geräte, Auslesen privater Kommunikation, langwierige Verfahren und hohe Kosten.
Gleichzeitig entsteht jedoch ein entgegengesetzter Raum faktischer Narrenfreiheit. Denn wenn keine individuell geschädigte Person existiert, sondern lediglich Gruppen betroffen sind – etwa „Deutsche“, „Männer“ oder „alte weiße Männer“ –, gibt es gegen die Einstellung oder Nichteröffnung eines Ermittlungsverfahrens praktisch keine wirksamen Rechtsmittel. Damit liegt die Entscheidungsmacht weitgehend bei Staatsanwaltschaften, die mit subjektiv auslegbaren Kriterien operieren. Mal wird angenommen, eine Aussage sei nicht „ernst gemeint“ gewesen. Mal wird argumentiert, die betroffene Gruppe stelle gar keinen „bestimmten Bevölkerungsteil“ dar.
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Felix Perrefort
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