BKA-Bundeslagebild: Gewaltstraftaten durch Zuwanderer auf Allzeithoch
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- Das BKA-Lagebild Zuwanderung 2024 kommt deutlich später als üblich.
- Die vermeintlich positive Nachricht: Die Zahl der tatverdächtigen Zuwanderer ist leicht rückläufig.
- Bei Gewaltdelikten durch Zuwanderer steigen die deutschen Opferzahlen.
Mit noch größerer Verspätung als gewöhnlich erschien Anfang Dezember das BKA-Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ für das Jahr 2024. Angesichts der Tatsache, dass die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2024 bereits im Frühjahr dieses Jahres erschien, verwundert diese Verzögerung um so mehr.
Auf Zuwanderer entfallen 8,8 Prozent aller Tatverdächtigen
Die vermeintlich gute Nachricht ist ein leichter Rückgang von tatverdächtigen Zuwanderern gegenüber dem Rekordhoch im Vorjahr von 178.581 auf 172.203 (-3,6 Prozent), der sich jedoch schnell relativiert, wenn man die Auswirkungen Cannabis-Teillegalisierung berücksichtigt. Der Rückgang der Tatverdächtigenzahl im Bereich der Rauschgiftdelikte liegt mit 6.000 etwa in der Höhe des Gesamtrückgangs. Ohnehin ist von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen, da die Statistik nur die aufgeklärten Fälle enthält, bei denen ein oder mehrere Tatverdächtige ermittelt wurde. Auf Zuwanderer entfallen mittlerweile 8,8 Prozent aller Tatverdächtigen bei einem Bevölkerungsanteil von etwa 3,6 Prozent.

Das aktuelle Lagebild des BKA offenbart erschreckende Zahlen zur Ausländergewalt in Deutschland. Ein echtes Gegensteuern der Politik lässt weiter auf sich warten.
Der Bevölkerungsanteil von Asylsuchenden und Geflüchteten ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen, wobei die Herkunftsländer Ukraine (+12,3 Prozent) und Afghanistan (+7,8 Prozent) die stärksten Zuwächse verzeichnen. Noch einmal gestiegen ist die Zahl der Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern in den Bereichen „Straftaten gegen das Leben“ (+8,9 Prozent) und der „Rohheitsdelikte“ (+4,9 Prozent).
Migrationshintergrund wird nicht erfasst
Im Bereich der Täter-Opfer-Beziehung bot sich auch 2024 das inzwischen schon gewohnte Bild, wonach deutsche Staatsbürger weitaus häufiger Opfer von Gewaltstraftaten von Zuwanderern werden als umgekehrt. Zitat: „Unter den insgesamt 118.802 Opfern von Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderinnen/Zuwanderern befanden sich 54.533 deutsche Staatsangehörige und damit 3,8 Prozent mehr als im Vorjahr (2023: 52.535).“ Umgekehrt wurden 13.437 Zuwanderer Opfer einer Straftat mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen, wobei diese Zahl nur mäßig aussagekräftig ist, da ein eventueller Migrationshintergrund der Tatverdächtigen nicht erfasst wird.

Polizisten auf dem Weimarer Marktplatz (Archivfoto // Oktober 2025)
Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 3.020 Deutsche Opfer einer Tat mit mindestens einem Zuwanderer als Tatverdächtigen, ein leichter Rückgang von -1,6 Prozent (2023: 3.070). Umgekehrt wurden 191 Zuwanderer Opfer einer entsprechenden Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Deutschen. Das entspricht einem Verhältnis von 16 zu 1!
Algerier, Tunesier und Marokkaner fallen negativ auf
Beim Vergleich des Tatverdächtigenanteils mit dem Geflüchtetenanteil fallen wie schon in den Vorjahren die Maghrebstaaten (Algerien 3,6 Prozent Tatverdächtige bei nur 0,2 Prozent Geflüchtetenanteil, Marokko: 3,0 Prozent zu 0,2 Prozent und Tunesien 2,5 Prozent zu 0,1 Prozent) sowie Nigeria (2,1 Prozent zu 0,8 Prozent) extrem negativ auf, was letztlich bedeutet, dass die vorgeblich Schutzsuchenden aus diesen Ländern zu einem hohen Prozentsatz kriminell auffällig sind, was im Übrigen auch auf Georgien (2,9 Prozent zu 0,5 Prozent) und Albanien (1,4 Prozent zu 0,3 Prozent) zutrifft.
Addiert man die genannten Zahlen, so erkennt man, dass 2,1 Prozent aller Zuwanderer 15,5 Prozent der Tatverdächtigen stellen, in Zahlen bedeutet das, dass von rund 64.000 Zuwanderern aus diesen sechs Ländern knapp 27.000 innerhalb eines Jahres als Tatverdächtige registriert wurden.
Bereits 2016 (!) hatte der Bundestag die Einstufung der Maghrebstaaten als „sichere Herkunftsstaaten“ beschlossen, was von Rotgrün über Jahre hinweg über den Bundesrat hintertrieben wurde, und es ist mehr als fraglich, ob der erneute Anlauf zu irgendwelchen Veränderungen führen wird. Bis dahin können weiter Straftäter aus diesen Ländern weitgehend unbehelligt nach Deutschland reisen.
Kaum Rückkehrer nach Syrien und Afghanistan
Ein zahlenmäßig noch größeres Problem für die innere Sicherheit sind jedoch die Zuwanderer aus den Hauptherkunftsländern (Syrien, Afghanistan, Irak), die im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung überproportional kriminell auffällig werden. So werden Syrer und Afghanen zehnmal häufiger wegen Gewaltdelikten auffällig als Einheimische (NIUS berichtete).
In keinem der genannten Herkunftsländer finden aktuell noch flächendeckende Kampfhandlungen statt, trotzdem gibt es kaum Rückkehrer, obwohl die Flucht- oder Asylgründe weitgehend entfallen sind. Stattdessen feierten erst kürzlich Tausende Syrer in Essen den ersten Jahrestag des Sturzes von Diktator Assad – im fremden Land wohlgemerkt und ohne die geringste Absicht, ins befreite Heimatland zurückzukehren.
Freiwillige Ausreisen werden kaum wahrgenommen
Es wäre Aufgabe von Politik und Behörden, zumindest jenem Teil dieser Klientel die Heimreise nahezulegen, der keiner geregelten Arbeit nachgeht oder gar kriminell geworden ist und sich seit Jahren vom bundesdeutschen Steuer- und Abgabezahler aushalten lässt. Doch nichts dergleichen geschieht, und die angebotenen freiwilligen Ausreisen nach Syrien werden kaum wahrgenommen. Abschiebungen nach Syrien fanden bis heute (Dezember 2025) praktisch nicht statt.
Dazu kommt, dass die Politik außerstande ist, dem von Bundeskanzlerin Merkel 2015 außer Kraft gesetzten Asylrecht nicht nur formell, sondern auch praktisch wieder Geltung zu verschaffen (u. a. Art. 16 a GG). Die Begründung dieses Versagen (angebliches Europarecht) hatte u. a. der renommierte Verfassungsrechtler Hans-Jürgen-Papier schon vor Jahresfrist zurückgewiesen.

Stadtbild-Debatte aktuell wie nie
Die von Bundeskanzler Merz großspurig angekündigte „Asylwende“ hat sich schon heute als leere Versprechung erwiesen, was natürlich auch mit der selbstverschuldeten Zwangsbindung der Union an das rot-rot-grüne Lager zu tun hat. Wer sich aus Furcht vor den Medien und dem gewalttätigen Antifa-„Aktivisten“ hinter einer „Brandmauer“ verschanzt, verliert sämtliche Spielräume politischen Handelns und leistet der Demokratie einen Bärendienst. Und ja, auch diese Zahlen erkennt der mündige Bürger im veränderten Stadtbild. Die gesetzestreuen Bürger dieses Landes – mit und ohne Migrationshintergrund – leiden unter der Verwahrlosung des öffentlichen Raums und der steigenden Gewaltkriminalität.
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