Regierung plant Vorkaufsrecht für Kommunen: Wer „falsche“ Ansichten vertritt, soll kein Haus mehr kaufen können
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Wer vermeintlich „falsche“ Ansichten vertritt, könnte in Zukunft von der Kommune daran gehindert werden, Immobilien zu erwerben. Dies geht aus einem Gesetzentwurf aus dem Bauministerium von Verena Hubertz (SPD) hervor. Demnach sollen Kommunen ein Vorkaufsrecht bekommen, wenn der potenzielle Käufer einer Immobilie „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ verfolgt. Um diese Bestrebungen zu überprüfen, will die Regierung sogar das Verfassungsschutzgesetz ändern, damit der Verfassungsschutz Daten über den potenziellen Käufer weitergeben darf.
Konkret handelt es sich um einen Referentenentwurf zur „Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ aus dem Haus von Hubertz. Darin sind unterschiedliche Maßnahmen zur Änderung des Baurechts enthalten, unter anderem soll die Enteignung von Immobilienbesitzern möglich sein, wenn es sich um sogenannte Schrottimmobilien handelt (NIUS berichtete).
Zudem sollen Personen mit Ansichten, die der Verfassungsschutz als gefährlich ansieht, am Hauskauf gehindert werden. Die Baurechtsreform soll, so der Entwurf, zu einer „Stärkung der Gemeinwohlorientierung“ beitragen und „sozialen Missständen vorbeugen“. Zu diesem Zweck will die Regierung der „räumlichen Wirkung organisierter Kriminalität sowie rechts-, links- oder religiös motivierter extremistischer Bestrebungen“ vorbeugen.

Bauministerin Hubertz bei einer Sitzung des Bundeskabinetts
Bei Verdacht Vorkaufsrecht
Kommunen soll das Recht eingeräumt werden, bei einem Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen beim Verfassungsschutz sowie beim Bundeskriminalamt Erkundigungen über einen potenziellen Käufer einzuholen und bei hinreichender Verdachtslage ein Vorkaufsrecht zu erhalten, also die Immobilie selbst erwerben zu können.
Explizit bezieht sich Hubigs Gesetzentwurf auf Rechtsextremisten, gegen die man nicht allein mit „zivilgesellschaftlichen Initiativen“ ankäme: „Besonders gut dokumentiert sind sie seit Langem als rechtsextremistische Raumnahmestrategie. Prominente Beispiele waren beziehungsweise sind Dortmund-Dorstfeld und das Dorf Jamel. Die Dominanz in diesen Gebieten ist kein Zufall, sondern Teil einer rechtsextremen Strategie. In Handreichungen zur Prävention gegen Rechtsextremismus wird stets auf die Einbindung und Aktivierung der lokalen Bevölkerung verwiesen. Allerdings kann ein Gegengewicht an zivilgesellschaftlichen Initiativen ab einem bestimmten Punkt nicht mehr erreicht werden, was eine Segregation der Wohnbevölkerung weiter befördern kann.“
Die erwähnten Regionen innerhalb von Dortmund-Dorstfeld sowie Jamel werden tatsächlich von Rechtsextremisten bewohnt. Allerdings könnte das Gesetz auch Personen treffen, bei denen es sich keineswegs um Extremisten handelt.
Denn es geht darin ausdrücklich nicht um potenzielle Käufer, die Straftaten begangen haben oder planen. Ein bloßer Verdacht reicht laut Gesetzentwurf aus: Verfassungsfeindliche Bestrebungen seien „gekennzeichnet durch ein aktives, nicht notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele. Sie müssen objektiv geeignet sein, über kurz oder lang politische Wirkungen zu entfalten“. Der Käufer muss also nichts Illegales getan haben, vielmehr reicht es, wenn der Verfassungsschutz den Eindruck hat, die verfassungsfeindlichen Bestrebungen könnten auf Dauer „politische Wirkung“ entfalten.

Wohnungskauf bald nur noch nach Gesinnungs-Prüfung?
Laut Gesetz soll der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht zugestanden werden, wenn die „sozial stabile Bewohnerstruktur“ oder „die Eignung des Gebiets zur Befriedigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung“ bedroht ist durch „Bestrebungen im Sinne des § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt.“
Das bedeutet: Wenn eine Gemeinde davon ausgeht, dass ein Kaufinteressent einer Immobilie falsche Ansichten vertritt, kann sie dem Interessenten zuvorkommen und die Immobilie selbst erwerben. Dafür benötigt sie entsprechende Belege des Verfassungsschutzes oder des Bundeskriminalamtes.
Zusammenarbeit mit Bundeskriminalamt
Im Verfassungsschutzgesetz soll Paragraf 20 geändert werden. Er soll die Übermittlung personenbezogener Daten an inländische Stellen in Zukunft auch „zur Durchführung der Prüfung eines Vorkaufsrechts“ ermöglichen. Zudem heißt es im Gesetzentwurf: „Um zu prüfen, ob der Käufer den subjektiven Tatbestand des Vorkaufsrechts erfüllt, ist die Gemeinde auf Auskünfte der Sicherheitsbehörden angewiesen. In Verbindung mit § 25 Absatz 2 Nummer 1 des Bundeskriminalamtgesetzes ist die Regelung auch die Rechtsgrundlage für die Erteilung von Auskünften durch das Bundeskriminalamt.“
Diese Regelung könnte dazu führen, dass auch unliebsame Meinungsäußerungen zur Verhinderung eines Immobilienerwerbs führen. Denn das Bundeskriminalamt ermittelt immer wieder gegen Personen, gegen die wegen verfassungswidriger Äußerungsdelikte ermittelt wird, und arbeitet dazu auch mit Meldestellen wie „HateAid“ oder „Respect!“ zusammen. Häufig handelt es sich dabei allerdings um Regierungskritik, etwa beim Straftatbestand „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Der Rentner Stefan Niehoff beispielsweise hatte die Ampel-Regierung im Netz mithilfe von Vergleichen zum Nationalsozialismus kritisiert, was ihm eine Geldstrafe von 825 Euro einbrachte.

Rentner Stefan Niehoff verstarb Anfang des Jahres.
In der Vergangenheit hatten Verfassungsschutzämter immer wieder auf Verlangen von Behörden Einschätzungen zu Einzelpersonen geliefert. So war der AfD-Kandidat für die Bürgermeisterwahl, Joachim Paul, von der Wahl ausgeschlossen worden, nachdem der Wahlausschuss beim Landesverfassungsschutz nach einer Einschätzung der Personalie gefragt hatte. Daraufhin hatte der Inlandsgeheimdienst ein Gutachten an den Wahlausschuss geliefert. Dem AfD-Politiker Thore Stein wiederum wurde die Verlängerung des Waffenscheins verweigert, nachdem der Landesverfassungsschutz der Jagdbehörde ein Gutachten übermittelt hatte.
In beiden Fällen handelt es sich bei den Verfassungsschützern um Abteilungen der jeweiligen Innenministerien, die beide von der SPD geführt werden. Der Verfassungsschutz ist in Deutschland nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden – und untersteht damit den jeweiligen parteipolitischen Interessen, die immer öfter in der Bekämpfung von Regierungskritikern und Opposition münden.
NIUS-Kolumnist Alexander Kissler: „Der Überwachungsstaat macht leider Fortschritte“
Das geplante Vorkaufsrecht für Kommunen war auch Thema am Donnerstagmorgen bei NIUS Live. Die Expertenrunde dort ist sich einig: Dieser Gesetzentwurf aus dem Bauministerium von Verena Hubertz (SPD) muss verhindert werden. NIUS-Kolumnist Alexander Kissler ist auf der Zinne: „Dieser ganze Gesetzesentwurf ist unerträglich. Wenn der kommt, dann hat die freiheitliche Demokratie kaum noch etwas zu sagen.“
Unsere Gelder, unsere Ressourcen würden „verschwendet, um gegen uns Bürger vorzugehen“. Kissler konstatiert: Auch wenn es sonst wenig Fortschritte gibt in Deutschland – „der Überwachungsstaat macht leider Fortschritte“. Was „Segregation der Wohngebiete“ genannt werde, nenne man eigentlich Niederlassungsfreiheit. „Der Feldzug gegen die Freiheit ist über die Ufer getreten.“ Kissler stellt erschüttert den „Einstieg in den Willkürstaat“ fest.
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Pauline Voss
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