Täuschen, tricksen, Verfassung brechen: Das Milliarden-Loch, das sie „Haushalt“ nennen
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„Verfassungsrechtlich problematisch“, „Mir schleierhaft“, „Erhebliche Bedenken“ ...
Der Haushaltsentwurf der Ampel-Regierung – die finanzielle Grundlage allen politischen Handelns der Bundesregierung – hat mit einem verfassungsgemäßen Haushalt sehr wenig zu tun. So heftig jedenfalls klingen die Einschätzungen zahlreicher Sachverständiger zum Entwurf, den Finanzminister Christian Lindner (FDP) zusammen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgestellt hatte.
Es fehlen dutzende Milliarden an der einen Stelle, an der anderen Stelle werden Milliarden-Einnahmen eingeplant, die Luftschlössern gleichen. Die Bahn bekommt an der Schuldenbremse vorbei Kredite, die erst zurückgezahlt werden müssen, wenn Olaf Scholz 100. Geburtstag feiert und alles sieht so aus, als hätte die Ampel aus der Klatsche des Bundesverfassungsgerichts nur eines gelernt:
Noch mehr zu tricksen.

Bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs Anfang Juli gaben sich Scholz, Habeck und Lindner selbstbewusst, ihr Entwurf sei ein guter Vorschlag – die Sachverständigen im Haushaltsausschuss sehen das in weiten Teilen anders.
Die Hoffnung auf Milliarden, die nie ausgegeben werden
Die Ampel plant mindestens 25 Milliarden Euro zu viel in den Haushalt ein, eine sogenannte „Globale Minderausgabe“ (GMA) – zwischen 10 und 20 Milliarden Euro auf die einzelnen Ressorts verteilt und weitere 12 Milliarden nochmal übergeordnet für den gesamten Haushalt.
Was technisch und unverfänglich klingt, hat eine einfache Übersetzung: „Geld, von dem wir hoffen, dass es nicht ausgegeben wird“.
Es geht um Budgets, Projekte und Förderungen, die im Jahresverlauf nicht ganz abfließen oder nur teilweise ausgeschöpft werden. Dieses „übriggebliebene Geld“ soll das Riesenloch im Haushalt (hoffentlich) auffüllen. Das gibt es jedes Jahr, allerdings nicht in dieser riesigen Ampel-Größenordnung.
Prof. Armin Steinbach (HEC Paris) hat heftige verfassungsrechtliche Zweifel: „Ich halte die Bodensatz-GMA in Höhe von 12 Milliarden finanz-verfassungsrechtlich für problematisch im Hinblick sowohl auf Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit als auch die parlamentarische Budgethoheit“, sagte der Rechtswissenschaftler bei der Experten-Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages.
Es geht um die Frage: Wie viel Prozent Hoffnung hält ein Haushalt aus verfassungsrechtlicher Sicht aus?
Zwischen 1 und 2 Prozent des gesamten Haushaltsvolumens, sind sich die meisten der Experten einig, also zwischen 5 und 10 Milliarden Euro. Prof. Stefan Korioth (Uni München) gab zu bedenken, dass die erhofften Minderausgaben der einzelnen Ressorts und des gesamten Haushalts freilich zusammengerechnet werden müssen. Wörtlich sagte er: „Da hätte ich erhebliche Bedenken.“ Und weiter: „Ich hätte Probleme, daneben eine allgemeine Globale Minderausgabe mit zwei Prozent des Haushalts anzuerkennen.“

Prof. Thiess Büttner erwartet eher 25,1 Milliarden Euro „Globale Minderausgabe“.
Prof. Dr. Thiess Büttner von der Friedrich-Alexander-Universität hat die Globale Minderausgabe auf insgesamt 25,1 Milliarden Euro beziffert, also mehr als 5 Prozent des gesamten Haushalts-Volumens – nicht 2 Prozent, was der verfassungsrechtlichen Schmerzgrenze gleichkommt.
Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau sieht noch ein weiteres Problem: „Das eigentliche Skandalon an dem Haushaltsentwurf ist ein Gewaltenteilungs-Problem. Der Bundestag darf nicht seine eigenen fundamentalen, ihm nach der Verfassung zustehenden Rechte einfach an andere Stellen delegieren. Durch die Globalität dieses Haushalts wird bewirkt, dass alles ins Ermessen der Regierung gestellt wird.“
Gemeint: Durch die großen Mengen an nicht genau zugeordneten Geldern, bekommt die Regierung sehr viel Spielraum, was mit dem Geld passiert, was eigentlich der Bundestag als demokratisch legitimierter Gesetzgeber tun muss.
Die Hoffnung, dass (viel zu viele) Milliarden sprudeln
Die Bundesregierung plant aber nicht nur viele Milliarden ein, die hoffentlich nicht ausgegeben werden, sie plant auch jede Menge Milliarden ein, die an zusätzlichem Steuergeld fließen sollen: „Wachstumsinitiative“ heißt das Zauberwort.
Ein noch nicht beschlossenes Paket aus 49 Maßnahmen soll das Wirtschaftswachstum um 0,5 Prozent zusätzlich anreizen und so die Steuereinnahmen sprudeln lassen. Knapp 7 Milliarden Euro sollen so zusätzlich zur Verfügung stehen.
Prof. Monika Schnitzer, die Vorsitzende der fünf Wirtschaftsweisen, hält die Erwartung von 0,5 Prozent Wirtschaftswachstum, die die Bundesregierung einplant, für deutlich überschätzt – sie rechnet eher mit einem Zusatz-Plus von 0,1 bis 0,2 Prozent.

Wirtschaftsminister Robert Habeck plant mit 0,5 Prozent zusätzlichem Wirtschaftswachstum durch die „Wachstumsinitiative“.
Prof. Dr. Thiess Büttner wird mit Blick auf die zu erwartenden Steuereinnahmen noch deutlicher: „Wie man hier mit einem halben Prozent Wachstum auf 6,9 Milliarden Euro Steuer-Mehreinnahmen kommen will, ist mir schleierhaft. Das halte ich nicht für seriös abgeschätzt.“ Denn laut Büttner sind pro 1 Prozent Wirtschaftswachstum rund 4 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen für den Bund zu erwarten – das entspräche bei Schnitzers 0,2 Prozent-Prognose einem Steuer-Plus von rund 800 Millionen Euro.
Heißt also: Die Bundesregierung überschätzt sowohl das zu erwartende zusätzliche Wirtschaftswachstum durch ihre „Wachstumsinitiative“ als auch die dadurch gewonnenen zusätzlichen Steuereinnahmen eines Gesetzes, das noch nicht einmal beschlossen worden ist, gewaltig und um ein Vielfaches (Faktor 8) – und plant diese vollkommen überschätzte Milliarden-Summe in den Haushalt ein.
Plötzlich fehlen Heil beim Bürgergeld knapp 10 Milliarden Euro
Ein Riesen-Haushaltsposten ist das Bürgergeld.
Wie Bild berichtet, zeigen interne Dokumente aus dem Arbeitsministerium von Hubertus Heil, dass die Regierung für 2025 mit Ausgaben in Höhe von insgesamt 45,6 Milliarden Euro für das Bürgergeld rechnet.
Offiziell angegeben werden jedoch nur 36 Milliarden Euro – das sind schlappe 9,6 Milliarden Euro weniger!

Arbeitsminister Hubertus Heil fehlen plötzlich zig Milliarden Euro in der Bürgergeld-Kasse.
In vertraulichen Papieren zur „Haushaltsaufstellung 2025“, die die Zeitung einsehen konnte, wird detailliert aufgeführt, dass im kommenden Jahr durchschnittlich 2,897 Millionen Haushalte Bürgergeld beziehen werden. Diese sollen im Durchschnitt monatlich 807 Euro erhalten, was im Jahresverlauf insgesamt 28 Milliarden Euro ausmachen würde. Doch an die Öffentlichkeit kommuniziert Heil nur 25 Milliarden Euro – 3 Milliarden Euro weniger und auch weniger als im laufenden Jahr (29,7 Milliarden Euro).
„Wie das jetzt sein kann, dass ich beim Bürgergeld im Bundeshaushalt einen Anschlag von 25 Milliarden Euro sehe, wo zeitgleich ein Nachtragshaushalt eingebracht wird, der sagt: Für das Jahr 2024 brauchen wir 29,7 Milliarden Euro – wo sollen diese 5 Milliarden Euro herkommen?“, fragt Prof. Thiess Büttner.
Hinzu kommt: Der Bund trägt auch einen Teil der Ausgaben für Miete, Heizung und ähnliche Kosten für Bürgergeld-Empfänger. Dafür wurden vom Arbeitsministerium durchschnittlich 507 Euro pro Monat und Haushalt veranschlagt, aufs Jahr gerechnet eine Gesamtsumme von 17,63 Milliarden Euro. Heil gibt allerdings lediglich 11 Milliarden Euro an – noch mal 6,6 Milliarden Euro weniger.
Der Taschenspieler-Trick mit der Bahn
Millionen Pendler sind sich einig: Bei der Bahn muss etwas passieren. Es braucht Investitionen in die Schiene, in mehr und bessere Züge, eine Komplett-Kur – und das kostet Geld.
Weil die Ampel dafür aber nicht ihr zur Verfügung stehendes Geld ausgeben will, probiert sie es mit einem Trick: Hier lautet das Zauberwort „Finanzielle Transaktion“.
Der Finanzrechtler Prof. Hanno Kube (Uni Heidelberg) erklärt: „Es geht hier um Vermögenstausche, die werthaltig sind aus Sicht des Bundes. Deshalb werden sie nicht auf die Schuldenbremse angerechnet.“ Heißt also: Wenn die Regierung Schulden aufnimmt, um einen realen Gegenwert mit Rendite-Chance zu finanzieren – etwa die Aktien und Vermögenswerte, die im Rahmen des Generationenkapitals gekauft werden – sind diese Kredite unerheblich für die Schuldenbremse, da der Schuldenaufnahme ein realer Gegenwert gegenübersteht. Soweit so technisch.
Bei der Bahn sollen nun zwei „Vermögenstausche“ vorgenommen werden: Zum einen soll die Bahn eine kreditfinanzierte Eigenkapitalerhöhung von 10,4 Milliarden Euro bekommen, obwohl das Unternehmen bereits zu 100 Prozent dem Staat gehört. Außerdem will die Ampel einen 3 Milliarden Euro-Kredit mit (!) 34 Jahren Laufzeit gewähren, was laut Prof. Kube die maximal zulässige Nettokreditaufnahme des Bundes um 7,5 Milliarden Euro erhöhen würde.

Die Bundesregierung will der Bahn schuldenfinanziertes Geld zukommen lassen, ohne dass es auf die Schuldenbremse angerechnet werden muss.
„Ich habe erhebliche Bedenken, was die Vorgänge in 2025 angeht: sowohl die Eigenkapitalerhöhung als auch die Darlehensgewährung an die Deutsche Bahn sehe ich als problematisch an. In diesem Zusammenhang zum einen, was die Rendite-Erwartung angeht aus der Kapitalerhöhung, zum anderen, was die Laufzeit des Darlehens angeht. Da stellt sich ganz erheblich die Frage, ob das als werthaltiger Vermögenstausch aus Sicht des Bundes angesehen werden kann“, so der Experte bei der Ausschusssitzung. Auch Prof. Dr. Stefan Korioth (LMU München) sieht „erhebliche verfassungsrechtliche Risiken und Schwierigkeiten.“
Weiter sagt er: „Bei einem Darlehen über 34 Jahre, das also fast am Horizont verschwindet, was den Rückzahlungsanspruch angeht, sehe ich da erhebliche Schwierigkeiten. Und ich sehe auch nicht, dass eine Eigenkapital-Erhöhung bei der DB AG wirklich werthaltig ist.“
Die Ampel will der Bahn also einen Milliarden-Kredit gewähren, der erst zurückgezahlt werden muss, wenn Olaf Scholz 100 Jahren alt wird – und nennt das „werthaltigen Vermögenstausch“.
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