Habecks Heizungsgesetz ist tot! Die große Freiheit für 16 Millionen Hausbesitzer – endlich wieder Gas- und Ölheizungen erlaubt
Ein Beitrag von
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) des einstigen grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck, vom Volksmund „Heizungsgesetz“ genannt, ist eines der unbeliebtesten Gesetze der Bundesrepublik. Es war einer der Gründe für das Auseinanderbrechen der Ampelkoalition im November 2024 und ein Ruhmesblatt für die FDP, die alles getan hat, um dieses bürokratische Monster zu entschärfen. Bis auf linke Lehrer, den antifaschistischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Wärmepumpenhersteller der Republik konnte kein Mensch das deutsche Heizungsgesetz ausstehen.
Weshalb CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag 2025 erfreulich deutlich festlegten: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.“ Und einmal im Leben hat die Koalition Wort gehalten, denn in dieser Woche wurden die Eckpunkte für das neue „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) vorgestellt. Um es gleich vorwegzunehmen: Das neue Gesetz ist kein Wunderding, aber deutlich besser als das alte.

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, unterhält sich bei der Besichtigung eines Power-to-Heat-Pilotprojekts.
Das schlimmste Gesetz aller Zeiten
Um zu verstehen, wie verheerend Habecks Heizungsgesetz war, rekonstruieren wir es kurz.
Der Kern des alten Gesetzes besagte: Ab 2024 sollten alle Heizungen von Neubauten in Neubaugebieten mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien laufen. So etwas hätte – wenn überhaupt – nur mit Wärmepumpen, dem Anschluss an ein städtisches Fernwärmenetz oder ein kommunales Nahwärmenetz funktioniert. Theoretisch wäre es auch mit Wasserstoffheizungen, Hybridheizungen (z. B. ein Gas-Brennwertkessel in Kombination mit einer Wärmepumpe) oder Biomasseheizungen (z. B. Holzpellets) gegangen, aber das sind exotische Varianten, die im wirklichen Leben keine fünf Prozent aller Heizungen betreffen, also keine Rolle spielen.
Alte Öl- und Gasheizungen in Bestandsbauten hätten nach Habecks Heizungsgesetz weiter betrieben werden dürfen, bis sie kaputt sind; dann aber hätten sie ausgetauscht werden müssen. Und dann hätte auch für sie (ab Mitte 2026 für Großstädte und ab Mitte 2028 für Kommunen) die 65-Prozent-Regel gegolten, was bedeutet: Dann hätten alle Öl- und Gasheizungen ebenfalls durch Wärmepumpen oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz ersetzt werden müssen. Spätestens ab Mitte 2028 hätten dann alle neu eingebauten Heizungen in ganz Deutschland die produzierte Wärme zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme decken müssen.

Einst Prestigeprojekt, heute ungewollt: das Gebäudeenergiegesetz.
Wäre dieses dystopische grüne Horrorszenario Wirklichkeit geworden, dann wären spätestens bis 2028 Millionen Öl- und Gasheizungen auszutauschen gewesen – mit katastrophalen Folgen: Eigenheimbesitzer wären ruiniert und die Mieten flächendeckend erhöht worden, weil der Einbau von Wärmepumpen in alten Mietshäusern teuer und ineffektiv ist. Bewohner von Groß- und Mittelstädten mit Fernwärmenetz wären den ständig steigenden Heizkosten der stadteigenen Monopolbetriebe hilflos ausgeliefert gewesen.
Neben dem Verbrenner-Aus der EU war Habecks Heizungsgesetz ein zentraler Baustein der von Grünen und Sozialdemokraten geplanten ökosozialistischen Planwirtschaft, die tief in das Leben aller Menschen eingegriffen hätte.
Aber nun soll es nicht so kommen.
Doch was kommt stattdessen?
In den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz, das zum ersten Juli 2026 in Kraft treten soll, heißt es: „Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher. Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.“
Das sind die jedem bekannten Styropor-Sätze, ohne die keine politische Botschaft heute mehr auskommt. Aber was heißt das in der Praxis? Wie sehen die Heizungen und Brennstoffe der Zukunft aus? Was ist noch oder schon wieder erlaubt – und was nicht? Die singulär wichtigste Aussage des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes ist diese: „Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizungen weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.“
Neue Öl- und Gasheizungen sind wieder erlaubt
Das macht einen Riesenunterschied zu Habecks Heizungsgesetz: Öl- und Gasheizungen dürfen auch in Zukunft weiter eingebaut werden. Wir werden also nicht alle Bürger eines glücklichen Wärmepumpenlandes. Wenn wir uns jetzt verdeutlichen, dass 75 Prozent aller Heizungen in Deutschland entweder mit Erdgas (55 Prozent) oder mit Öl (20 Prozent) betrieben werden, dann ist klar: Das neue Gesetz wird bei der Masse der deutschen Immobilienbesitzer, aber auch bei all denen, die in älteren, sagen wir vor 2010 gebauten Häusern zur Miete wohnen, zu einem Aufatmen führen. Ist die bestehende Öl- oder Gasheizung kaputt oder der Abgasverlust zu hoch (maximal zulässig sind 11 Prozent), dann muss die Anlage nämlich nicht kompliziert, kostspielig und ineffektiv durch eine Wärmepumpe ersetzt werden – sondern kann durch eine neue und modernere Öl- oder Gasheizung ausgetauscht werden.

Wärmepumpenproduktion in Höxter.
Nebenbei: Natürlich können Immobilienbesitzer künftig neben Öl und Gas auch mit Wärmepumpen, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen oder Biomasseheizungen heizen. Aber das werden – außer bei Neubauten, von denen 2025 aber nur 235.000 fertiggestellt wurden – die Allerwenigsten wirklich wollen, weshalb diese Heizungsarten im echten Leben keine große Rolle spielen.
Der Wärmepumpenalbtraum bleibt den Bürgern erspart
Für die meisten Bürger ist das eine extrem gute Nachricht. Denn: Wärmepumpen sind nicht die CO2-freien Wunderheizungen, wie sie von grünen Journalisten, dem Bundesverband Wärmepumpe e. V. und linken Parteien angepriesen werden. Wärmepumpen sind teuer in der Anschaffung, umständlich beim Einbau, ineffizient in der Funktion, kostenintensiv im Unterhalt und störanfällig im Betrieb.
Das beginnt noch vor dem Einbau, wenn ein teurer hydraulischer Abgleich (für 2.000 Euro) des ganzen Hauses durch einen darauf spezialisierten Ingenieur erforderlich ist. Das setzt sich fort, wenn bei Erdwärmepumpen der halbe Garten aufgegraben werden muss, um Rohre zu verlegen, und das geht im Heizungskeller weiter, wo Leitungen verlegt, Löcher gebohrt, Schlitze geschlagen und Schächte geklopft werden müssen. Ist die Wärmepumpe erst eingebaut, funktioniert sie in allen nicht gedämmten und vor dem Jahr 2010 entstandenen Altbauten – und das sind 90 Prozent aller Bauten in Deutschland – nicht gut, weil sie die notwendige Vorlauftemperatur von 70 Grad für den Betrieb von Heizkörpern nicht effizient erreicht. Läuft die Anlage einmal einigermaßen störungsfrei, dann verbraucht sie massiv Strom: Bei einem Zweifamilienhaus liegen allein die Stromkosten der Wärmepumpe bei 3.000 Euro pro Jahr. Und wie wir in diesem Januar nach dem Terroranschlag der Vulkangruppe in Berlin gesehen haben: Ist der Winter kalt, der Strom weg und der Wärmetauscher tot, dann zerbersten bei Minusgraden die Leitungen, bis das ganze schöne Aggregat im Vorgarten neben dem Mülltonnenhäuschen nur noch ein Haufen Schrott ist.
Dieser grüne Albtraum, den Habeck und Konsorten sich so schön ausgedacht hatten, bleibt den Bürgern also zukünftig erspart. Allein das ist eine Jubelbotschaft, deren segensreiche Auswirkungen man gar nicht überschätzen kann.

Wärmepumpe vor einem verschneiten Haus in Hamburg.
Aber die meisten Gesetze sind ja mit voller Absicht so lang, so umständlich und so kompliziert abgefasst, dass der normale Bürger das tief in ihnen verborgene Unheil nicht erkennt. Hat das neue Gebäudeenergiegesetz also einen Haken – und falls ja: Wo liegt er?
Der Haken bei der Sache: die „Biogastreppe“
Natürlich hat auch dieses Gesetz einen Haken. Das ist die sogenannte „Biogastreppe“. Was ist mit diesem orwellschen Neusprech gemeint?
Das bedeutet: Immobilieneigentümer dürfen zukünftig wieder Gasheizungen einbauen. Aber: Das in der neuen Heizung verbrannte Erdgas muss schrittweise einen wachsenden Anteil an klimafreundlichen „Grüngasen“, sprich Biomethan, synthetischem Methan oder Wasserstoff, enthalten. Dieser Anteil liegt ab dem ersten Januar 2029 bei zehn Prozent und soll von da an in Fünfjahresschritten kontinuierlich ansteigen. Wie hoch diese Steigerungen ausfallen, ist noch nicht bekannt, aber wenn das alte Heizungsgesetz als Maßstab dienen kann, dann sind sie erheblich. Nach dem alten Gesetz wäre der Anteil grüner Gase ab Januar 2035 auf dreißig Prozent und ab Januar 2040 auf sechzig Prozent gestiegen.
Biogase sind selten und teuer
Sollten Sie von biologischem und synthetischem Methan und grünem Wasserstoff für Heizungen bislang nichts gehört haben und sich fragen, wie das zukünftig in großen Mengen in unsere Gasnetze eingespeist werden soll, dann ist das verzeihlich. Denn das Thema ist brandneu und großtechnisch in der Praxis noch nicht umgesetzt. Synthetisches Methan gibt es bislang nur in Versuchsanlagen, grüner Wasserstoff heizt noch kein einziges Haus in Deutschland, und weniger als zwei Prozent der Haushalte haben Gaslieferverträge mit einem Biomethan-Tarif. Damit überhaupt ein nennenswertes Angebot an grünen Gasen entsteht, will der Gesetzgeber hier mit Regeln und Vorschriften kräftig nachhelfen.

Blick auf die Biogasanlage Lehma der Balance Erneuerbare Energien GmbH.
Ob jedoch in zehn Jahren ein Drittel des Erdgases in deutschen Gasheizungen biologisch oder grün-synthetisch erzeugt wird, steht in den Sternen und lässt sich aus heutiger Sicht nicht seriös beurteilen. Klar ist nur eines: Da es weder eine großtechnische Produktion von grünen Gasen noch die dafür notwendige Logistik für eine deutschlandweite Versorgung gibt, ist das Angebot knapp und die Nachfrage steigend.
Deshalb ist das Einzige, was sich heute seriös vorhersagen lässt, Folgendes: Je höher der Anteil an biologischem oder synthetischem Methan – von grünem Wasserstoff gar nicht zu reden – in den Gaslieferverträgen ist, desto teurer wird das Heizen werden.
Die Heizkosten werden sich verdoppeln
Das lässt sich an einem Beispiel schön zeigen: Bezahlt eine Familie, die heute ein typisches frei stehendes Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 35.000 kWh beheizt, für ihren Gasliefervertrag (Arbeitspreis 10,00 Cent pro kWh, CO2-Preis 65 Euro pro Tonne, Netzentgelt 2,60 Cent pro kWh) 4.900 Euro pro Jahr, dann wird sich dieser Wert durch das erzwungene Einspeisen von Biomethan (oder synthetischem Methan) innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppeln.
Die Rechnung lautet dann so: Bei einem Mix von 70 Prozent Erdgas und 30 Prozent Biomethan beträgt der Arbeitspreis realistisch etwa 18 Cent pro kWh, der CO2-Preis 200 Euro pro Tonne und das Netzentgelt 5 Cent pro kWh, was bei demselben Jahresverbrauch wie 2026 in Summe rund 9.800 Euro ergibt.
Kein Jahrhundertgesetz, aber eine deutliche Verbesserung
Wenn das neue Gebäudeenergiegesetz so ausfällt, wie es die in dieser Woche bekanntgegebenen Eckpunkte versprechen, dann ist das in Summe kein großer Wurf – aber eine sehr deutliche Verbesserung. In Deutschland gibt es in rund 20 Millionen Wohngebäuden etwa 11 Millionen Gasheizungen und 5 Millionen Ölheizungen – aber nur 1,8 Millionen Wärmepumpen. Nach Habecks Heizungsgesetz hätten diese 16 Millionen Gas- und Ölheizungen in den kommenden Jahren ausnahmslos durch Wärmepumpen oder den Anschluss an Fernwärmenetze ersetzt werden müssen. Dieser Kahlschlag, der das Land einer ökosozialistischen Planwirtschaft sehr nahegebracht hätte, wird uns erspart bleiben. Allein das ist sehr viel. Dieser Vorteil wird wegen der teuren und unwirtschaftlichen „Biogastreppe“ allerdings mit deutlich steigenden Heizkosten erkauft werden, die jeden betreffen.
Aber vielleicht bietet die Geschichte von Habecks gescheitertem Heizungsgesetz eine interessante Lehre für die Zukunft. Sie könnte nämlich zu der Erkenntnis führen, dass CO2-neutrale Gebäude flächendeckend schlicht nicht umsetzbar sind. Gemäß der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) müsste ja bis zum Jahr 2050 der gesamte Gebäudebestand in der EU CO2-neutral sein. Das Scheitern von Habecks Heizungsgesetz ist ein früher, aber signifikanter Indikator dafür, dass ein solches Monsterunternehmen technisch, wirtschaftlich und finanziell nicht durchführbar ist. Das EU-Parlament mit seinen versammelten Bürokraten und die meisten grünen Journalisten wissen das natürlich noch nicht, aber je näher das Datum rückt, desto klarer wird es ihnen werden.
Lesen Sie auch von Markus Brandstetter:
Zensur durch die Hintertür: Warum das australische Social-Media-Verbot ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte der Jugendlichen ist
Mehr NIUS:
Das größte Desaster der deutschen Ingenieurskunst: Wie Stuttgart 21 zum Symbol für das Scheitern deutscher Großprojekte wurde
Warkens Gesundheitsreform im Detail: Ein Schlag ins Gesicht Pflegebedürftiger
Musks Plan für die Zukunft im All
CDU-Fraktionschef und AfD-Spitzenkandidat: Reißt dieses Foto die „Brandmauer“ ein?
Kurz vor Amerikas 250. Geburtstag läuft es für Donald Trump nicht rund
Neue Claude-KI gibts nur mit Einschränkungen
Bundeshauptstadt des Bürgergelds: Ausgerechnet Bremen schmeißt den kritischen Jobcenter-Mitarbeiter raus
Merz bringt Merkels fatale Migrations-Parole: „Wir schaffen das!“
Mehr NIUS:
CDU-Fraktionschef und AfD-Spitzenkandidat: Reißt dieses Foto die „Brandmauer“ ein?
Kurz vor Amerikas 250. Geburtstag läuft es für Donald Trump nicht rund
Neue Claude-KI gibts nur mit Einschränkungen
Bundeshauptstadt des Bürgergelds: Ausgerechnet Bremen schmeißt den kritischen Jobcenter-Mitarbeiter raus
Merz bringt Merkels fatale Migrations-Parole: „Wir schaffen das!“
Verfassungsschutz: Extremisten in Berlin immer jünger, linker und islamistischer
Keir Starmer kniete für George Floyd, schwieg aber monatelang zu Henry Nowak
Merz’ katastrophale Kommunikation – die große Analyse
Markus Brandstetter
Artikel teilen
Kommentare