NIUS entlarvt Bürgergeld-Bluff: Warum nicht klar ist, dass nach drei versäumten Terminen die Stütze weg ist
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Von der großen Einigung, vom Durchbruch beim Bürgergeld ist die Rede. „Wer drei Termine schwänzt, kriegt KEINE Stütze mehr“, titelt die Bild-Zeitung. „Das Bürgergeld ist Geschichte“, sagt CSU-Chef Markus Söder.
So knallhart die neuen Bürgergeld-Sanktions-Pläne im ersten Moment klingen, so viele Hürden sind in der Einigung enthalten, die dafür sorgen könnten, dass sich schlussendlich nicht viel ändern wird.
NIUS erklärt, was die Chefs von CDU, CSU und SPD wirklich gesagt haben und was das zu bedeuten hat.

Leicht argwöhnisch schaut SPD-Chefin Bärbel Bas zu CSU-Chef Markus Söder rüber, der das Bürgergeld als „Geschichte“ bezeichnet.
„Es wird die neue Grundsicherung geben, so wie im Koalitionsvertrag verabredet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Pressekonferenz nach dem Koalitionsausschuss – CSU-Chef Markus Söder fasste sich da etwas kürzer: „Das Bürgergeld ist Geschichte.“ Der Begriff, den die Ampel unter SPD-Führung im Jahr 2021 eingeführt hat, darf nun also als Vergangenheit betrachtet werden.
Dass eine „Einigung“ aber nicht ganz so geeint vonstatten läuft, wie es auf den ersten Blick erscheinen soll, erkennt man allem voran daran, wenn sich die Wortwahl der Protagonisten unterscheidet – oder wenn die Wortwahl mit der Realität nur schwer in Einklang zu bringen ist.
Es sind nämlich nicht drei versäumte Termine, nach denen eine Komplett-Sanktion droht, sondern mindestens fünf. Denn: Die „neue Grundsicherung“ soll mit einem ersten Gespräch zwischen dem Jobcenter und dem Leistungsempfänger beginnen, bei dem ein „Kooperationsplan“ erstellt wird. Dieser soll die juristische Basis (inklusive Rechte und Pflichten) für alle weiteren Termine und Arbeitsangebote sein.
Der heutige oder baldige Bürgergeld-Bezieher muss also zustimmen, dass er an seiner Arbeitssuche mitwirken muss und andernfalls Sanktionen drohen – tut er dies nicht, wird ein Verwaltungsakt erlassen.
Erst jetzt – nach Zustimmung oder Verwaltungsakt – beginnt die Arbeitsvermittlung der Jobcenter. In den Worten des Bundeskanzlers klingen Erwartungen an Arbeitslose und Sanktionsmöglichkeiten durchaus robust: „Wenn der Leistungsberechtigte einen ersten Termin im Jobcenter versäumt, wird unmittelbar ein zweiter Termin für ihn angesetzt. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, dann werden die Leistungen um 30 Prozent sofort gekürzt – bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, werden die Geldleistungen komplett eingestellt. Das heißt im Klartext: Wir werden die Mitwirkungspflicht deutlich verstärken und wir werden die Sanktionsmöglichkeiten ebenfalls deutlich erhöhen.“
Bas baut (mindestens) drei Hürden ein
SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas, in deren Haus das Gesetz nun um die „Einigung“ ergänzt wird, formuliert an dieser Stelle deutlich anders – beispielsweise betont die SPD-Chefin, dass nach dem zweiten Termin-Versäumnis die 30 Prozent-Sanktion nur für drei Monate gelte – eine Position, die weder in den Worten des Kanzlers, noch im geeinten Papier des Koalitionsausschusses (liegt NIUS vor) zu finden ist. Wörtlich sagt Bas: „Wer nicht zu Terminen kommt, muss mit klaren Konsequenzen rechnen. Wer wiederholt ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint und auf Aufsuchen nicht zu erreichen sind, bei denen kann der Anspruch der Leistung entfallen.“
Drei Sanktions-Hindernisse in einem Satz: „kann“, „wichtiger Grund“ und „beim Aufsuchen nicht zu erreichen“.
Eine Arbeitsministerin, die von der Richtigkeit der Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer aus tiefstem Herzen überzeugt wäre, würde nicht „kann“ sagen. Sie würde sagen, dass es 100-Prozent-Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer geben WIRD.
Was ein „wichtiger Grund“ ist, den Termin für die Besprechung eines Jobangebotes sausen zu lassen, wird demnach in Zukunft in den Händen derselben Menschen liegen, die unter den 1,8 Millionen arbeitsfähigen Bürgergeld-Empfängern gerade einmal ein paar Zehntausende „Totalverweigerer“ ausmachen. Die Mitarbeiter in den Jobcentern haben die Macht, über gute und schlechte Ausfall-Begründungen zu entscheiden. Dieser Umstand sorgt dafür, dass je nach Stimmung, Mitgefühl oder politischer Einstellung der Jobcenter-Mitarbeiter die Sanktions-Härte von Ort zu Ort, von Mitarbeiter zu Mitarbeiter variieren dürfte.
Im Papier ist zwar von „gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen“, die Rede, die jedoch nicht näher definiert sind. Parallel heißt es dort aber auch, dass der Erwerbsfähigkeitsbegriff „realitätsnaher“ definiert werden soll, um Menschen, die nicht im ersten Arbeitsmarkt einsetzbar sind, besser helfen zu können. In Paragraph 8 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist dem unter Absatz 1 mit den Worten „Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein“ eigentlich bereits Rechnung getragen.

Ein Auszug aus dem geeinten Papier der Koalitionäre.
Zu guter Letzt ist weder im geeinten Papier noch in den Worten des Bundeskanzlers etwas davon zu hören, dass nach dem dritten versäumten Termin auch noch ein Aufsuchen vor Ort scheitern muss, bevor es endgültig zur 100-Prozent-Sanktion kommen KANN. Der Staat soll also den Menschen, die unkooperativ Geld von ihm bekommen wollen, auch noch hinterherlaufen, ehe der Geldhahn tatsächlich zugedreht wird (was im Übrigen dem fünften versäumten Kontakt zwischen Behörde und Leistungsempfänger gleichkommt).
Auch die Binse, die Bärbel Bas verwendet, dass es Sanktionen „bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich möglich ist“ geben soll, zeigt: Sie will sich die deutliche Wortwahl des Bundeskanzlers nicht zu eigen machen. Es bleibt also abzuwarten, wer sich an dieser Stelle in der Ausgestaltung des Gesetzestextes und am Ende in der praktischen Umsetzung durchsetzt und zu wie vielen Teil- oder Total-Kürzungen es kommen wird: Knallhart-Merz oder Hürden-Bas?
Nicht streichen, sondern „einstellen“
Hinzu kommt – und das gilt nun für die Worte des CDU-Bundeskanzlers, der SPD-Sozialministerin und des geeinten Koalitionsausschusstextes – ein einziges Wörtchen, welches große Fragezeichen offenlässt. Nämlich das Wort „einstellen“.
„Bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, werden die Geldleistungen komplett eingestellt“, sagte der Bundeskanzler. Im Text heißt es wörtlich: „Bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, werden die Geldleistungen komplett eingestellt.“ Lediglich bei der Verweigerung eines Jobangebotes ist von der Streichung der Geldleistungen die Rede.
Die „Vorläufige Zahlungseinstellung“ ist bereits in Paragraph 331 des Sozialgesetzbuches geregelt. Dort heißt es: „Die Agentur für Arbeit kann die Zahlung einer laufenden Leistung ohne Erteilung eines Bescheides vorläufig einstellen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen und wenn der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben ist.“ Die vorläufige Einstellung kann jedoch höchstens für zwei Monate verhängt werden und muss rückwirkend, sofern sich der Nicht-Anspruchs-Verdacht nicht erhärtet, vollständig zurückgezahlt werden.
Der Gesetzentwurf wird also zeigen müssen, was mit der „Einstellung“ der Geldleistungen konkret gemeint sein wird und ob das Wort „streichen“ hier bewusst nicht benutzt worden ist.
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