Warum die ARD-Show „Die 100“ Untreue ist – und ein Fall für den Staatsanwalt
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Was die ARD am Montagabend unter dem Titel „Die 100“ präsentierte, lässt sich mit dem Wort „Journalismus“ nicht mehr korrekt beschreiben. Vielmehr handelte es sich bei der Polit-Show um eine Journalismus-Simulation. Handwerklich geschickt verpackte der öffentlich-rechtliche Sender seine Anti-AfD-Agitation in einer vorgetäuschten Debatte.
Bei „Die 100“ sollten sich 100 Menschen zu bestimmten Argumenten positionieren, die von Journalisten vorgetragen wurden. Der Abend kreiste um die Frage: „Ist die AfD eigentlich ein Problem?“ Schon die Wahl des Titels ist manipulativ, zumal in der Woche vor der auch bundespolitisch herausragend wichtigen Landtagswahl in Brandenburg. Denn nicht ein oder mehrere Themen wurden in der Sendung verhandelt, sondern die Existenzberechtigung einer gesamten Partei. Ausgerechnet jener Partei, die in Umfrage in Brandenburg vorne liegt – und die durch den Titel der Show mit einer Art Bannfluch belegt wurde.

Das Spielfeld von „Die 100“.
Auch die Inszenierung eines vermeintlichen Duells zwischen Pro und Contra dürfte viele Zuschauer in die Irre geführt haben. Dabei wurden sowohl Falschinformationen als auch Suggestion als Mittel herangezogen, um die AfD zu diskreditieren und das Duell in einen ungleichen Kampf zu verwandeln: Der Journalist Tobias Krell, aus dem Kinderfernsehen bekannt als „Checker Tobi“, wiederholte das Märchen eines angeblichen Geheimtreffens rechter Akteure in Potsdam, über welches das Medienportal Correctiv Anfang des Jahres berichtet hatte. Die Recherche hatte bundesweit Demonstrationen „gegen Rechts“ ausgelöst. Die Behauptung, bei dem Treffen sei die Deportation von Millionen von Menschen nach ethnischen Kriterien geplant worden, hatte sich aber im Nachhinein auch vor Gericht als unhaltbar erwiesen. Dennoch war die ARD sich nicht zu schade, die widerlegte Geschichte aufzuwärmen.
Höchst suggestiv wiederum wirkte der Auftritt des Publizisten Michel Friedman. Er berichtete von seinen Eltern, die als Holocaustüberlebende stets einen gepackten Koffer in der Wohnung stehen hatten, um jederzeit zur Flucht bereit zu sein. Eine erschütternde Geschichte, deren Dramatik jedoch sogleich ausgenutzt wurde, um sie gegen die AfD zu wenden: „Sie können sich auf mich verlassen, wenn Sie angegriffen werden“, schloss Friedman: „Kann ich mich auf Sie verlassen?“ Auch hier wurden keinerlei Belege angeführt für das, was die von Friedman aufgeworfene historische Parallele nahelegte: Dass mit der AfD an der Macht Juden erneut aus Deutschland fliehen müssten.

„Gejagt, gejagt“, nannte die ARD ein Quiz, mit dem die AfD an den Pranger gestellt werden sollte.
Abgerundet wurde die Missachtung journalistischer Standards durch die Wahl der Moderatoren und Kandidaten. Für viele Zuschauer wird dies undurchschaubar bleiben, weil sie sich nicht parallel auf X und anderen sozialen Medien über das politische Geschehen informieren. Im Netz flog schnell auf: Tobias Krell hat bereits Aufrufe von Fridays for Future geteilt und sich an Anti-AfD-Kampagnen beteiligt. Zudem arbeiten zahlreiche der Kandidaten, die als gewöhnliche Bürger vorgestellt wurden, mittels Casting-Agenturen als Komparsen oder lassen auf andere Weise Zweifel an ihrer Unabhängigkeit aufkommen.
Am augenfälligsten ist der Fall von Michael Schleiermacher, der von der ARD als Bürokaufmann präsentiert wurde, tatsächlich aber als Komparse arbeitet und auch schon für den ARD-Tatort vor der Kamera stand. Er verkündete zum Ende der Show in das Mikrofon des herbeigeeilten Moderators Ingo Zamperoni, dass sich durch die Sendung seine Meinung um 180 Grad gedreht habe und dass die AfD ein „Wolf im Schafspelz“ sei. Auch andere Teilnehmer arbeiten als Laiendarsteller oder engagierten sich in der SPD oder der Linken, einer ist gar Politiker der Satire-Partei „Die Partei“.

Michael Schleiermacher wird von Zamperoni befragt.
NIUS wollte im Anschluss von der ARD wissen, warum ein Schauspieler dazu eingesetzt werde, einen authentischen Bürger zu spielen, der sich von der AfD abwendet. Der zuständige NDR antwortete: „Der Norddeutsche Rundfunk weist die erhobenen Vorwürfe zur Produktion ‚Die 100‘ als falsch zurück. Es werden keine Darstellerinnen oder Darsteller eingesetzt.“ Kurz darauf stellte sich jedoch heraus, dass der NDR offenbar die Unwahrheit gesagt hatte, denn ein zweiter Laienschauspieler nahm ebenfalls an der Sendung teil, der zudem bei der gleichen Jobbörse Stagepool einen Web-Auftritt hat.
Manipulation, Falschinformation, Suggestion, Täuschung: Dies sind die Methoden der ARD-Show. Dabei ist die Produktion einer solchen Sendung nur möglich, weil jeder Haushalt in Deutschland 18,36 Euro im Monat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen muss. Der Vertrag zwischen den Bürgern und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk lautet: Wir zahlen, Ihr liefert.
Medienveträge schreiben Regeln vor
Dabei sind die Rundfunkanstalten nicht frei, zu liefern, worauf sie Lust haben. Vielmehr gelten strenge Regeln für die Produktion ihrer Inhalte. So heißt es im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: „Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“.

Erster Paragraf des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags.
Diese funktionsgerechte Ausstattung orientiert sich am sogenannten Medienstaatsvertrag, der die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festlegt. Dort heißt es, der Rundfunk sei ein Teil des „Prozesses freier und öffentlicher Meinungsbildung“, und weiter:
„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zu Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zur Achtung von Persönlichkeitsrechten verpflichtet.“

Der Medienstaatsvertrag.
Klar formuliert ist auch der Text des Medienstaatsvertrags Hamburg/Schleswig-Holstein. Dieser ist für „Die 100“ maßgebend, da der NDR die Show produziert hat. Darin liest man: „Die Sendungen dürfen nicht einseitig einer Partei, einem Bekenntnis, einer Weltanschauung oder einer sonstigen Gruppe dienen.“

Aus dem Medienstaatsvertrag von Hamburg und Schleswig-Holstein.
Es ist also eindeutig: Mehr noch als andere Medien sind die öffentlich-rechtlich Angebote zu Objektivität und unparteiischer Berichterstattung verpflichtet. Sich nur eine Partei zur Brust zu nehmen, wie am Montag in der ARD geschehen, und sie mit manipulativen Techniken in ein schlechtes Licht zu rücken, gar als Gefahr darzustellen, das ist vom Medienstaatsvertrag nicht gedeckt.
Gebrochener Vertrag
Ein Vertrag zeichnet sich dadurch aus, dass beide Seiten sich daran halten müssen – oder sanktioniert werden. Das Besondere an der Konstellation beim Rundfunk ist: Bürger können den Vertrag nicht kündigen. Der einzige legitime Ausweg aus diesem Vertrag wäre, auf politischem Wege den Rundfunk abzuschaffen oder die Gebühren zumindest zu verringern. Doch auch das ist kaum möglich, da jeder Versuch in diese Richtung von Linken als quasi-faschistischer Angriff auf die Pressefreiheit gebrandmarkt wird.
Wir befinden uns also in der kuriosen Situation, dass die Bürger gezwungen sind, sich an den Vertrag zu halten und brav zu zahlen. Wer nicht zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, muss mit Bußgeld und im Extremfall gar mit Erzwingungshaft rechnen. Gleichzeitig gibt es aus diesem Vertrag praktisch keinen Ausweg, auch nicht, wenn der Vertragspartner – die Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – den Vertrag vor aller Augen brechen und sich zu bester Sendezeit nicht an die journalistischen Regeln halten, die ihnen auferlegt wurden.
Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist von einer sogenannten Schickschuld die Rede: Dieser schöne Begriff bezeichnet die Verpflichtung der Bürger, ihren monatlichen Beitrag zu überweisen. Wenn aber die Rundfunkanstalten sich gegenüber den Zuschauern nicht in der Schuld sehen, gewissen Mindeststandards journalistischer Qualität zu genügen, erfüllen sie nicht länger ihre vertraglichen Pflichten – und missbrauchen die Gelder, die sie von der Bevölkerung erhalten, für ihre eigenen politischen Interessen. Das Recht kennt für die absichtliche Zweckentfremdung fremder Gelder einen Straftatbestand: Untreue.
Produziert hat „Die 100“ übrigens die Produktionsfirma Ansager und Schnipselmann des ehemaligen hart aber fair-Moderators Frank Plasberg. Er will zum Jahresende das Produzieren aufgeben, was man angesichts dieser Show wohl als Segen betrachten muss. In der Verantwortung steht aber auch Christine Strobl, die Programmchefin der ARD. Der journalistische Tiefpunkt vom Montagabend sollte Grund genug für einen Rücktritt sein.

Christine Strobl.
Falls sich nach diesem Debakel jedoch mal wieder niemand innerhalb der Rundfunkanstalten verantwortlich fühlen sollte – womit zu rechnen ist – dann ist wenigstens eines offiziell: Jeglichen Anspruch an sich selbst hat man beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen fahren lassen.
Lesen Sie auch: Polit-Show „Die 100“: ARD heuert Schauspieler an, der sich vor laufender Kamera von der AfD abwendet
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