Deutschland setzt Rückführung von Asylbewerbern in Erstaufnahmeländer bis Juni 2026 aus: Die Wahrheit über den Flüchtlings-Deal der EU
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Die EU-Innenminister haben sich auf eine verschärfte Asylpolitik geeinigt. Gleichzeitig hat Deutschland Griechenland und Italien zugesagt, ein halbes Jahr lang keine von dort zu uns gekommenen Asylbewerber zu überstellen, die Dublin-Regeln also faktisch ausgesetzt. Und dann geht es noch um 21.000 im nächsten Jahr zu verteilende Migranten.
„Hammer-Deal von Dobrindt“, jubelte Bild nach dem Treffen der Innenminister der 27 EU-Staaten. Griechenland und Italien wollen Migranten zurücknehmen, die bei ihnen Asyl beantragt haben („Dublin-Flüchtlinge“), aber einfach nach Deutschland weiterreisten und seither hier leben. Sie wollen also künftig eine Pflicht einhalten, die schon immer bestand, aber in der Praxis unterlaufen wurde, weil etwa Italien im Jahr 2022 fast keine Rücknahmen akzeptierte und deutsche Rückführungen nach Griechenland durch Gerichtsbeschlüsse behindert wurden.
Ab dem 12. Juni 2026 soll EU-weit ein neues Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) gelten, das für eine gerechtere Verteilung von Migranten sorgen soll. Heißt in der Praxis: Die sogenannten Außengrenzstaaten (Italien, Griechenland, Spanien, Zypern) sind für ankommende Flüchtlinge zuständig und haben Asylverfahren durchzuführen. Da sie damit aber unter besonderem Druck stehen, soll ein „Solidaritätsmechanismus“ sie entlasten: Andere EU-Staaten – außer sechs Ländern in „ausgeprägter Migrationslage“ wie Österreich, Tschechien oder Polen – können Geldzahlungen an die belasteten Mitgliedstaaten oder materielle oder personelle Unterstützung leisten.
„Dublin-Flüchtlinge“ werden nicht überstellt
Voraussetzung für solche Hilfen ist, dass diese Staaten sich bereit erklären, Asylbewerber zurückzunehmen – was sie bisher weitgehend verweigerten. Laut Bild sollen seit 2020 bis April 2025 aus Griechenland etwa 100.000 dieser sogenannten „Dublin“-Flüchtlinge nach Deutschland weitergereist sein, aber im ersten Halbjahr 2025 gab es gerade mal 20 Überstellungen nach Griechenland (statt der anvisierten 3554). Italien nimmt etwa 60 illegale Migranten pro Jahr zurück. Zweifel sind also angebracht, ob sie künftig in großem Stil Überstellungen akzeptieren.
Erst einmal hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt offenbar laut des griechischen Migrationsministers Athanasios Plevris mit Griechenland eine Vereinbarung geschlossen, alle „ausstehenden“ Dublin-Fälle (also Rücküberstellungs- bzw. Rücknahmeersuchen nach der Dublin-III-Verordnung) – die wohl etwa 8.000 bis 10.000 Personen betreffen – zu löschen. In Athen heißt es, die Bundesregierung erkenne damit die Belastung Griechenlands an der EU-Außengrenze an. Im Gegenzug plant Griechenland, ab Juni 2026 wieder Dublin-Rücknahmen zu akzeptieren.

Der griechische Minister für Migration und Asyl, Athanasios Plevris, bestätigte die Vereinbarung mit Deutschland.
Bis zum Inkrafttreten des neuen Asylpakets soll auch mit Italien eine ähnliche Vereinbarung getroffen worden sein. Laut Presseberichten erklärte der italienische Innenminister Matteo Piantedosi gegenüber Journalisten: „Italien und Deutschland haben sich darauf geeinigt, die Zahl der Überstellungen [nach den derzeitigen Regeln] bis zum Inkrafttreten des neuen Asyl- und Migrationspakts [im Juni 2026] zurückzusetzen.“ Angesichts des Scheiterns von mehr als 90 Prozent der deutschen Überstellungsanfragen an Rom – seit 2020 sind aus Italien ca. 100.000 Dublin-Fälle nach Deutschland weitergezogen – kann man das als Formalisierung des de-facto-Verzichts werten.
Deutsche „Solidaritätsgeste“
Dobrindts „Hammer-Deal“ bedeutet also: Deutschland verzichtet mindestens ein halbes Jahr auf die Überstellung aus Griechenland und Italien eingereister Migranten. Verkauft wird uns das als „Solidaritätsgeste“. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erklärte, Deutschland werde seinen Solidaritätsbeitrag im Rahmen des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) teilweise dadurch leisten, alte Fälle aus der Sekundärmigration anzurechnen. Profitieren werden wir erst einmal nicht.
Allerdings ist der Verzicht kein vollständiger und dauerhafter Stopp, sondern wird als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des neuen gemeinsamen EU-Asyl- und Migrationspakets im Juni 2026 schmackhaft gemacht. Was passiert danach? Der Sachverhalt ist komplex – und es gibt noch viele Unklarheiten, von der Zahl der betroffenen Fälle über die Rechtslage bis zu Fristen. Die nächste offene Frage ist, was mit den 21.000 Migranten geschieht, die aus den vier südlichen, migrationsbelasteten EU-Staaten auf die übrigen 23 Länder verteilt werden sollen – nach Quoten, die sich an Bevölkerungsgröße und Wirtschaftsleistung orientieren. Was wiederum bedeutet, dass Deutschland wieder überproportional viele von diesen aufnehmen müsste – mutmaßlich einige tausend Migranten.
Wenn das allgemeine Ziel von 21.000 Umsiedlungen nicht durch die Zusagen der Länder erreicht wird, tritt laut Euronews ein Mechanismus in Kraft, der als „Verantwortungsausgleich“ bezeichnet wird: „Die Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, sich um die Asylbewerber zu kümmern, die sie aufnehmen, die aber in ihrem ersten EU-Ankunftsland um Asyl hätten bitten müssen, bis die fehlenden Umsiedlungen ausgeglichen sind. Deutschland soll von diesem Mechanismus weitgehend Gebrauch machen.“ Welche Art von Unterstützung sie leisten, steht den EU-Staaten frei. Die Welt schreibt: „Entweder werden neue Asylbewerber umgesiedelt. Oder der unterstützende Staat übernimmt Verantwortung für Asylbewerber, die sich bereits illegal in seinem Land aufhalten. Diesen Weg scheint die Bundesregierung einzuschlagen.“ Deutschland müsste also Personen versorgen, für die nach geltendem EU-Recht eigentlich ein anderes Land zuständig wäre – weil sie dort zuerst registriert wurden.
Allerlei offene Fragen
Deutschland kommt allerdings seit etlichen Jahren für die in Griechenland und Italien angekommenen Migranten auf. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ist der Ansicht, Deutschland könne sich mehrere tausend dieser Flüchtlinge anrechnen lassen und habe somit seine Verpflichtungen im Rahmen des Solidaritätsmechanismus bereits erfüllt, mindestens für das Jahr 2026.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Unsere Solidarität der Vergangenheit wird angerechnet.“
Wir müssten „zum Start [sic!] keine zusätzliche Solidarität im Rahmen des Solidaritätsmechanismus zeigen. Unsere Solidarität der Vergangenheit wird angerechnet auf die Solidarität für die Zukunft.“ Eigentlich müsste Deutschland Flüchtlinge aufnehmen oder 20.000 Euro pro nicht aufgenommene Person an die betreffenden Länder zahlen, wird nun aber wohl bis Mitte 2027 keine Asylbewerber aus dem Solidaritätspool – über den erst am 16. Dezember Details bekanntgegeben werden sollen – aufnehmen müssen.
Jedoch weigern sich Länder wie Ungarn, Tschechien oder Polen, illegale Migranten aufzunehmen oder ersatzweise für sie zu zahlen, sodass fraglich ist, wie das Ganze funktionieren soll und ob nicht doch deutlich mehr von Staaten wie Deutschland versorgt werden müssen als nach dem Schlüssel vorgesehen. Und auch ob Griechenland und Italien künftig Rückführungen akzeptieren, nachdem sie es 15 Jahre fast vollständig verweigert und Migranten, die nach Deutschland wollten, durchgewinkt haben, ist durchaus nicht sicher.
Neue Regelung für Drittstaaten und sichere Herkunftsländer
Immerhin ist es nach den neuen Regeln möglich, künftig Asylsuchende direkt an den EU-Außengrenzen zurückzuweisen, wenn ihr Antrag keine Aussicht auf Erfolg verspricht. Abgewiesene Asylbewerber, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen, sollen in Rückführungszentren in Drittländer abgeschoben werden können. Möglich macht das eine Aufweichung des sogenannten Verbindungselements bei der Unterbringung von Migranten in Drittstaaten, die mit ihrer Herkunft nichts zu tun haben.
Italien setzt jetzt darauf, ab Juni nächsten Jahres endlich illegale Migranten nach Albanien verbringen zu können – in Rückführungszentren für abgelehnte Asylbewerber, wenn bestimmte Sicherheitskriterien für Migranten erfüllt werden. Auf albanischem Gebiet betreibt Italien Migrantenzentren, die nun als Rückführungszentren und nicht mehr nur als Registrierungszentren für die Bearbeitung von Asylanträgen fungieren dürfen. Bisher hatten Gerichtsurteile Abschiebungen in die albanischen Aufnahmezentren immer wieder verhindert (ähnlich wie die Justiz in Großbritannien den Deal zwischen UK und Ruanda torpedierte, bis die Starmer-Regierung das Vorhaben ganz einstellte).

Italienisches Ankunftslager für Flüchtlinge in der Hafenstadt Shëngjin im nördlichen Albanien
Durch die Änderung des Konzepts der sicheren Drittstaaten werden die Umstände, unter denen ein Asylantrag als unzulässig abgelehnt werden kann, erweitert. Auch die Liste der sicheren Herkunftsländer ist länger geworden: Migranten, die etwa aus Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Kosovo, Marokko oder Tunesien kommen, können zwar weiter Asyl in der EU beantragen, doch werden ihre Anträge künftig in Schnellverfahren geprüft.
Nicht weniger, sondern mehr Migranten?
Der große Wurf ist der Flüchtlings-Deal der EU (Dobrindt: „europäisches Momentum“) definitiv nicht – es wird weiter über Verteilung angekommener Migranten (bisher hinter verschlossenen Türen) und Sekundärmigration gesprochen, nicht über den besseren Schutz der Außengrenzen, etwa durch die Stärkung von Frontex. Stattdessen wird Ungarn gescholten, weil es seine Grenzen robust schützt und illegale Migranten fernhält. Deutschland denkt weiterhin nicht daran, Pullfaktoren wie die Vollversorgung abzuschaffen oder wenigstens Zweitanträge auf dem juristischen Weg zu unterbinden, für die letztlich auch der Steuerzahler aufkommt. Von Abschiebungen im großen Stil ganz zu schweigen.
Eine gute Nachricht sind die Vereinbarungen zwischen Deutschland und den beiden Außengrenzstaaten erst einmal nur für eine unbekannte Anzahl illegaler Einwanderer, die aus Italien und Griechenland nach Deutschland kamen und deren Rücküberstellung dorthin schon länger beantragt war – und bei denen der Rückführungsanspruch nicht mehr verfolgt wird. Sie dürfen de facto bleiben.
Deutschland hat sich einstweilen eine „Atempause“ verschafft, bevor es Ende 2026, spätestens Mitte 2027, wieder Migranten zugeteilt bekommt. Nicht mehr, nicht weniger. Zudem ist noch nicht absehbar, welche Entscheidungen der Europäische Gerichtshof (EuGH) treffen wird. Außerdem stellt sich die Frage nach dem politischen Willen: Wie erwähnt, weigern sich die Visegrád-Staaten (und vielleicht auch einige skandinavische Länder), illegale Migranten aufzunehmen oder für sie zu zahlen. Und nicht zuletzt ist die Frage, ob die besonders migrationsbelasteten Außengrenzstaaten künftig Rückführungen akzeptieren.
Wahrscheinlicher ist, dass die übliche illegale Einwanderung nach Deutschland, wenngleich nicht mehr so stark wie vorher, durch die Verteilung der 21.000 Migranten im kommenden Jahr wieder zunehmen wird – dass also nicht weniger kommen, sondern mehr. Und sicher ist, dass wir bis Juni 2026 keine Rücküberstellungen vornehmen. Von einem „Hammer-Deal“ zu sprechen, scheint vor diesem Hintergrund gewagt. Und wenn nicht, stellt sich die Frage, wen der Hammer am Ende trifft.
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