Ökonom Prof. Dr. Stefan Kooths über Rentenreform: „Im Wesentlichen wird die Unwucht im bestehenden Rentensystem zu Lasten der jüngeren Jahrgänge – und damit der Standortqualität – weitergewälzt“
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Der renommierte Ökonom Prof. Dr. Stefan Kooths (IfW Kiel) fällt ein vernichtendes Urteil über die geplante Rentenreform. Sein Fazit: Die Politik ignoriert den demografischen „Elefanten im Raum“ und wälzt die Unwuchten des Systems gnadenlos auf die junge Generation ab. Aus parteipolitischer Rücksichtnahme laufe die Reform in die völlig falsche Richtung.
NIUS dokumentiert seine auf X publizierte Analyse:
„Zur vorgeschlagenen Rentenreform:
Im Wesentlichen wird die Unwucht im bestehenden Rentensystem zu Lasten der jüngeren Jahrgänge – und damit der Standortqualität – weitergewälzt.
- Anpassung des Rentenzugangsalters an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung: Richtig, aber die eigentliche Dynamik liegt bereits hinter uns und unterlassene Anpassungen werden nicht nachgeholt. Mussten sich Versicherte in den 1960er-Jahren ein Ruhestandsjahr mit vier Erwerbsjahren erarbeiten, sind es heute nur noch zwei Erwerbsjahre. Dies führte zu einer doppelten Dynamisierung der Rentenleistungen, die neben der – grundsätzlich beabsichtigten – Anpassung der Rentenhöhe an die Lohnentwicklung auch ständig steigende Rentenbezugszeiten bedeutete. Diesen Elefanten im Raum hat die Kommission außen vor gelassen.
- Auf die demografische Verschiebung (mehr Rentenbezieher, weniger Beitragszahler) müsste unverzüglich reagiert werden. Es gibt keinen Grund, an der Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 festzuhalten. Demzufolge hätte die Kommission vorschlagen sollen, die in die falsche Richtung laufende Rentenreform vom Dezember 2025 wieder zurückzunehmen und den Nachhaltigkeitsfaktor sofort wieder in Kraft zu setzen. Dies ist wohl aus parteipolitischer Rücksichtnahme unterblieben.
- Anreize zur Frühverrentung – insbesondere der vorzeitige Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) – sollen entfallen: Richtig und überfällig.
- Der Aufbau einer obligatorischen Kapitaldeckung belastet mittelfristig zunächst die jüngeren Jahrgänge zusätzlich und geht transitorisch mit zusätzlichen Bundeszuschüssen einher. Der empfohlene Staatsfonds muss maximal politikfern aufgestellt sein, andernfalls wird er zur fiskalischen Verfügungsmasse oder gar zum Vehikel der Industriepolitik. In dem Maße, wie Beschäftigte heute schon privat vorsorgen, wird freiwillige Ersparnis nur durch Zwangssparen (mit weniger Anlagealternativen) ersetzt, so dass sich die faktische Rentenhöhe für diesen Personenkreis (bestenfalls) nicht ändert.
- Die Ausweitung der Beitragspflicht auf weitere Personenkreise entlastet die Rentenkasse nur kurz- und mittelfristig, längerfristig entstehen zusätzliche Leistungsverpflichtungen, die in dem Maße das System belasten, wie die zusätzlich Versicherten überdurchschnittlich lange Rentenbezugszeiten erwarten können.
- Minijobs waren im Rahmen der Hartz-Reformen ein Vehikel, um die Arbeitsanreize für Geringverdiener zu erhöhen. Was bei Aushilfsjobs für Studenten oder Rentner kein Problem darstellt, ist als Instrument der Arbeitsmarktpolitik ein Fremdkörper im System. Die empfohlene Abschaffung der Minijobs erfordert aber Anpassungen an anderer Stelle des Abgaben-Transfer-Systems, um Arbeitsanreize über das gesamte Einkommensspektrum hinweg zu stärken.“
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