Renten-Vorschläge reißen neues Milliarden-Loch in den Haushalt
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Die 33 Empfehlungen der Rentenkommission haben nicht nur eine hitzige Debatte in Deutschland zwischen Bundesregierung, Gewerkschaften, Ministerpräsidenten und der Wirtschaft ausgelöst – sie reißen auch ein neues und zusätzliches Loch von mindestens 5,8 Milliarden Euro in den ohnehin schon löchrigen Bundeshaushalt von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD).
Klingbeil hatte seiner Partei-Kollegin und Sozialministerin Bärbel Bas den Auftrag erteilt, 4 Milliarden Euro bei der Rente einzusparen. Im laufenden Jahr schießt der Bund die Rekord-Summe von 127,8 Milliarden Euro Steuergeld als sogenannten „Bundeszuschuss“ in die Rentenkasse, damit der nicht das Geld ausgeht und versicherungsfremde, von der Politik gewollte Leistungen bezahlt werden können.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat eine neues Haushalts-Loch.
Renten-Emfehlungen reißen neues 5,8 Milliarden-Euro-Loch
Hieße: Im kommenden Jahr dürfte der Bundeszuschuss „nur“ noch bei 123,8 Milliarden Euro liegen, damit Klingbeils wackligen Haushalts- und Einspar-Pläne aufgehen können.
Die Rentenkommission rechnet in ihrem 80-seitigen Papier (liegt NIUS vor) jedoch nicht mir einer Absenkung des Bundeszuschusses, sondern mit mit dem Gegenteil: einem Anstieg für die kommenden Jahre.

Allein für das Jahr 2027 rechnet die Rentenkommission mit einem relvativen Anstieg von 0,5 Prozent auf 2,13 Prozent des Bruttoinlandsproduktes – in absoluten Zahlen ist das ein Anstieg um 1,4 Prozent, was unter Berücksichtigung aller Anteile des Bundeszuschusses zur Rente einer Summe von 127,8 Milliarden Euro entspräche. Die Lücke zwischen Klingbeil-Planung und den Berechnungen der Rentenommission beträgt also 5,8 Milliarden Euro allein für das Jahr 2027.
Mindestens!
Denn: Den Rentenkommission empfielt einen „Übergangsfaktor“, der aus Steuermitteln finanziert werden soll. Es geht um Menschen, die bald schon in Rente gehen und nur noch wenige Jahre haben, mithilfe des Zusatzbeitrages von 2 Prozentpunkten in die Kapitalrente einzuzahlen.

Die Empfehlung 15 aus dem Papier der Rentenkommission
Diese Dann-Bald-Rentern (ab 2032) sollen einen staatlichen und aus Steuern finanzierten Zuschuss erhalten, damit „das Rentenniveau (inkl. gesetzlicher Kapitalrente) für die Rentenneuzugänge künftig mindestens so hoch wie heute ausfällt“, heißt es zur Eklärung. Beziffert sind die Kosten, die damit auf den Bundeshaushalt zukommen, nicht.
Befürchtung: Dient die „Kapitalrente“ zum Haushaltslöcher-Stopfen?
Die große Frage lautet nun, nachdem im Bundeshaushalt für 2027 sowieso schon ein Loch von rund 20 Milliarden Euro: Wie sollen die knapp 6 Milliarden Euro „Zusatz-Loch“ durch die Empfehlungen der Rentenkommission bezahlt werden?
In der politische Debatte macht sich eine Befürchtung breit: Dass die Bundesregierung aus Gründen der Geldnot auf die Gelder zugreifen könnte, die über die Kapitalrente eingenommen werden. Ab dem Jahr 2027 sollen ein Zusatzbeitrag von 0,5 Prozetpunkte auf den Bruttolohn erhohen werden. Dieser Zusatzbeitrag soll dann in 0,5er-Schritten bis auf 2 Prozentpunkte im Jahr 2030 ansteigen.
Schon im ersten Jahr kommen so 8 bis 10 Milliarden Euro zusammen – genug Geld, um den höheren Bundeszuschuss für die Rente zu drücken und so den Haushalt zu entlasten.
Der Ökonom Prof. Stefan Kooths vom Kiel-Institut für Weltwirtschaft mahnt daher: „Der empfohlene Staatsfonds muss maximal politikfern aufgestellt sein, andernfalls wird er zur fiskalischen Verfügungsmasse oder gar zum Vehikel der Industriepolitik.“ Selbst die Kommission scheint der Politik nicht gänzlich zu trauen, denn auch in dem 80-seitigen Papier heißt es wörtlich: „Das angelegte Kapital muss vor einer (auch politischen) Zweckentfremdung geschützt werden.“
Die Befürchtung einer Zweckentfremdung scheint nicht unbegründet: Kanzler Friedrich Merz hatte beim Tag der Industrie am Dienstag bereits angedeutet, die eingenommenen Gelder in „Zukunftsinvestitionen“ für die deutsche Wirtschaft stecken zu wollen. Dabei lautet die dringend Empfehlung der Rentenkommission ganz anders. Dort steht: „Das Kapital muss möglichst breit gestreut angelegt werden, um die Ertragsrisiken einzelner Anlagen, Anlageklassen, Branchen oder Länder auszugleichen.“
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