Der große Abschiebe-Bluff der Regierung: So sorgt die Ampel per Gesetz dafür, dass illegale Migranten im Land bleiben dürfen
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Die Bundesregierung schenkte bis Ende Juli rund 75.000 Ausländern, die eigentlich ausreisepflichtig wären, ein Bleiberecht. Möglich macht dies das von Nancy Faeser (SPD) in die Wege geleitete „Chancen-Aufenthaltsrecht“. Auch Straftäter und arbeitslose Personen, deren Asylanträge abgelehnt wurden, können so in Deutschland bleiben. Aus illegaler wird legale Migration.
Im Zuge des Attentats von Solingen wird erneut über das Thema Abschiebungen diskutiert. Schließlich hätte auch der syrische Islamist, der am Freitag auf dem Stadtfest drei Menschen erstach und acht weitere verletzte, das Land längst verlassen müssen. Er lebte illegal in Deutschland. Das tun auch zehntausende Ausländer, deren Asylanträge abgelehnt wurden, die demzufolge ausreisepflichtig sind, aber über einen Duldungstitel verfügen. Die Bundesregierung arbeitet hartnäckig daran, die Zahl der Geduldeten zu senken, indem ihnen ein dauerhafter Verbleib ermöglicht wird. Mittel zum Zweck ist das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“.
Demnach können ausreisepflichtige Ausländer mit einem Duldungstitel in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erlangen, in denen fehlende Dokumente nachgereicht und Sprachnachweise erbracht werden können. „Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten haben, nicht erheblich straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, profitieren davon“, beschreibt das Bundesinnenministerium die Voraussetzungen dafür. Die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan (SPD) spricht offen davon, eine „Brücke in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bauen“.

Die SPD-Politikerinnen Nancy Faeser und Reem Alabali-Radovan trieben das Gesetz voran.
Ampel-Koalition brachte das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ auf den Weg
Am 2. Dezember 2022 hatten SPD, Grüne und FDP das Chancen-Aufenthaltsrecht im Bundestag mit 371 Ja-Stimmen beschlossen. Am 31. Dezember trat das Gesetz in Kraft. Es gilt vorläufig bis zum 30. Dezember 2025. Interessant bei der Entscheidung im Bundestag: Auch 20 CDU-Politiker stimmten nicht mit Nein, sondern sie enthielten sich. Darunter waren bekannte Merkel-Vertraute wie Helge Braun, Monika Grütters, Armin Laschet, Norbert Röttgen, Marco Wanderwitz oder Annette Widmann-Mauz.
Die migrationspolitische Sprecherin der Grünen, Filiz Polat, nannte die Gesetzesänderung damals einen „Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik“. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einem „Neustart in der Migrationspolitik“. Zu Recht: Denn mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht wandelte die Bundesregierung illegale Migration ganz einfach in legale um.
Zum gesetzlichen Stichtag (31. Oktober 2022) befanden sich laut Ausländerzentralregister 248.182 geduldete Ausländer in Deutschland, davon 137.373 mit einer Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren. Sie alle sollen nach dem Wunsch der Ampel-Regierung ein Bleiberecht erhalten. Und tatsächlich ist die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer seitdem stark gesunken. Fast 75.000 Anträge für ein Chancen-Aufenthaltsrecht waren bereits erfolgreich.
Das Innenministerium hatte am 24. April neue „Anwendungshinweise“ für die Ausländerbehörden veröffentlicht. Darin heißt es: Im Interesse der Betroffenen solle „alles dafür getan werden, einen Rückfall in die Duldung“ zu vermeiden. Die Ausländerbehörden seien angehalten, die Antragsteller „in ihren Bemühungen zur Erlangung eines Bleiberechts“ nicht nur zu unterstützen, sondern auch auf „weiterführende Hilfsangebote“ hinzuweisen. Zudem wird im Papier nochmals genauer auf die Bedingungen des Chancen-Aufenthaltsrechts eingegangen.

Bundestagsabgeordnete geben bei der Sitzung im Dezember 2022 ihre Stimmkarten ab.
Auch Straftäter können einen Aufenthaltstitel erlangen
Offiziell heißt es in den Verlautbarungen der Regierung zwar meist, dass Straftäter von der Regelung ausgeschlossen seien. Doch diese Aussage stimmt nicht. Außer Betracht bleiben Verurteilungen zu Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten. Ebenfalls bedenkenlos können Geduldete einen Antrag auf das Chancen-Aufenthaltrecht stellen, die in Jugendarrest saßen. Vereine wie Pro Asyl machen aktiv darauf aufmerksam.
So wird die illegale Präsenz in Deutschland legalisiert. Denn die zuvor zugesprochene Duldung ist anders als das Chancen-Aufenthaltsrecht kein gültiger Aufenthaltstitel. Sie lässt lediglich die Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts entfallen. Für das Chancen-Aufenthaltsrecht werden zudem die eigentlichen Grundvoraussetzungen für einen Aufenthalt in Deutschland – „Lebensunterhaltssicherung“, „geklärte Identität“ und „Passpflicht“ – für 18 Monate außer Kraft gesetzt. „Das Chancen-Aufenthaltsrecht dient gerade dazu, diese fehlenden Anforderungen nachzuholen und die Voraussetzungen während der 18-monatigen Geltungsdauer des Titels zu erreichen“, schreibt die Bundesregierung.
Wenn der Antrag erst gestellt ist, sollen die Ausländerbehörden vorerst nicht mehr abschieben – unabhängig davon, ob der Antrag überhaupt legitim ist und später angenommen wird. Die Ausländerbehörde kann zudem „auch bei Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet“ ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht erteilen. Damit nicht genug: Auch Personen aus sicheren Herkunftsstaaten sind vom Chancen-Aufenthalt nicht ausgeschlossen.
Wechsel ins Bürgergeld ist sofort möglich
Eine weitere gute Nachricht für viele Antragssteller: Der Wechsel ins Bürgergeld wird sofort möglich, wenn der Antrag durch ist. „Spätestens mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erfolgt für Leistungsberechtigte ein Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG in das SGB II“, schreibt das BMI. „Der Rechtskreiswechsel gilt ab dem Folgemonat.“ Automatisch rutschen arbeitslose Migranten ins Bürgergeld und erhalten so mehr Geld, als ihnen vorher über das Asylbewerberleistungsgesetz zustand.
Wenn es eine Person schafft, ein Chancen-Aufenthaltsrecht zu ergattern, ist gleichzeitig auch der Verbleib der restlichen Familie gesichert. Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder, „die mit dem Begünstigten in häuslicher Gemeinschaft leben, werden unter den gleichen Voraussetzungen begünstigt, auch wenn diese die erforderliche Voraufenthaltszeit nicht selbst vorweisen können“.
Wohnen also in der Unterkunft ebenfalls geduldete Familienmitglieder, die erst kürzlich nach Deutschland einreisten, und nicht etwa bis zum 31. Oktober 2022 bereits fünf Jahre in Deutschland lebten, können sie ebenfalls das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen. „Damit soll verhindert werden, dass einzelne Familienmitglieder vollziehbar ausreisepflichtig bleiben, obwohl einem Familienmitglied mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht eine aufenthaltsrechtliche Perspektive in Deutschland eröffnet wurde“, meint das BMI.
Die fünf Jahre muss der Bewerber für das Bleiberecht übrigens nicht dauerhaft in der Bundesrepublik verbracht haben. „Kurzfristige Unterbrechungen des Aufenthalts im Bundesgebiet von bis zu drei Monaten, die keine Verlegung des Lebensmittelpunkts beinhalten, sind unschädlich. Dazu gehören kurzfristige Ausreisen, etwa zum Urlaub oder für Besuche“, erklärte das BMI. Die Person kann sogar öfters für mehrere Monate ausgereist sein.
Bis Ende Juli wurden fast 75.000 Aufenthaltstitel ausgestellt
Um schließlich das Bleiberecht zu erhalten, müssen nach den 18 Monaten des Chancen-Aufenthaltsrechts dann die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt erfüllt sein. Das inkludiert eine „eigenständige überwiegende Lebensunterhaltssicherung“, grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A2, „der Nachweis der Identität“ und ein „Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Das Bekenntnis muss der Bleibewillige auf dem schriftlichen Wege einreichen. Die fertige „Loyalitätserklärung“ liegt bereits zum Download in insgesamt 19 Sprachen vor, der Bewerber muss nur noch unterschreiben. Dann kommt es nochmals zu einer kurzen persönlichen Befragung. Da für das Chancen-Aufenthaltsrecht keinerlei Deutschkenntnisse nötig sind, muss hierfür notfalls auch ein Dolmetscher bereitgestellt werden, damit der Ausländer „zumindest die (wesentlichen) Inhalte des Bekenntnisses kennt und versteht“, wie das BMI schreibt.
Das Interessante ist nun: Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist seit Einführung des Gesetzes deutlich gesunken. Demnach sank die Zahl allein 2023 von 304.308 Personen, von denen 248.145 Migranten eine Duldung hatten, auf 242.642 Ausreisepflichtige, davon 193.972 mit einer Duldung. Das ergibt eine Differenz von rund 62.000 Personen. Wie viele Chancen-Aufenthaltserlaubnisse stellten die bundesdeutschen Behörden im vergangenen Jahr aus? Rund 60.000 – also fast genau die Differenz in der Zahl der Ausreisepflichtigen. Seitdem kamen weitere Bewerbungen hinzu. Auf Anfrage von NIUS antwortet das Innenministerium: „Mit Stand 31. Juli 2024 wurden insgesamt 73.929 Personen ein Aufenthaltstitel nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt.“
Fazit: Nicht eine dramatisch gestiegene Zahl von Abschiebungen ist der Grund für das Sinken der Zahlen, sondern die Erteilung von Aufenthaltstiteln. Aus einem illegalen Aufenthalt der Migranten ist die Vorstufe einer Legalisierung entstanden. Die Regelung für das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ gilt vorläufig bis Ende 2025. Dann kann sie von der Bundesregierung verlängert werden – oder von einer neuen Bundesregierung aufgehoben werden.
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