Sechsfachmord in Stade: Die Bankrotterklärung des Rechtsstaates
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Der mutmaßliche Suizid des Hauptverdächtigen in Untersuchungshaft (JVA Bremervörde) ist der vorläufige Höhepunkt der Ungereimtheiten im Umgang der Behörden mit dem Mehrfachmord in Stade.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass der Tatverdächtige bei seiner Erstvernehmung ausgesagt hatte, er hätte sich nach der Tat das Leben nehmen wollen, stellen sich nun folgende Fragen: Wurde diese Aussage des Verdächtigen bei der Unterbringung des Untersuchungshäftlings in der JVA angemessen berücksichtigt? Welches konkrete Überwachungsregime (Sonderhaftraum, Kontrollintervalle) hatte die Anstaltsleitung angeordnet? Wurden die vorgegebenen Kontrollintervalle in der Nacht zum 21. Juli exakt eingehalten und dokumentiert?

Das Mutter-Kind-Zentrum in Stade wurde zum Ort eines furchtbaren Sechsfachmordes.

Der Hauptverdächtige nahm sich in der JVA Bremervörde das Leben.
Da der Tod des Häftlings erst am Morgen festgestellt wurde, kann man mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass die Überwachungsmaßnahmen, sofern überhaupt welche getroffen wurden, unzureichend waren.
Kernversprechen des Rechtsstaats bricht zusammen
Wenn ein des Mehrfachmordes Beschuldigter während des Ermittlungsverfahrens verstirbt, bricht ein Kernversprechen des Rechtsstaats zusammen: die lückenlose Aufklärung der Tat vor Gericht. Wenn dieser Suizid zudem nach angekündigter Absicht im Vorfeld in einer Justizvollzugsanstalt (also in der Obhut des Staates) gelingt, ist das nicht nur eine Panne, sondern ein eklatantes Behördenversagen. Das Vertrauen darauf, dass der Staat in der Lage ist, zentrale Figuren eines Schwerverbrechens bis zur Hauptverhandlung zu sichern, wird dadurch massiv beschädigt.
Wichtige Zeugin nach Freilassung abgetaucht
Erschwerend kommt in diesem Fall hinzu, dass eine der wichtigsten Zeuginnen, gegen die sogar ein Verdacht der Mittäterschaft besteht, nämlich die Fahrerin des Fluchtwagens, Sylvia S., inzwischen untergetaucht ist, nachdem sie zuvor durch die Staatsanwaltschaft wegen vorgeblich fehlender Haftgründe ohne Auflagen auf freien Fuß gesetzt wurde.
Selbst, wenn die juristischen Hürden für Untersuchungshaft oder Ersatzmaßnahmen hoch sind und die Behörden das Untertauchen der Zeugin derzeit nicht bestätigen (wollen), untergräbt der Umgang mit dem öffentlichen Informationsanspruch das Vertrauen in eine kompromisslose Aufklärung. Solange die Staatsanwaltschaft nicht transparent belegen kann, dass die Ermittlungen lückenlos und ohne Rücksichten geführt werden, bleibt der Eindruck behördlichen „Mauerns“ bestehen.

Polizeieinsatz in den Stunden nach der Tat, eine Anwohnerin wird angehalten.
Ermittlungsbehörden mauern
Auch der Umstand, dass die Ermittlungsbehörden erst aus Zeitungsberichten von den Straftaten des nunmehr verstorbenen Beschuldigten und den Fahndungsmaßnahmen in der Türkei erfuhren, ist kaum geeignet, das Vertrauen in deren Kompetenz zu stärken.
Ebenso fragwürdig ist der Umgang der Behörden mit Informationen wie dem Kennzeichen des Tat- und Fluchtfahrzeugs. Obwohl inzwischen längst Details und sogar Fotos des Kennzeichens im Netz kursieren, gibt es bis jetzt keine offizielle Information dazu. Dabei wäre die Veröffentlichung durchaus geeignet, weitere Zeugen zum Aufenthalt des/der Beschuldigten vor der Tat ausfindig zu machen.
Die Informationspolitik der Behörden – von den spärlichen Angaben zum Umfeld des/der Tatverdächtigen über das Schweigen zu Auto-Details bis hin zum fehlenden Nachweis eines Kontaktes zur Zeugin – ist ebenso anachronistisch wie arrogant. In einer Situation, in der soziale Medien längst Fakten und Spekulationen mischen, erzeugt behördliches Schweigen kein Vertrauen, sondern nährt den Verdacht auf Vertuschung.
Wachsende Zweifel am Rechtsstaat
Falls man bis heute geglaubt hatte, den Fall trotz aller Kritik vornehmlich in den sozialen Medien aussitzen zu können, so dürfte sich das mit dem Suizid des Beschuldigten geändert haben. Selbst bisher zurückhaltende Medien und Politiker fordern Aufklärung wie die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen: „Die Justizministerin muss jetzt lückenlos darlegen, wann welche Hinweise auf eine mögliche Selbstgefährdung vorlagen, wie diese bewertet wurden, welche Schutzmaßnahmen angeordnet waren und ob sie tatsächlich eingehalten wurden.“
Auf diese Aufklärung darf man durchaus gespannt sein, denn wie inzwischen bekannt wurde, wurde die Videoüberwachung nach 24 Stunden abgebrochen. Das alles geschieht in einem politisch hochbrisanten Milieu aus Migranten, NGOs, mittelbaren Verbindungen zu einem SPD-Abgeordneten und Behörden, die nur das preisgeben, was ohnehin bekannt ist. Unter diesen Umständen ist es kein Wunder, wenn Bürger sich von einem Staat abwenden, der weder sie selbst zu schützen vermag (wie nicht nur im Fall Stade) noch in der Lage ist, Straftaten effektiv aufzuklären und zu ahnden. So etwas nennt man schlicht Staatsversagen.
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Frank W. Haubold
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