Der Polizeibeauftragte als Polit-Kommissar: Wie Uli Grötsch die Polizei zum Freund und Helfer der Regierung machen soll
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Es waren bemerkenswerte Worte, die der neu gewählte Polizeibeauftragte, Uli Grötsch (SPD), in Richtung seiner Dienstkollegen richtete. „Ich halte es für hochproblematisch“, so der 48-Jährige beim RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), „wenn Polizeibeschäftigte in der AfD Mitglied sind oder die Partei anderweitig unterstützen.“ Es sei die deutsche Geschichte, die einen lehre, dass es „verheerend“ sei, „wenn Polizei und Justiz von Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterwandert werden.“
Der SPD-Abgeordnete Grötsch aus der Oberpfalz, der in Bayern zum Polizeibeamten ausgebildet wurde, anschließend Stationen bei Bereitschafts- und Grenzpolizei absolvierte und künftig für etwa 50.000 Polizisten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und Bundestagspolizei zuständig sein wird, soll zukünftig als Kontrollinstanz und Anlaufstelle fungieren. An ihn sollen sich Bürger wegen „struktureller Missstände“ in den Polizeibehörden wenden können. Zudem soll er Ermittlungs- und Kontrollkompetenzen für Justiz, Staatsanwaltschaften und Behörden bekommen. Und ausgerechnet dieser Grötsch, der eigentlich ein Beauftragter für alle Polizeibeamten sein soll, positioniert sich so eindeutig.
Seitdem ist die Aufregung groß. Viele verweisen auf die Neutralitätspflicht, die dem deutschen Beamtenrecht zugrunde liegt – und somit für einen Polizeibeauftragten der Bundesregierung eigentlich auch bindend sein müsste. Andere fragen sich, warum Grötsch ausgerechnet mit seinem ersten öffentlichkeitswirksamen Statement schon viele Kollegen gegen sich aufbringen musste. Und wiederum andere fragen, wie sinnhaft die Stelle eines Polizeibeauftragten überhaupt ist.
Verdacht auf Generalverdacht
Schon nachdem bekannt wurde, dass die Ampel-Koalition die Stelle schaffen möchte, regte sich Kritik. So hieß es in einem Statement der Bundespolizeigewerkschaft DPolG: „Es erschließt sich uns nicht, warum die [Kontrolle der Polizei] durch einen Polizeibeauftragten erweitert werden muss.“ Die Wahrnehmung der Interessen der Beschäftigten der Bundespolizei sei „durch eine Vielzahl von Institutionen, insbesondere durch die im Bundespersonalvertretungsgesetz normierten Schutzvorschriften, gesichert, funktionsfähig und ausreichend.“ Die Gewerkschafter der DPolG sehen in Grötschs Position „den Versuch, sie wieder einmal unter Generalverdacht unrechtmäßiger Amtsausübung zu stellen.“
Was damit gemeint sein könnte, ließ sich erahnen, als Grötsch in einem Interview mit der taz vergangene Woche zu Protokoll gab, dass sich Studien zufolge fast jeder dritte Befragte aus der Polizei „abwertend gegenüber Asylsuchenden“ geäußert habe. Nun wolle er genau „hinschauen“. Polizeikontrollen allein aufgrund des physischen Erscheinungsbildes oder ethnischer Merkmale lehnte der 48-Jährige entschieden ab. „Es ist völlig klar: In einem vielfältigen Land, in dem jeder seinen Platz findet, hat Racial Profiling keinen Platz.“

„Es ist völlig klar: In einem vielfältigen Land hat Racial Profiling kein Platz“, so Grötsch.
Beweislastumkehr bei Racial Profiling
In jener Überbetonung von Racial Profiling, also des (zumeist von links genutzten) Kampfbegriffs, der suggeriert, Polizisten würden verdachtsunabhängig nur auf Grundlage des äußeren Erscheinungsbildes eines Menschen Kontrollen durchführen, sah manch einer den Versuch, die Ermittlungsarbeit von Polizisten zu torpedieren: etwa bei Kontrollen in migrantischen Brennpunkten. Sollten dort Menschen kontrolliert werden, weil Hinweise auf eine Straftat vorliegen, würde Betroffenen mittels Polizeibeauftragtem ein Recht zustehen, sich auf rassistische Motive bei der Kontrolle zu berufen, oft gestützt von Zeugen, die die Version der Kontrollierten stützen. Jedes Mal aufs Neue könnten solche Anträge dann an die zuständigen Dienststellen adressiert werden, was nicht nur die Umkehr der Beweisführung, sondern auch einen bürokratischen Mehraufwand bedeuten würde, der Beamte an ihren Schreibtisch bindet.
Einen entsprechenden Fall gab es im Sommer 2020 in Berlin auf Landesebene, als zwei Polizisten vom Abschnitt 25 einen afghanischstämmigen Mann am Ernst-Reuter-Platz in Westberlin kontrollierten, der beim Fahrradfahren telefonierte und ein Bußgeld kassierte. Weil der Mann sich rassistisch diskriminiert fühlte, landete der Fall bei der Antidiskriminierungsbeauftragten – und nicht etwa bei einem Richter –, und jene Antidiskriminierungsbeauftragte wiederum wirkte (mit Verweis auf Aussagen seiner Freundin), auf die Polizei ein. Am Ende musste sich die Polizei beim Mann entschuldigen, der ganze Vorgang ging als größerer Komplex in die Datenbank ein. Nicht eine Justiz klärte einen Vorfall auf, sondern eine extra dafür vorgesehene Beamtin.

Mohamed Wa Baile haelt Plakate hoch, waehrend einer Medienkonferenz der Allianz gegen Racial Profiling, am Dienstag, 20. Februar 2024 in Bern.
Nun sind Verkehrsdelikte Sache der Landespolizei. Mehrere Polizisten jedoch befürchten, dass Grötsch‘ und seine Arbeit als Bundesbeauftragter dazu führen könnte, dass auch die Arbeit der Bundespolizei betroffen wäre, etwa bei Zurückweisungen an Grenzen bei illegalen Einreisen oder der Durchsetzung von Ausweisungen im Falle einer Abschiebung. Der Beauftragte Grötsch könnte dann auf Grundlage von Zeugenaussagen und Beschwerden entsprechender Stellen mit Anfragen fluten. „Plötzlich muss ich dann den Beweis erbringen, dass ich rechtmäßig kontrolliert habe“, heißt es von Seiten eines Bundespolizisten, der anonym bleiben will, „nicht aber der Verdächtigte, dass er legal ins Bundesgebiet gekommen ist.“ Im Falle von Ausweisungen würde dies auch Spielraum erweitern, gegen eine rechtmäßige Entscheidung vorzugehen und diese hinauszuzögern.
In diesem Szenario könnte die neu geschaffene Stelle rechtsstaatliche Verfahren und unabhängige Gerichte aushebeln. Denn auch dies erscheint vielen fragwürdig: „Unabhängige Ermittlungsstellen“, heißt es aus Kreisen, „torpedierten den Rechtsweg, bei dem die Justiz ermittelt.“ Die Gewaltenteilung zwischen Judikative und Exekutive würde plötzlich umgangen und an eine neu geschaffene Stelle delegiert werden. Dies schaffe eine „Paralleljustiz“, wie ein Gewerkschafter sagt. Und nebenbei allerhand datenrechtliche Probleme.
All dies führe dazu, dass der Polizei im Umgang mit der Kriminalität, die an manchen Orten der Bundesrepublik nun mal migrantisch ist, Steine in den Weg gelegt würden.
„Antifaschismus hat nichts mit Linksextremismus zu tun“
Der Bundespolizist sagt außerdem gegenüber NIUS: „Der Polizeibeauftragter ist kein Jurist mit eigenen Ermittlungsbefugnissen, sondern ein Politkommissar. Was bisher straf- oder disziplinarrechtlich relevant war, konnte und kann schon von den vorhandenen Behörden verfolgt werden.“ Zukünftig müsse man befürchten, dass Grötsch nach einer völlig haltlosen Eingabe Ermittlungsakten anfordert oder Befragungen durchführt. Und diese folgen nun mal einem Weltbild, in der Migranten marginalisiert und weiße Beamte übergriffig sein müssen.
Auch Grötsch‘ Eingangsstatement, wonach AfD-unterstützende Beamte „hochproblematisch“ seien, empfindet man in Polizeikreisen mitunter als „Frechheit“. Die AfD sei keine verbotene Partei – und dass Polizisten mit den verheerenden Folgen der Migrationspolitik vermehrt konfrontiert seien, ist nun mal ebenso Fakt, wie dass sie schon durch ihren Posten als Hüter von Recht und Ordnung tendenziell konservativer eingestellt seien. „Dass man sie vorab brandmarkt, gleicht einer vorauseilenden Gesinnungsprüfung, die nicht im Sinne des Zusammenhalts innerhalb des Beamtenapparats ist.“ Zumal Grötsch 2019 selbst einst gesagt hatte, dass man Parteien aus den Sicherheitsfragen herauslassen müsse – ein Statement, das angesichts Grötschs Positionierung zur AfD heute keinen Bestand hat.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gratulierte dem Polizeibeauftragten schnell.
Dass Ermittlungen des Polizeibeauftragten nicht neutral geführt werden, sondern einem linken Weltbild folgen, wird ersichtlich, wenn man sich die einstigen Bundestagsreden des SPD-Abgeordneten anschaut. In einer Rede heißt es: „Alle Antifaschisten sind Demokraten“. Und: „Antifaschismus hat nichts mit Linksextremismus zu tun“. An anderer Stelle sagt Grötsch: „Die allermeisten Straftaten gegen Politiker sind von rechts motiviert“ – und argumentiert mithilfe einer verzerrenden Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS), die den Begriff „rechts“ sehr dehnbar definiert. In Grötschs Rede ist auch kein Wort von Angriffen auf rechte Politiker, die in den letzten Jahren vorrangig Opfer politischer Gewalttaten geworden sind. Als Quelle beruft sich Grötsch unter anderem auf die Amadeu Antonio Stiftung.
Aber immerhin: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) war eine der ersten, die Grötsch zur Wahl auf 5 Jahre gratulierten. „Als langjähriger Polizeibeamter hat er die große Erfahrung & die hohe Glaubwürdigkeit, die es für diese Aufgabe braucht“, hieß es von Seiten Faesers. Im Sinne des Kampfes „gegen Rechts“ – und gegen Racial Profiling – erscheint die Stelle aber sinnvoll investiertes Geld. Man darf gespannt sein auf Grötschs Werk und Wirken.
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