Abschiebungen sind möglich – auch nach Afghanistan und Syrien!
Ein Beitrag von
Ein Gastbeitrag des Vorsitzenden der Werteunion, Dr. Hans-Georg Maaßen
Ich war vor meiner Zeit als Verfassungsschutzchef viele Jahre für das Ausländer- und Asylrecht innerhalb der Bundesregierung zuständig, habe Rückübernahmeabkommen mit Herkunftsstaaten von Asylbewerbern ausgehandelt und unter Bundesinnenminister Otto Schily mit meinem Team das Ausländerrecht entworfen.

Hans-Georg Maaßen
Ich hatte Jahre später als Verfassungsschutzchef fassungslos zusehen müssen, als Kanzlerin Merkel 2015 durch ihre Entscheidungen die Massenzuwanderung nach Deutschland anordnete. Diese Fassungslosigkeit setzte sich fort, als eine unüberschaubare Zahl an Islamisten nach Deutschland einreisten und dass spätere Terroristen und Mörder wie Anis Amri, der Attentäter des Anschlages auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, nicht abgeschoben wurden und in Deutschland – wortwörtlich – machen konnten, was sie wollten.
Es bleibt bei Beschwichtigungen
Nach jedem Anschlag und immer dann, wenn die Stimmung im Volk kippte, gab es von Politikern von CDU und SPD regelmäßig Beschwichtigungen und Ankündigungen, dass endlich klare Kante gezeigt und ausländische Straftäter abgeschoben werden müssen.
So auch am vergangenen Donnerstag nach dem Anschlag auf den Politiker und Aktivisten Michael Stürzenberger und der Ermordung des Polizisten Rouven L. durch einen afghanischen Islamisten in Mannheim, als nämlich Bundeskanzler Scholz erklärte „wer unseren Schutz ausnutzt, der hat unseren Schutz verwirkt“. Es ist der gleiche Bundeskanzler, der vor einem Jahr schon versprach: „Wir müssen endlich in großem Umfang diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben“.

Michael Stürzenberger im Krankenhaus
Baerbocks Behauptungen haben keine Rechtsgrundlage
Dass diese Ankündigungen von Scholz noch nicht einmal innerhalb der Bundesregierung ernst genommen werden, zeigte Außenministerin Baerbock, die nahezu zeitgleich erklärte, dass Abschiebungen von Ausländern kaum möglich sind und schon gar nicht nach Afghanistan. Es würde schon daran scheitern, dass wir dort keine Botschaft hätten. Und obwohl aus ihrer Sicht Abschiebungen nach Afghanistan nicht möglich seien, erklärte sie, weitere 10.000 Afghanen aufnehmen zu wollen. Dabei sorgt sie schon dafür, dass seit weit über einem Jahr jeden Monat 4000 überwiegend afghanische Migranten außerhalb des Asylverfahrens nach Deutschland einreisen und sich hier dauerhaft ansiedeln können.

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne)
Natürlich muss sie wissen, dass Ausländern grundsätzlich kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis für die Einreise nach Deutschland ausgestellt werden darf, wenn eine Rückführung in den Heimatstaat nicht möglich ist, was sie ja behauptet. Ich kann nicht erkennen, dass sie sich auf eine Rechtsgrundlage in unserem Ausländerrecht berufen kann.
Abschiebungen sind machbar: Die Herkunftsstaaten müssen in die Pflicht genommen werden
Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern, auch von Afghanen und Syrern, sind aber möglich. Wir sollten uns nicht einreden lassen, dass es nicht ginge. Leicht ist es nicht immer, aber es ist machbar. Jeder Staat ist nach Völkerrecht verpflichtet, seine eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen.
Wenn ausreisepflichtige Ausländer über keinen Pass verfügen, was bei Asylsuchenden regelmäßig der Fall ist, weil sie die Dokumente vernichten, um eine Abschiebung zu verhindern, so kann man durch eine Vielzahl von Methoden feststellen, aus welchem Staat und aus welcher Region sie stammen. Die Herkunftsstaaten sind verpflichtet, diese Leute auch ohne Pass zurück zu übernehmen.
Regelmäßig weigern sich diese Staaten, ihre eigenen Staatsangehörigen aufzunehmen und scheuen auch keinerlei Ausreden und bürokratischen Überprüfungen, um die Rückübernahme zu verhindern. Das ist aus deren Sicht verständlich, da Finanzüberweisungen in die Heimat von ihren in Deutschland lebenden Staatsangehörigen wichtige Deviseneinnahmen sind. Auch ist nachvollziehbar, dass sie kein Interesse haben, ihre eigenen Leute zurück zu übernehmen, die vielleicht arbeitslos wären, dem Staat nur zur Last fallen oder die bei uns Straftaten begangen haben.
Aber wir müssen uns das von den Herkunftsstaaten nicht bieten lassen. Wir können sie dazu bringen, dass sie ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Wir können die Entwicklungshilfe einstellen, wir müssen auch keine Kreditbürgschaften abgeben oder diesen Staaten die Einfuhr von Produkten erleichtern, wir müssen es auch nicht zulassen, dass Visa an Angehörige der regierenden Familien für Aufenthalte in der EU erteilt werden und die Kinder der herrschenden Cliquen auf Eliteinternate in der EU gehen können. Wir könnten auch anders, wenn wir wollen.
Sicherlich gibt es Probleme, wenn ausreisepflichtigen Ausländern in der Heimat politische Verfolgung oder Menschenrechtsverletzungen drohen. Natürlich werden wir niemanden dem sicheren Tod und schweren Menschenrechtsverletzungen im Herkunftsstaat aussetzen. Aber gleichwohl sind es keine unüberwindbaren Hürden, wenn ein starker Staat, Ausländer abschieben will.
Und das aus mehreren Gründen: Grundsätzlich muss Deutschland kein Asylverfahren für Ausländer durchführen, die auf dem Landweg zu uns kommen. Jeder Nachbarstaat von uns ist ein sicherer Drittstaat, der grundsätzlich verpflichtet ist, Ausländer, die über diesen Staat zu uns gekommen sind, wieder zurück zu übernehmen. Wenn ein afghanischer Asylsuchender zum Beispiel über Polen zu uns gekommen ist, ist Polen grundsätzlich für diese Person zuständig und muss selbst sehen, dass im Falle der Ablehnung des Asylgesuchs diese Person abgeschoben wird. Diese Regelung soll die anderen EU-Staaten auch dazu erziehen, die Außengrenzen der EU zu schützen und nicht jeden einfach durchzuwinken.

Scholz kündigt an, dass man Schwerstkriminelle abschieben werde.
Aber auch wenn eine Abschiebung in den sicheren Drittstaat nicht möglich ist, weil die Bundesregierung die dafür geltenden Fristen nicht eingehalten hat, führt dies nicht dazu, dass Deutschland diese Person dauerhaft in Deutschland behalten muss. Zum einen kann man sich von der Regierung des Herkunftsstaates völkerrechtlich verbindliche diplomatische Zusicherungen über die menschenwürdige Behandlung des abzuschiebenden Ausländers geben lassen und zum anderen gilt der Abschiebungsschutz bei Straftätern nicht unbegrenzt. Nach Artikel 33 Absatz 2 der Genfer Flüchtlingskonvention kann sich ein Ausländer nicht auf den Flüchtlingsschutz berufen, „wenn er aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit“ anzusehen ist.
Die freiwillige Ausreise ist der effizienteste Weg
Auch die europäischen Asylvorschriften, auf die manche Politiker und Lobbyisten sich gerne berufen, gelten nicht unbegrenzt, denn nach Artikel 72 des AEU-Vertrages hat der Schutz der öffentlichen Sicherheit Vorrang vor den europäischen Vorschriften im Bereich Asyl- und Ausländerrechts. Und dann kann man natürlich die aufenthalts- und sozialrechtlichen Vorschriften für ausreisepflichtige Ausländer so gestalten, dass sie es vorziehen, freiwillig auszureisen, weil sie feststellen, dass Deutschland für sie doch nicht so attraktiv ist. Die freiwillige Ausreise ist natürlich der effizienteste Weg, um eine Ausreisepflicht durchzusetzen.
Wir sollten uns nicht länger von Politikern für dumm verkaufen lassen, die uns nach Terroranschlägen wieder einmal Abschiebungen ankündigen, aber letztlich nichts tun. Sie wollen es nicht, sie können es aber auch nicht.
Und wir sollten es auch nicht länger akzeptieren, dass grüne Politiker einen islamistischen Terroranschlag weglächeln, dann erklären, dass Abschiebungen nicht möglich seien und zugleich weiter daran arbeiten, abseits des Asylsystems zehntausende von Einwanderern aus Afghanistan aufzunehmen und dauerhaft bei uns anzusiedeln. Wir sollten diese unverantwortlich handelnden Politiker endlich weg wählen.
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