Die Akte Sulaiman A.: „Alles deutet auf einen IS-inspirierten Anschlag hin“
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Es war beileibe nicht der erste Messerangriff, aber ein besonders brutaler und zudem im Livestream dokumentiert: Am vergangenen Freitag stach der 25-jährige abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan, Sulaiman A., den islamkritischen Publizisten Michael Stürzenberger in Mannheim nieder. Insgesamt verletzte er sechs Personen, der 29-jährige Polizist Rouven L. erlag 30 Stunden nach der Tat den davongetragenen Verletzungen. Sulaiman A. selbst wird versuchter Mord zur Last gelegt. Er befindet sich, aktuell nicht vernehmungsfähig, noch im Krankenhaus. Und es drängt sich die Frage auf: Wer ist der Mann, der diese Tat verübte?
Sulaiman A. kam 2013 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland und lebte im Südwesten: anfangs in Frankfurt, später im Kreis Bergstraße nördlich von Mannheim sowie in Bensheim und Heppenheim, also in der Grenzregion zwischen Baden-Württemberg und Hessen. Sein Asylantrag wurde im Juli 2014 abgelehnt, A. jedoch nie ausgewiesen. Weil er 2019 eine türkischstämmige Frau heiratete und mit ihr ein Kind bekam, das die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, erhielt er neun Jahre später eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, die bis 2026 gültig war. Laut Behördenunterlagen, die dem Spiegel vorliegen, machte A. 2017 seinen erweiterten Hauptschulabschluss. Anschließend jobbte er für wenige Monate als Helfer im Bereich Papier- und Verpackungstechnik.
Weder Verfassungsschutz noch Polizeibehörden hatten dabei A. auf dem Schirm. Der 25-Jährige ist nicht vorbestraft. Ein Behördenmitarbeiter, den der Spiegel zitiert, nannte A. ein „Musterbeispiel für Integration“. Der Afghane, der aus der Provinz Herat stammen soll, trainierte in Hessen Taekwando. Zeitungsartikel dokumentieren die Teilnahme an Wettbewerben. Später soll er sich in der lokalen Flüchtlingshilfe engagiert haben.

Sulaiman A. trainierte in Hessen Taekwando
Hohe Flexibilität und Nachwuchsrekrutierung durch Online-Propaganda
A. wählte seine Opfer, nach allem was man weiß, nicht zufällig aus. Videos aus Stürzenbergers Stream zeigen A., wie er Minuten vor dem Angriff den Tatort auskundschaftet. Dafür, dass der Anschlag auch von längerer Hand geplant war, spricht etwa die Tatsache, dass A. im Vorfeld der Tat am Freitag Chats und Kontakte von seinem Handy gelöscht haben soll. Sein Vorgehen bei der Tat selbst – das Losstürmen und gezielte Zustechen in die Nähe von Hauptarterien, aber auch die konsequente Handlungsweise, nach Widerstand weiterzumachen – legen dabei den Schluss nahe, dass es dem Afghanen darum ging, möglichst viele Menschen in kurzer Zeit zu verletzen.
Geklärt werden muss, ob A. für den Angriff Online-Anleitungen nutzte, in Kontakt mit Drahtziehern stand oder womöglich sogar ausgebildet wurde. Den Terrorexperten Peter Neumann lässt der Angriff zum Schluss kommen, dass alles „auf einen ISPK-inspirierten oder -angeleiteten Anschlag“ hindeute.

Peter Neumann hält den Angriff für ISPK-inspiriert.
ISPK steht für „Islamischer Staat in Pakistan und Khorasan“ und ist ein Ableger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) mit Territorium auf dem Gebiet des heutigen Afghanistan, Iran, Tadschikistan, Usbekistan und Turkmenistan. Die Gruppierung zeichnet sich in letzter Zeit immer wieder für Terror in Europa verantwortlich. So verübten Terroristen von ISPK im April ein Attentat in Moskau mit mehr als 130 Toten. Die Bedrohung, die Sicherheitsbehörden in verschiedenen europäischen Städten in der Weihnachtszeit 2023 feststellten – weshalb sie auch den Kölner Dom bewachen mussten – ging auf ISPK zurück. Im März wurden zwei Afghanen festgenommen, die einen islamistisch motivierten Anschlag auf das schwedische Parlament in Stockholm geplant haben sollen.

Terrorgefahr am Kölner Dom
Besonders die „Flexibilität, Fähigkeit zur Anpassung und geografischen Umverortung“ von ISPK seien bemerkeswert, schrieb Antonio Giustozzi, Experte am King’s College in London, im Aufsatz „Crisis and adaptation of the Islamic State in Khorasan“, den er im Februar veröffentlicht hatte. Demnach habe die Terrorgruppierung eine hohe Effektivität bei der Verbreitung von Online-Propaganda und Nachwuchsgewinnung zu.
Moscheebewertungen und islamistische Prediger auf X
Bei Suleiman A. gehen die Ermittler von einem islamistischen Hintergrund aus. Dass der Afghane in der Tat von der Ideologie des IS-Ablegers inspiriert worden sein konnte, legen Recherchen der WELT nahe. Demnach habe A. auf einem YouTube-Kanal, der ihm zuzuordnen war, vor acht Jahren Videos hochgeladen, die einen Bezug zu Mannheim aufweisen. Nach jahrelanger Inaktivität soll dieser Kanal vor wenigen Monaten erneut begonnen haben, Inhalte zu teilen, diesmal allerdings islamistische Videos, unter anderem des afghanischen Predigers Zahir Aslamiyar. Aslamiyar soll ehemals Kommandeur der Taliban gewesen sein, der in Kampfhandlungen starb und in Kreisen des ISPK als Märtyrer gefeiert wird. Vorträge in Bild und Ton von Aslamiyar sind demnach in ISPK-Kanälen zu finden – und auf dem besagten Kanal, den A. genutzt haben könnte. Auch Inhalte der talibannahen Mediendienste wurden dort laut Informationen von NIUS hochgeladen. Ob A. ihn wirklich betrieb, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, erscheint aber wahrscheinlich.

Sollte sich die These bewahrheiten, dass A. direkt oder indirekt für ISPK töten wollte, werden sich Behörden fragen müssen, wie solche (Online-)Radikalisierungen verhindert werden können. In den vergangenen vier Jahren wandelte Sulaiman A. sein Aussehen und ließ sich unter anderem einen Vollbart wachsen. Zudem soll er, wie der Spiegel berichtet, bei Nachbarn geklingelt und Korane verschenkt haben, was die Nachbarn wiederum als Missionierungsversuche deuteten.
Nach Informationen von NIUS bewertete ein Google-Nutzer, der den Namen des Täters in minimal abgeänderter Schreibweise nutzt, zudem die Ausländerbehörde Bergstraße (ein Stern), Amtsgericht Bensheim (ein Stern) sowie eine Moschee in Heppenheim. Diese versah A. vor einem Jahr mit dem Kommentar: „Der Imam macht kein Takfir auf Erdogan. Deswegen darf man nicht hinter ihm beten.“ Das Wort Takfir bringt den Vorgang zum Ausdruck, bei dem Muslime anderen Muslimen ihre Frömmigkeit absprechen und sie zum Ungläubigen erklären. Es ist ein Ausdruck, der immer wieder von Islamisten genutzt wird. Auch ein X-Profil mit eben jener abgeänderten Schreibweise, mit der A. den Moscheekommentar schrieb, ist nach wie vor online. Dort teilte A. im Dezember 2022 zwei islamistische Beiträge. Nach Informationen von NIUS handelt es sich hierbei um Inhalte von Taliban-Predigern.

Ob diese Spuren im World Wide Web ausreichen, um Behörden vorzuwarnen, sei dahingestellt. Es wird auch eine Frage sein, die sich die Generalbundesanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen stellen wird müssen.
Am Montag hat Generalbundesanwalt Jens Rommel das Verfahren an sich gezogen, weil man von einem religiös begründeten Motiv ausgeht. Ermittelt wird wegen Mordes, fünffachen versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung.
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