Immer mehr Deutsche wollen schnelles Ampel-Ende: Wann gibt’s eigentlich Neuwahlen?!
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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat sie öffentlich ins Spiel gebracht und auch in vielen Kommentaren ist dieser Tage oft von Neuwahlen die Rede. Auch 59 Prozent der Deutschen halten Neuwahlen laut einer Civey-Umfrage für T-Online für den richtigen Weg zum Ampel-Ende. Kleines Problem: So einfach geht das nicht.
Nach den bitteren Erfahrungen der Weimarer Republik, mit häufiger Auflösung des Reichstags und ständigen Neuwahlen und politischer Instabilität, haben die Autoren des Grundgesetzes hohe Hürden gegen die vorzeitige Beendigung einer Legislaturperiode errichtet.
Lesen Sie auch: „Vertrauensfrage vor dem deutschen Volk“: Söder fordert Neuwahlen!
So kann etwa der Bundespräsident den Bundestag aus eigener Kraft nicht auflösen. Voraussetzung ist, dass zuvor im Parlament die Wahl eines Kanzlers stattgefunden und der Kandidat die notwendige absolute Mehrheit verfehlt hat.

Was viele nicht wissen: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kann den Bundestag nicht einfach auflösen.
Innerhalb von 14 Tagen kann dann ein zweiter Wahlgang erfolgen. Fällt der Kandidat dann wieder durch, kann unverzüglich ein dritter Wahlgang angesetzt werden, bei dem dann nicht mehr die „absolute Mehrheit“ (Mehrheit aller Abgeordneten des Parlaments) für die Wahl notwendig ist, sondern auch die „einfache Mehrheit“ ausreicht. Mit anderen Worten: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat.
Staatsoberhaupt kann nur begrenzt entscheiden
Einen Kandidaten, der mit absoluter Mehrheit gewählt ist, MUSS der Bundespräsident zum Kanzler ernennen. Wer bei der Abstimmung nur die einfache Mehrheit erreicht, KANN vom Präsidenten mit den Regierungsgeschäften betraut werden, muss aber nicht. Hier, und wirklich erst hier hat das Staatsoberhaupt einen Ermessensspielraum, ob er den Kanzler ernennt oder den Bundestag auflöst und damit Neuwahlen auslöst.

In aktuellen Umfragen erreicht die Ampelkoalition nur noch zwischen 34 und 39 Prozent der Stimmen.
Die zweite Möglichkeit, Neuwahlen herbeizuführen besteht darin, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt und verliert (keine absolute Mehrheit bekommt). Er kann dann den Bundespräsidenten bitten, das Parlament aufzulösen. Im konkreten Fall würde das bedeuten, dass Kanzler Olaf Scholz (SPD) sehenden Auges das Risiko des Machtverlusts eingehen und sich einer Vertrauensfrage stellen müsste, was derzeit wenig wahrscheinlich ist.
Kein Recht, die Vertrauensfrage zu stellen!
Fiele er tatsächlich durch, würde Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit hoher Wahrscheinlichkeit zunächst einmal sondieren, ob sich die drei Ampel-Parteien auf einen anderen Kandidaten verständigen und diesen mit absoluter Mehrheit wählen würden. Wenn das misslingt, könnte er den Bundestag auflösen und Neuwahlen ansetzen, die dann innerhalb von 60 Tagen stattfinden müssten.

Eine Auflösung des Parlamentes und Neuwahlen sind in Deutschland nicht ohne Weiteres möglich.
In der Zwischenzeit ernennt der Bundespräsident ein Kabinettsmitglied zum amtierenden Kanzler, der seinerseits allerdings nicht das Recht hat, die Vertrauensfrage zu stellen, damit auf jeden Fall ein Machtvakuum vermieden werden kann.
Bei einem „konstruktiven Misstrauensvotum“ kann die Vertrauensfrage mit dem Vorschlag eines Kanzlerkandidaten verbunden werden. Kann ein amtierender Kanzler dieses Misstrauensvotum nicht mit der absoluten Mehrheit der Stimmen seiner Regierung niederschlagen, so muss der Bundespräsident den siegreichen Gegenkandidaten zum Bundeskanzler ernennen. Eine Auflösung des Parlamentes und Neuwahlen sind damit allerdings nicht verbunden.
Waldemar Hartmann bei Stimmt!: „Die Ampel wird nicht platzen, die ziehen das durch!“
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Ralf Schuler
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