Der Irrsinn Familiennachzug: So funktioniert das System
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Mehr als 109.000 Migranten aus Drittstaaten sind in diesem Jahr über das Ticket Familiennachzug nach Deutschland eingereist. Mehrere Tausend dürften in den nächsten zwei Monaten folgen.
Das Rekordjahr 2022, als 122.000 Familiennachzügler nach Deutschland kamen, dürfte damit übertrumpft werden. Bis Ende des Jahres liegen die Schätzungen bei rund 130.000 Personen, denen von einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland ein Visum ausgestellt wurde.
Wie aber funktioniert das System Familiennachzug?
NIUS gibt Antworten auf die wichtigsten sieben Fragen:
1. Wer kann Angehörige nach Deutschland nachholen?
Die Person, zu denen der jeweilige Angehörige ziehen will, braucht eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn das Asylverfahren der in Deutschland lebenden Person noch läuft oder sie eine Duldung hat, ist ein Familiennachzug in der Regel nicht möglich. Wer jedoch anerkannter Asylbewerber, „Resettlement-Flüchtling“ oder „Flüchtling“ nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist, darf grundsätzlich seine Familie nach Deutschland holen.
2. Wo wird ein Visum beantragt?
Für den Familiennachzug muss der aus dem Ausland zuziehende Angehörige ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen, also einer Botschaft oder einem Konsulat. Dieser Antrag wird von der Auslandsvertretung und der Ausländerbehörde am Wohnort des bereits in Deutschland lebenden Partners oder Elternteils geprüft.

Eine Demonstration vor dem Kanzleramt fordert Familiennachzug.
3. Welche Personen können nachgeholt werden?
Laut Gesetz dürfen nur enge Familienmitglieder nach Deutschland geholt werden. Das sind: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die zum Zeitpunkt der Heirat mindestens 18 Jahre alt sein müssen, minderjährige Kinder sowie Eltern. Bei wenigen „Härtefällen“ können auch minderjährige Geschwister oder nahe Verwandte nachgeholt werden.
4. Wer kam im vergangenen Jahr nach Deutschland?
2022 kamen durch den Familiennachzug 117.000 Migranten nach Deutschland. Die Staatsangehörigkeit der Referenzperson wird in der Statistik des Auswärtigen Amtes nicht erfasst, es erfolgt lediglich eine Unterscheidung beim Ehegattennachzug zwischen Deutschen und Ausländern.
In 54.601 Fällen handelte es sich um einen Ehegattennachzug zu einem ausländischen Staatsbürger. 16.526 Personen zogen zu einem deutschen Staatsbürger. Bei 40.422 Fällen handelte sich um einen Nachzug von Kindern. 4980 Mal genehmigten die deutschen Behörden die Einreise von Eltern einer in Deutschland lebenden Person. In 503 Sonderfällen ging es um den Nachzug eines sonstigen Familienangehörigen.
Im Jahr 2022 wurden dabei 19.556 Visa an Angehörige von Schutzberechtigten erteilt, also Menschen mit Flüchtlingsstatus, Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte. Größtenteils kamen die Angehörigen dabei aus fünf Staaten: Syrien, Eritrea, Afghanistan, Somalia und Türkei.
5. Was wird für ein Visum gebraucht?
Für das Visum brauchen die Familienangehörigen einen gültigen Pass. Zudem darf kein sogenanntes „Ausweisungsinteresse“ bestehen. Die oder der nachziehende Familienangehörige sollte keine Straftaten begangen haben und darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland nicht gefährden.

Eine Frau hängt in der Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) im Ortsteil Wünsdorf Wäsche auf.
6. Was muss der Familienangehörige in Deutschland für Voraussetzungen erfüllen?
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt außerdem in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt des Ausländers im Bundesgebiet gesichert ist. Wie viel Geld das konkret ist, hängt von der Größe der Familie ab. Die Ausländerbehörde prüft die Einkünfte. Laut Aufenthaltsgesetz kann die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Transferleistungen angewiesen ist. Das Stichwort lautet jedoch kann – nicht muss. Zudem gibt es eindeutige Ausnahmen.
Beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – seit 2018 können pro Monat bis zu 1000 Angehörige in dieser Gruppe nachgeholt werden – spielt die Sicherung des Lebensunterhalts beispielsweise überhaupt keine Rolle. Auch bei deutschen Staatsbürgern sowie anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen gilt dies nicht.
Eine Person kann Bürgergeld beziehen und trotzdem seine Familie nach Deutschland holen. Dazu gilt: Auch wenn die Ausländerbehörde in Deutschland Einspruch erhebt, weil die in Deutschland wohnende Person keine gute „Integrationsprognose“ erhält und keine Arbeit hat, haben das Bundesverwaltungsamt und das Auswärtige Amt das letzte Wort. Die Entscheidung fällt zumeist positiv für die Familien aus.
7. Welche Leistungen sind mit dem Familiennachzug verbunden?
Die Menschen, die per Familiennachzug nach Deutschland kommen, können grundsätzlich sofort arbeiten. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens ein Jahr gilt und längstens für den Gültigkeitszeitraum der Aufenthaltserlaubnis des Ausländers, zu dem der Familiennachzug stattfindet. Nach der Einreise über den Familiennachzug besteht direkt ein Anspruch auf Bürgergeld.
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