Vermieter sollen jetzt Heizkosten der Mieter mitbezahlen: Wie sich die Union beim Heizgesetz in die Planwirtschaft treiben ließ
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Die Bundesregierung hat sich beim erneuerten „Heizungsgesetz“ auf einen Deal geeinigt, den die SPD „Mieterschutz“ nennt, der jedoch zeigt, wie sich CDU und CSU wieder und wieder in planwirtschaftlichen Verästelungen der Regelungswut ihres Koalitionspartners verheddern und so selbst dafür sorgen, dass Wohnen immer teurer wird und sich die Wohnungsnot verstärkt. Denn Vermieter sollen sich an Mehrkosten durch CO2-Preis & Co. beteiligen müssen.
NIUS erklärt, warum.
„Das Habecksche Heizungsgesetz ist abgeschafft“, hatten CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Unions-Fraktionschef Jens Spahn Ende Februar gepoltert, als sie gemeinsam mit der SPD die Eckpunkte für das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz vorstellten. Statt der im alten „Heizungsgesetz“ verankerten Pflicht, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Quellen heizen zu müssen, sollen künftig weiterhin Öl- und Gas-Heizungen verkauft werden dürfen.
Was als „Technologieoffenheit“ verkauft worden ist, wird jedoch durch die Pflicht eingeschränkt, dem Brennstoff – Öl oder Gas – Jahr für Jahr mehr Bio-Brennstoff hinzufügen zu müssen. Diese biogenen Kraftstoffe sind aber bislang nicht in großen Mengen auf dem Markt verfügar. Für diejenigen, die heizen, entstehen somit zusätzlich zum CO2-Preis stetig steigende Zusatzkosten.
Ab 2029 müssen 10 Prozent CO2-neutraler Brennstoff zugesetzt werden, was für eine vierköpfige Familie, die mit Gas heizt, jährlich Mehrkosten von knapp 200 Euro verursachen dürfte. Bei einer Familie mit Öl-Heizung rechnet die Koalition mit Mehrkosten von 276 Euro für die Beschaffung des Öko-Öls. In den Folgejahren soll diese Grün-Quote in drei Schritten (noch nicht beziffert) bis 2040 ansteigen, was logischerweise auch die Zusatzkosten ansteigen lässt. Schwarz-Rot nennt das „Bio-Treppe“.

Technologieoffenheit mit schickem Namen, aber anwachsendem Preisschild also.
Schwarz-Rot macht Vermieten noch weniger attraktiv
Dieser große Haken bei der Entscheidungsfreiheit von Häuslebauern und -besitzern war der SPD nicht genug. Die Sozialdemokraten haben nun eine Regelung in das Gesetz hineinverhandelt, die sie „Mieterschutz“ nennen. „Vermieter müssen dann die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen“, erklärte SPD-Bauministerin Verena Hubertz.
Heißt also: Die Bundesregierung verteuert das Heizen durch den CO2-Preis, die „Bio-Treppe“ und den durch die sogenannte Energiewende notwendigen Netzausbau und legt diese politisch gewollten Zusatzkosten nun zur Hälfte auf Vermieter um.

Verena Hubertz (SPD), Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Damit konterkariert die Bundesregierung ihr parallel laufendes Ziel, nämlich deutlich mehr neue Wohnungen zu bauen, um die rasant ansteigenden Preise für Mieten und Eigenheime zu bremsen. Hohe Bauvorschriften, wenig Fachkräfte, hohe Zinsen und hohe Steuern haben das Bauen neuer Wohnungen und den Ausbau bestehender Gebäude aber bisher schon immer weniger attraktiv gemacht, was dafür gesorgt hat, dass die Bundesregierung ebenso wie ihre Vorgänger der Ampel das Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr meilenweit verfehlt hat. Auch die Quote für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden lag 2025 bei nur 0,67 Prozent, nur rund ein Drittel des Zielbereichs.
Wenn Investoren und Vermieter nun noch die Hälfte der politisch gewollten Zusatzkosten fürs Heizen in ihre Kalkulationen einbeziehen müssen, dürfte das die Zahl der neugebauten oder sanierten Wohnungen weiter reduzieren. Die Markteingriffe im einen politischen Bereich beeinträchtigen also den anderen Markt, den man eigentlich zu fördern gedacht hat, um Wohnen nicht zum Luxus werden zu lassen.
CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche zeigt sich dennoch glücklich über den Deal: „Mit der Einigung beim Mieterschutz ist das letzte Puzzlestück gesetzt – der Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist frei.“
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