Keine Lösung in Sicht: Die wichtigsten Fragen zum Haushaltsdebakel der Ampel
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Wie geht es in der Haushaltskrise weiter? Rennt die Ampel-Regierung sehenden Auges in den nächsten Verfassungsbruch hinein? Was sagt die Opposition?
Deutschland befindet sich einer ungelösten Staatskrise. Wie soll die Finanzierung des Bundeshaushalts sowohl in diesem als auch im nächsten Jahr sichergestellt werden, fragt sich nicht nur die Regierung.
Am Mittwoch trat das Bundeskabinett zusammen und zumindest eines ist bereits klar: Der Haushalt für das nächste Jahr steht noch immer nicht.
Die Diskussion darüber wurde erneut verschoben. Bis Weihnachten wird die Zeit knapp. Wird der Haushalt 2024 überhaupt noch in diesem Jahr verabschiedet? „Davon gehe ich sicher aus“, meint zumindest Regierungssprecher Steffen Hebestreit.
Die Ampel scheint derzeit nicht viel mehr als warme Worte aufbieten zu können: „Wir schaffen das gemeinsam und halten als Regierung zusammen“, versprach Grünen-Chefin Ricarda Lang am Mittwoch. Finanzminister Christian Lindner (FDP) gibt zumindest nach außen den liberalen Hardliner: Der „Appetit“ nach immer mehr Geld sei für ihn verstörend, sagte er dem Bayerischen Rundfunk. „Wir haben genug Geld. Wir müssen mit dem Geld, das wir haben, nur besser umgehen.“ Das Problem: Er selbst arbeitet weiterhin mit buchhalterischen Tricks, deren Legalität zumindest angezweifelt werden muss.
Ökonomen warnen im Haushaltsausschuss
Das zeigte sich auch beim Haushaltsausschuss im Bundestag am Dienstag. Erneut warnten mehrere Ökonomen vor einem wiederholten Verfassungsbruch oder zumindest vor einem „verfassungsrechtlichen Risiko“ beim Haushalt 2023. Der Ampel scheint das egal zu sein.
„Nach der Anhörung bleiben erhebliche Zweifel hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts 2023“, erklärt auch Christian Haase, Chefhaushälter der Unions-Bundestagsfraktion, im Gespräch mit NIUS. Alle Beteiligten in der Ampel müssten nach dem Urteil aus Karlsruhe „ein Interesse daran haben, nicht sehenden Auges einen erneuten Rechtsbruch zu begehen“. Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen „sollten ihrer Verantwortung für dieses Land gerecht werden und die Zeit nutzen, jegliche Zweifel auszuräumen und entsprechend nachzubessern“, fordert der CDU-Bundestagsabgeordnete.

Christian Haase (CDU), Chefhaushälter der Union im Deutschen Bundestag.
Auch aus der AfD regt sich Kritik: „Alles in allem regiert die Bundesregierung mit einer gewissen Dreistigkeit weiter an der Haushaltsverfassung vorbei“, meint der haushaltspolitische Sprecher der AfD, Peter Boehringer.
Was plant die Bundesregierung für 2023?
Im derzeit vorliegenden Entwurf für den Nachtragshaushalt 2023 plant die Ampel, die von ihr errechnete Überschreitung der nach der Schuldenbremse zulässigen Kreditaufnahme in Höhe von 44,8 Milliarden Euro mit einem Notlagenbeschluss rückwirkend zu legitimieren. Damit soll die Finanzierung von zwei Sondervermögen abgedeckt werden: Dem „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“, für den 43,2 Milliarden Euro benötigt werden, und die „Aufbauhilfe 2021“ nach der Flut im Ahrtal, für die 1,6 Milliarden Euro vorgesehen sind. Damit steigt die gesamte Nettokreditaufnahme des Bundes in diesem Jahr auf mindestens 70,6 Milliarden Euro, was die nach der Schuldenbremse zulässige Nettokreditaufnahme von 25,8 Milliarden Euro deutlich übersteigt. Doch ist das tatsächlich die ganze Summe?
Was sagt der Bundesrechnungshof dazu?
Der Betrag könnte noch deutlich höher liegen, denn der Bundesrechnungshof wirft der Ampel eine unzulängliche Buchhaltung vor: Nicht nur zwei, sondern auch die restlichen Sondervermögen müsste die Bundesregierung im Sinne des Karlsruher Urteils berücksichtigen. Seine Behörde sehe „keinerlei Anhaltspunkte für eine andere Bewertung“, erklärte Ministerialrat Jan Keller am Dienstag in einer Stellungnahme bei der Anhörung im Haushaltsausschuss. „Die Berechnung der Bundesregierung hinsichtlich der für die Schuldenregel maßgeblichen Kreditaufnahme ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofs deshalb unvollständig.“
Die Obergrenze der Schuldenregel werde auch mit dem beabsichtigten Nachtragshaushalt 2023 „immer noch um 14,3 Milliarden Euro und damit weiterhin deutlich überschritten“, meint Keller. Die Verfassungsmäßigkeit stehe nach wie vor infrage. Mit den 14,3 Milliarden Euro würde die Nettokreditaufnahme also auf rund 85 Milliarden Euro steigen – 60 Milliarden Euro mehr als durch die Schuldenbremse erlaubt.
Besteht eine außergewöhnliche Notsituation?
Um die Schuldenbremse zu umgehen, will Finanzminister Christian Lindner (FDP) gemäß der Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes eine „außergewöhnliche Notsituation“ ausrufen, die sich – so sieht es die Verfassung vor – „der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt“. Die Kredite seien notwendig, um diese Lage zu überwinden. Doch aus mehreren Gründen sind diese Argumente hinfällig:
- Mit dieser Forderung widerspricht Christian Lindner sich selbst. Bereits am 5. Juli hatte der FDP-Politiker im Bundestag verkündet: „Wir sind (...) nicht mehr in einer außergewöhnlichen Notsituation, die eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes zulassen würde.“
- Die Strom- und Gaspreise haben sich seit Beginn des Jahres normalisiert.
- Die Störungen auf dem Energiemarkt haben sich der „Kontrolle des Staates“ nicht entzogen. Nicht der russische Angriffskrieg hatte die Energiepreise ursprünglich in die Höhe getrieben, sondern vor allem die Reaktionen der westlichen Welt in Form von Sanktionen – egal, wie man zu diesen steht.
- Die Flut im Ahrtal 2021 kann keine Notsituation im Jahr 2023 erklären.
- Wenn im Jahr 2023 eine Notsituation geherrscht haben soll, wieso schaltete die Bundesregierung im April 2023 die Atomkraftwerke ab? „Die Bundesregierung hat vielmehr das Energieangebot ungeachtet der erklärten Notlage durch das Abschalten von Kraftwerken verknappt und so zu einem weiteren Preisanstieg für Energie beigetragen“, erklärte auch Wirtschaftswissenschaftler Thiess Büttner am Dienstag bei der Expertenanhörung im Bundestag.

Im April wurden die Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim und Emsland vom Stromnetz genommen.
Wer klagt gegen was?
Die Chancen in Karlsruhe gegen den Nachtragshaushalt 2023 klagen zu können, stehen entsprechend gut. Nur: Es wird voraussichtlich zu keiner Klage kommen. Die CDU wägt ab und verlangt Nachbesserungen beim Haushalt. Nur die Unionsfraktion hätte die nötige Anzahl von Abgeordneten von mindestens 25 Prozent für eine sogenannte Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Der AfD fehlen hierfür die Abgeordneten.
Das Unbehagen der Union hat mehrere Gründe: Zunächst arbeiten auch CDU-Ministerpräsidenten wie etwa Daniel Günther in Schleswig-Holstein für dieses Jahr mit einer „außergewöhnlichen Notsituation“. Das würde gegenüber dem Wähler für Erklärungsnot sorgen: Warum klagt die CDU gegen eine Notstandbegründung, die so ähnlich auch in einem Bundesland genutzt wurde? Zudem würde die Union bei einer möglichen Regierungsübernahme vor ähnlichen Problemen stehen – gegebenenfalls ein nicht sanktionierter, weiterer Verfassungsverstoß.
Zumindest für 2024 scheint eine Klage sicher, falls die Bundesregierung keinen überzeugenden Haushalt liefert: „Wenn die Ampel eine neue Notlage konstruiert, werden wir das prüfen und ziemlich sicher auch klagen“, so der CDU-Abgeordnete Helge Braun.
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