Trans-Kritikerin aus NRW: Polizeischikane, weil sie ihre Meinung sagte
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Frauen, die sich mit der von der Regierung getragenen Transgender-Ideologie anlegen, führen einen Kampf, der mit schweren Anfeindungen und Repressionen einhergehen kann. Die Bloggerin Rona Duwe soll eine „erkennungsdienstliche Behandlung“ bei der Polizei über sich ergehen lassen, wie Welt berichtete. NIUS nahm Kontakt zu Rona Duwe auf, um in Erfahrung zu bringen, ob die Rechtfertigung für die polizeiliche Vorladung tatsächlich in etwas besteht, das wie ein „Meinungsverbrechen“ anmutet, die es in Rechtsstaaten bekanntlich nicht gibt.
Es bestätigt sich, was man kaum glauben kann: Der deutsche Staat verfährt, beseelt von queerer Regierungsideologie, mit einer Frauenrechtlerin wie mit einer militanten Islamistin, weil sie Dinge gesagt und geschrieben hat, die für die Menschen dieses Landes vollkommen normal sind. Dies ist die Geschichte eines surreal wirkenden Vorgangs in Ampeldeutschland.
Vorwurf der Volksverhetzung
Bei einer „erkennungsdienstlichen Behandlung“ handelt es sich um einen massiven Grundrechtseingriff, der zur Folge hat, dass persönliche und biometrische Daten bei der Polizei auf unbestimmte Zeit gespeichert werden. Ihre Löschung kann erst nach zehn Jahren beantragt werden. Es handelt sich um eine Präventivmaßnahme, die die Polizei in der Erwartung vornimmt, dass die betreffende Person künftig straffällig werden wird. Rona Duwe ist zu ihrer Vorladung bei der Polizei nicht erschienen, sondern wehrt sich juristisch gegen sie. Ihr Anwalt, Roman Lammers, sagt, dass es für das, was Rona Duwe widerfährt, „keine Rechtsgrundlage“ gebe.

Bei einer erkennungsdienstlichen Maßnahme wird man vom Staat vermessen. Es ist eine drastische Maßnahme im Umgang mit Verbrechern. Wie soll sie bei einer gewöhnlichen Feministin verhältnismäßig sein?
Nach dem NIUS-Gespräch mit Rona Duwe ist festzuhalten: Die Rechtfertigung für die „erkennungsdienstliche Behandlung“ besteht aus zwei Säulen, die schon bei einem oberflächlichen Blick äußerst instabil wirken.
Zum einen begründet sie sich mit einem offenen Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen Duwe führt. Dabei geht es um die Veröffentlichung einer Broschüre, die sich kritisch mit Transgender-Ideologie, die von vielen, wechselbaren Geschlechtern und „Identitäten“ ausgeht, auseinandersetzt. Diese Schrift sei als „volksverhetzend zum Nachteil von Transpersonen“ empfunden worden, so die Staatsanwaltschaft gegenüber Welt.
Zum anderen hatte Rona Duwe auf die Ähnlichkeit zwischen einem Schmetterlingssymbol, das die US-Sicherheitsbehörde FBI als ein Symbol der Pädophilen-Szene listet, mit einem Maskottchen aufmerksam gemacht, das die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI) verwendet. Dabei hatte Duwe lediglich fragend nachgehakt: „Ich hatte auf Twitter und Substack Fragen zu dem auf dem Foto in die Kamera gehaltenen rosa-hellblauen Häkel-Schmetterling „Fiely“ gestellt und meine Fragen in einem Substack-Artikel weiter ausgeführt“, schreibt sie auf ihrem Substack-Blog. Entsprechend befand das Landgericht Düsseldorf die Aussagen Duwes bezüglich der Ähnlichkeit der Symbole als von der Meinungsfreiheit gedeckt. Allerdings sah das Berufungsgericht, das Oberlandesgericht Köln, die Sache anders, weshalb das Verfahren mit einem Vergleich endete.
Anwalt spricht von „Einschüchterungsversuch“
Hellhörig wird man bei der Begründung für die Indizierung der transkritischen Broschüre durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Völlig unproblematische, ja selbstverständliche Aussagen aus dem Elternratgeber würden Kinder und Jugendliche angeblich in ihrer Entwicklung gefährden, wie zum Beispiel: „Frau und Mann sind biologische Fakten“, „Geschlecht ist binär und unveränderbar. Persönlichkeit ist fluide und vielfältig“. Auch die Beschreibung der Transgender-Ideologie als ein „Kult“ sei inakzeptabel und ein Grund, das Werk nicht frei zugänglich machen zu dürfen.
Nochmal: Diese Aussagen und Beurteilungen sollen letztlich den Vorwurf der Volksverhetzung gegenüber Duwe stützen. Dementsprechend nennt sie ihre repressive Situation „extrem grotesk“, die erkennungsdienstliche Vorladung „einen Einschüchterungsversuch“, was nachvollziehbar ist. Denn das Geschehen wirkt insgesamt geradezu kafkaesk.

Was eine erkennungsdienstliche Maßnahme ist, kennt man aus Hollywood-Filmen. Im Bild: Keira Knightley im Film „Auf der Suche nach einem Freund fürs Ende der Welt“ (2012). Man möchte fast fragen: Will der Staat Rona Duwe zu einer politischen Ikone machen?
Rona Duwe soll einem massiven Grundrechtseingriff aus im Wesentlichen zwei Gründen ausgesetzt werden, die im Folgenden aus Medienberichten und NIUS-Gesprächen mit der Betroffenen rekonstruiert werden:
Erstens vertritt sie in einer Broschüre Positionen, die bis vor Kurzem noch als normal galten, für den größten Teil der Menschheit immer noch normal sind und für trotz Ampelregierung normal gebliebene Bürger Deutschlands weiterhin normal sein werden. Wie zum Beispiel: Es gibt nur zwei Geschlechter, Menschen mit Penis sind Männer und können keine Frauen sein, Transfrauen sind keine Frauen – triviale Aussagen also, die laut neumodischer Transgender-Ideologie plötzlich „transfeindlich“ sein sollen. Werfen Sie selbst einen Blick in die Begründung zur Indizierung:

Auszug aus der Begründung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz: Diese Aussagen laufen angeblich auf die Diskriminierung von „Transkindern“ hinaus
Nebenbei: Das hochgradig fragwürdige Wort „Transkinder“, von dem die meisten Menschen nie gehört haben dürften, wurde von der Transgender-Ideologie in den Diskurs eingebracht. Für die Bundesregierung wird es bereits als ein selbstverständlich sinnvoller Begriff betrachtet, woran sich zeigt, wie dogmatisch inzwischen der Staat seine Ideologie durchsetzt.

Hier setzt besagte Bundeszentrale die obige Wiedergabe der Position Rona Duwes fort. Im heutigen Deutschland gilt sie nicht als diskutabler Standpunkt, sondern man läuft mit dieser Position Gefahr, der Volksverhetzung verdächtigt zu werden.
Zweitens hat Rona Duwe in einer politischen Auseinandersetzung Fragen gestellt, die auf eine unverkennbare Tatsache zurückgehen: die Ähnlichkeit eines Pädophilen-Symbols mit einem Maskottchen der „Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität“. Möglicherweise findet mancher dieses Nachfragen aus Gründen, die auszuführen wären, problematisch. Unstrittig sollte doch aber sein, dass das Stellen auch unangenehmer Fragen den Menschen eines freien Landes zusteht – und nicht als „Volksverhetzung“ kriminalisiert wird.
Entsprechend hatte auch das Oberlandesgericht Köln geurteilt, dass die Transsexuelle Julia Steenken (mittig im Foto unten zu sehen), die gegen Rona Duwe juristisch vorgegangen war, das kritische Nachfragen „zweifellos hinnehmen“ müsse. Duwe hält dazu auf ihrem Blog fest: „Es darf auch weiterhin die Frage der Ähnlichkeit des Schmetterlings zur Childlove Symbolik [d.h. zur Pädophilen-Symbolik, Anm. d. Red.] diskutiert werden – jedoch ohne behaupten zu wollen, dass diese Symbole identisch seien.“
Im folgenden Screenshot lesen Sie, wie Duwe die juristische Auseinandersetzung mit einer Transgender-Ideologin schildert, die ein Maskottchen in den Händen hält, das einem problematischen Symbol optisch ähnelt.

Screenshot von Rona Duwes Blog. Sie schildert die juristische Auseinandersetzung mit einer Transaktivistin, die ein Maskottchen hält, das einem problematischen Symbol optisch ähnelt.
Wie Sie nun selbst sehen können, ist die Ähnlichkeit der Symbole frappierend. Der Transverein „Fielappers“ steht mit der „Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität“ (DGTI) in kooperativer Verbindung, weshalb das Maskottchen auch auf obigem Pressefoto der DGTI zu sehen ist.

Links: Screenshot von der Facebook-Seite des Transvereins „Fielappers“. Laut dessen Webseite ist der Schmetterling „das Symbol für eine geglückte Transition“. Rechts: ein berüchtigtes „Childlove“-Symbol. In einem freien Land ist es erlaubt, Fragen zu stellen. Wie zum Beispiel: Wieso nutzt ein Transverein ein Symbol, das wegen seiner optischen Ähnlichkeit zu einem Pädophilen-Symbol doch als verbrannt gelten müsste?
Ein kafkaeskes Konstrukt, das auf Sand gebaut ist
Obwohl die Auseinandersetzung hinsichtlich dieser Ähnlichkeiten eigentlich geklärt ist (wie oben erwähnt in einem Vergleich mündete), rechtfertigt die Polizei Dortmund die erkennungsdienstliche Maßnahme damit, dass gegen Duwe „ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung geführt werde“, wie dem Welt-Bericht zu entnehmen ist. Sie habe nämlich im Februar 2023 auf der Plattform X, „transidente Personen als Menschen mit pädophilen Neigungen gleichgestellt“ (O-Ton Polizei Dortmund). NIUS hat bei Rona Duwe nachgefragt, ob dieser Vorwurf auf die Angelegenheit der Schmetterlingssymbolik zurückgeht. Ihre Antwort: „Ich denke, ja.“
Das bedeutet – und jetzt wird es etwas kompliziert: Die Polizei Dortmund argumentiert mit dem Vorwurf der Volksverhetzung, die letztlich im Stellen von Fragen bestehen soll. Sie deutet – offenkundig illegitim – Duwes Problematisierung einer optischen Ähnlichkeit als eine transfeindliche Gleichstellung von Transsexuellen mit Pädophilen. Diese angebliche Gleichstellung begründet also ein Verfahren wegen Volksverhetzung, das ein Teil der Rechtfertigung dafür bildet, Duwes Fingerabdrücke und andere Daten mittels besagter Polizeimaßnahme zu sichern.
Es ist ein kafkaeskes Konstrukt, doch geht man zu dessen Fundament zurück, sieht man: Es ist auf Sand gebaut. Denn weder die Veröffentlichung einer transkritischen Broschüre (Säule eins) noch kritisches Nachfragen (Säule zwei) lassen sich rational in die Nähe von Volksverhetzung bringen. Zumal die Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist und schließlich selbst Analogien von Kindern mit Ratten, wie sie der ZDF-Moderator Jan Böhmermann in der Corona-Zeit vorgenommen hat, noch von ihr gedeckt sind. Umso grotesker und überzogener wirkt da das repressive Vorgehen gegen Rona Duwe wegen banaler Meinungsäußerungen.
Rona Duwe ist eine auf X recht bekannte Gegnerin des sogenannten „Selbstbestimmungsgesetzes“, das im November in Kraft zu treten droht und es Männern erlauben würde, Frauenräume zu betreten, sofern sie ihren Geschlechtseintrag „selbstbestimmt“-willkürlich ändern. Der Verdacht drängt sich auf, dass mit der absurd unverhältnismäßigen Polizeischikane eine politische Gegnerin der Ampelpolitik mundtot gemacht werden soll. Man darf jedoch gewiss davon ausgehen, dass Frauen wie sie nicht schweigen werden, wenn die Bundesregierung ihnen ihre Rechte zu nehmen gedenkt.
Redaktioneller Hinweis (16 Uhr): Ein paar Stunden nach Erscheinen dieses NIUS-Artikels gab Rona Duwe auf X bekannt, „dass die erkennungsdienstliche Vorladung der Polizei Dortmund zurückgenommen wurde und das von mir und meinem Anwalt eingeleitete verwaltungsgerichtliche Verfahren gegen das Land NRW eingestellt wird. #WeWillWin“
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