„Kein Ermittlungsverfahren eingeleitet“: Warum die Correctiv-Geschichte kaum juristische Folgen hat
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Wenn die Recherche des Medienportals Correctiv, die rechtsextreme Vertreibungs- und Deportationspläne enthüllt haben will, wirklich wahr wäre, müsste sie dann nicht schwerwiegende juristische Folgen für die Konferenzteilnehmer haben? Laut Staatsanwaltschaft Potsdam finden nun aber gerade keine Ermittlungen statt. Dies überrascht nicht. Wer den Correctiv-Text sorgfältig liest und mit Hilfe ergänzender Informationen deutet, erkennt zügig, warum das in Potsdam Gesagte kein Fall für die Justiz ist, wie Bundeskanzler Olaf Scholz irrtürmlich annimmt.
NIUS hat bei der zuständigen Polizei und Staatsanwaltschaft in Potsdam nachgefragt, welche rechtlichen Folgen die Correctiv-Geschichte nach sich zog. Das Ergebnis fällt nüchtern aus: Es ist „kein Ermittlungsverfahren“ eingeleitet worden. Bei der Staatsanwaltschaft sei nur eine „Anzeigesache anhängig“, welche „die Staatsanwaltschaft Potsdam dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zuständigkeitshalber zur Prüfung der Übernahme vorgelegt hat.“
Kolumnist Broder: „Hier wurde etwas aufgebauscht“
Fast vier Wochen nach den „Enthüllungen“ angeblicher Pläne, die Correctiv zu historischen Parallelen zu den Nationalsozialisten während der Hochphase ihrer Herrschaft veranlasste, sind keine Ermittlungen gegen die Beschuldigten in Gang gekommen. Dabei sah Bundeskanzler Olaf Scholz in den enthüllten Fakten doch „einen Fall für die Justiz“, wie Zeit-Online titelte. Mit Bezug auf „Fanatiker mit Assimilationsfantasien“, die Correctiv entlarvt hätte, verkündete er auf X: „Wer sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, ist ein Fall für unseren Verfassungsschutz und die Justiz.“
Doch in dieser tut sich offenkundig nichts Bemerkenswertes, worauf der Kolumnist Henryk M. Broder in einem YouTube-Interview mit dem Journalisten Marc Friedrich aufmerksam machte.
Broder fragte: „Ist da was? Gibt es ein Aktenzeichen? Wird ermittelt? Ist schon ein Hauptverdächtiger per Hubschrauber nach Karlsruhe zur Einvernahme durch einen Bundesrichter geflogen worden? Gibt es einen Tatbestand, der verhandelt wird? Hochverrat, Landesverrat, Geheimnisverrat? (…) Was ist da? Weswegen sind eine Million Leute auf die Straße gegangen?“
Auf die Frage Marc Friedrichs, ob das Potsdam-Treffen „aufgebauscht“ wurde, antwortete Broder schlicht: „Ja.“

Der Publizist Henryk M. Broder
Diese Einsicht war aus dem Correctiv-Text von Anfang an zu gewinnen und erhärtete sich seither mit sämtlichen bekannt werdenden Umständen – während parallel dazu Massendemos auf Basis regierungsamtlich befeuerter Falschbehauptungen stattfanden.
Correctiv-Argumentation weist unübersehbare Schwächen auf
An einer Stelle wird suggeriert, der AfD-Politiker Ulrich Siegmund befürworte die wahllose Vertreibung von Migranten. Zitiert wird er mit der Forderung, es solle hier „... für dieses Klientel möglichst unattraktiv sein zu leben“. Wer unter „dieses Klientel“ fällt, wird nicht näher bestimmt. Unabhängig davon, wen der Politiker meinte, ist damit jedenfalls nur eine Politik indirekten Zwangs belegt: Es geht in dem Zitat um die Ausübung von politischem Druck – nicht um unmittelbare Staatsgewalt, die es für Vertreibungen oder Deportationen bräuchte.
Sehr viel plausibler als die Suggestion von Correctiv wäre, dass mit besagtem „Klientel“ Islamisten oder Clan-Kriminelle gemeint waren. Von denen sprach Staatsrechtler Ulrich Vosgerau im Interview mit Tichys Einblick, als er aus der Erinnerung rekonstruierte, um welche unerwünschten Migrantengruppen es auf der Konferenz denn tatsächlich ging. Dies würde auch dazu passen, dass Ulrich Siegmund niemanden „gesetzeswidrig ausweisen“ wolle. So zitiert Correctiv seine Antwort auf eine nach der Konferenz an ihn gerichtete Anfrage.
Dass der Text keine Zitate von Teilnehmern enthält, mit denen Forderungen nach willkürlicher Staatsgewalt, also Vertreibungen bzw. Deportationen, belegt werden könnten, spricht dafür, dass Ulrich Vosgerau den „Remigrationsplan“ Sellners aus seinem Gedächtnis korrekt nachbildete. Die Zitate der Teilnehmer der Konferenz fügen sich nahtlos in seine Darstellung, während ihre Deutung durch Correctiv verzerrt und willkürlich ausfällt.

Ulrich Vosgerau in Tichys Einblick (18.01.24). Der Staatsrechtler geht gegen Correctiv auch juristisch vor. Möglicherweise geht das Ersetzen des Wortes „Deportation“ unter einer Correctiv-Buchankündigung auf den von ihm ausgeübten Druck zurück.
Unspektakulärer Charakter des Treffens
Wie unbelastbar die Belege für das monströse Narrativ ausfallen, zeigt auch die seitens Correctiv am 19. Januar veröffentlichte Rechtfertigung der historischen Deportationsparallele, in der es heißt: „In unserem Text steht dennoch an einer Stelle das Wort ‚deportieren‘. In dieser Passage geht es jedoch nicht (!) darum, was von der Runde der Teilnehmer als ‚Masterplan‘ besprochen wurde. Sondern um eine Aussage von Martin Sellner beim Treffen. Er schlug einen Musterstaat in Nordafrika vor, in den zwei Millionen Menschen gehen könnten.“
Damit räumt Correctiv zum einen selbst ein, dass Sellners berüchtigter „Masterplan“ nicht einmal jene „Vertreibungs- und Deportationspläne“ beinhaltete, wie nicht nur Medien, sondern selbst die Bundesrechtsanwaltskammer (!) unter der Überschrift kolportierte: „Juristische Organisationen verurteilen rechtsextremistischen ‚Masterplan‘ aufs Schärfste. Die massenhafte Deportation von Menschen aus Deutschland darf nie wieder Realität werden.“ Zum anderen gesteht das Portal, dass die Rechtfertigung der Deportationsparallele nur auf einer einzigen Aussage einer Person beruhte, womit sie vernünftigerweise auch nicht als von allen Konferenz-Teilnehmern aktiv besprochener Plan gelten darf.
Wundert da noch das Fehlen staatlicher Ermittlungen? Zeigt sich hier nicht vielmehr der unspektakuläre Charakter dieses Treffens, der auch im YouTube-Interview der Journalistin Ulrike Stockmann mit einer der Teilnehmerinnen, Silke Schröder, zum Greifen nahe wird?
Festzuhalten bleibt: Wenn Correctiv im Teaser seiner Recherche zusammenfasst, dass sich „hochrangige AfD-Politiker, Neonazis und finanzstarke Unternehmer“ im „November in einem Hotel bei Potsdam“ getroffen hätten, um „nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland“ zu planen, dann besteht der Beleg dafür lediglich in einer Aussage Sellners – die obendrein nur ein Teilinhalt seines Vortrags gewesen sein dürfte.
Von Zeit-Online auf seine Idee eines „Musterstaats“ angesprochen, sagte der neu-rechte Denker, er habe bei dem Treffen in der Tat eine „Musterstadt“ (was kein „Musterstaat“ ist) vorgeschlagen, „die als Sonderwirtschaftszone in Nordafrika gepachtet und organisiert werden könnte“, was man laut Sellner „im patriotischen Lager breit und öffentlich“ diskutieren würde. Man mag davon halten, was man möchte, entscheidend ist: Solche Ideen gehen „nur ein oder zwei Schritte über die migrationspolitischen Planspiele der Ampelkoalition und der Unionsparteien hinaus“, worauf die FAZ richtigerweise hinwies. Denn, so die Zeitung weiter: „Ein ‚Musterstaat‘ (oder eine ‚Musterstadt‘) in Afrika – das ist erst einmal nur die konsequentere Variante des Projekts der Stabilisierung Libyens oder der als kolonialistisch kritisierten Ruanda-Pläne von Rishi Sunak und Jens Spahn.“ Noch einmal gefragt: Wundert da noch das Fehlen staatlicher Ermittlungen?
Verschmelzung von Fiktion, Recherche und Inszenierung
Von Sunak bzw. Spahn offenbar inspirierte Ideen wurden im Correctiv-Text mit Begriffen, die aus der Schauspielkunst stammen, unter der Zwischenüberschrift „Akt 1. Szene 4 Die Utopie der Nazis“ beschrieben. Zum einen arbeitet diese nach Akten und Szenen gestaffelte Gliederung der späteren Theateraufführung im Berliner Ensemble vor, wo die angebliche Investigativgeschichte als Koproduktion mit dem Volkstheater Wien in Form einer „szenischen Lesung“ (Correctiv) inszeniert wurde. Das spricht dafür, dass das Ziel der „künstlerischen“ Aufführung die Entstehung der Publikation in einer Weise prägte, die sich im Journalismus verbietet.

Szene aus der Correctiv-Inszenierung
Zum anderen passt die unseriöse Verschmelzung von Fiktion und Recherche wie die Faust aufs Auge zum Selbstverständnis des linksextremen Aktivisten Jean Peters, der zu den Autoren der Correctiv-Geschichte zählt und sich bis vor Kurzem so vorgestellt hatte: „Ich entwickele Aktionen und erfinde Geschichten, mit denen ich in das politische und ökonomische Geschehen interveniere“, wobei er mit der „passenden Medienstrategie Aufmerksamkeit erregen“ wolle. Correctiv beschäftigt demnach als Investigativ-Journalisten einen Aktivisten, der die Grenze zwischen Journalismus, der Geschichten sucht, findet und wahrheitsgemäß erzählt, und künstlerischem Aktivismus, der seine Storys auch frei erfinden darf, bewusst missachtet und verwischt. Die verschwörungstheoretische Geheimplanerzählung ist ihrer Form nach eine Fiktion, eine Detektivgeschichte, die ihren objektiven Inhalt – reale Potsdamer Geschehnisse – ins Unwahre und Falsche verkehrt.
Die gewaltigen Folgen für das landesweite politische Geschehen stehen im umgekehrten Verhältnis zu ihrer juristischen Bedeutungslosigkeit, die einen einfachen Grund hat: Die Enthüllungen Correctivs sind substanzlos und werden sich aller Wahrscheinlichkeit nach als juristisch irrelevant erweisen.
Politischer Aktivismus, der mit journalistischen Standards nicht vereinbar ist
Den gegenteiligen Eindruck erzeugte Correctiv vor allem mit illegetimer Zitateauslegung und seinem erfindungsreichen Kunstaktivismus, der mit journalistischen Standards nicht vereinbar ist. Dies wirft die Frage auf, wann ernsthaft darüber gesprochen wird, Correctiv das Steuerprivileg der „Gemeinnützigkeit“ zu entziehen, wie dies Wolfgang Kubicki in der Berliner Zeitung nahelegte: „Dass das Correctiv-Rechercheteam eine klare politische Schlagseite hat – geschenkt“, sagte der FDP-Politiker. „Aber es wäre ehrlicher und wahrhaftiger, wenn man die eigenen Recherchen nicht als neutral und deshalb als besonders demokratiestabilisierend framed. Das sind sie nicht mehr und nicht weniger als Beiträge anderer, nicht-gemeinnütziger Medien.“
Die eingangs erwähnte Anzeige ist „wegen des Tatvorwurfs des Verdachtes des Hochverrats gegen den Bund gemäß § 81 StGB u.a. eingegangen“, so die Staatsanwaltschaft Potsdam gegenüber NIUS. Nach deutschem Recht begeht dieses Verbrechen, „wer die Existenz der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder die verfassungsmäßige Ordnung gewaltsam ändern will oder ändert.“ Auch wenn Verrücktheiten in Deutschland regelrecht normal geworden sind: Mit den Erfolgsaussichten dieser Anzeige dürfte es nicht allzu weit her sein.
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