Merz an Tag 1 am Kanzleramt zurückgewiesen
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Eigentlich wollte CDU-Chef Friedrich Merz am ersten Tag seiner Kanzlerschaft Asylbewerber an der deutschen Grenze abweisen. Nun wird Merz selbst am Kanzleramt abgewiesen …

Friedrich Merz verlässt nach der Wahlschlappe den Plenarsaal.
Es ist ein präzedenzloses Misstrauensvotum gegen Noch-Nicht-Kanzler Friedrich Merz: Er erreicht im ersten Wahlgang nicht die nötige Mehrheit von 316 Stimmen, um Kanzler zu werden. Das passierte noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik.
Unklar ist, wer dem CDU-Chef die Stimme verweigerte: Waren es ausschließlich linke SPD-Abgeordnete oder auch solche von CDU und CSU? Angesichts der vielen Zugeständnisse, die Merz an die Sozialdemokraten machte, wäre ein heimliches Votum gegen den ausgesprochen linken Koalitionsvertrag zumindest denkbar.
Doch möglich ist auch, dass die fehlende Zustimmung ausschließlich auf Abgeordnete der SPD zurückgeht. Die gescheitere Wahl wäre auch in diesem Fall ein Denkzettel: Die sozialdemokratischen Abgeordneten rächten sich an Lars Klingbeil und dessen – aus ihrer Sicht rücksichtslosen – Postenverteilung.

Klingbeil verlässt mit versteinertem Gesicht das Fraktionsbüro der CDU.
Egal, auf wessen Kappe die fehlenden Stimmen gehen: Als kommender Kanzler ist es zuallererst Merz, der die Verantwortung dafür trägt, sich eine Mehrheit zu verschaffen. Er muss als Chef eines Bündnisses auch den Überblick behalten, ob er die Bündnispartner an seiner Seite hat. Dass ihm dies nicht gelang, ist erneut ein Zeichen seiner machtpolitischen Schwäche.
Fest steht: Merz hat seine Truppen nicht im Griff. Wer solch umfassende Zugeständnisse an den Bündnispartner macht und dennoch nicht die nötige Mehrheit erringt, dessen Angebot an die Republik muss als gescheitert betrachtet werden. Es zeigt sich, dass im Bündnis mit linken Parteien kein Nutzen für die Union liegt. Sie beschädigt sich durch ihre Anbiederung an den linken Zeitgeist selbst, verleugnet die eigenen Werte – und kann sich auf die Unterstützung der Linken im Zweifel nicht verlassen.
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