„Wir haben die Öffentlichkeit klar unterrichtet“: Weimer täuscht in seiner Pressemitteilung
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Wolfram Weimer behauptet, er habe beim Wechsel ins Kanzleramt „jegliche operative Funktion“ in der Weimer Media Group niedergelegt – und die Öffentlichkeit sei darüber „klar unterrichtet“ worden. Beides ist irreführend. NIUS führt den sauberen Beweis.
Bis heute gehört die Weimer Media Group zur Hälfte dem Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, die andere Hälfte seiner Ehefrau Christiane Goetz-Weimer. Diese Tatsache wird zu einem politischen Problem: Nicht nur NIUS und Apollo News berichten; inzwischen schreiben sogar Tagesspiegel und Stern kritisch. Letzterer titelt: „Verdacht der Minister-Vermietung: Für Wolfram Weimer läuft die Zeit ab.“
Laut „Stern“ läuft für Weimer die Zeit ab
Nachdem die Weimer Media Group zunächst behauptet hatte, die Vorwürfe stammten aus „rechten Kreisen“ und erklärten sich dadurch, sah sie sich nun zu einer neuen Stellungnahme gezwungen – offenkundig, weil auch linke Medien den Kulturstaatsminister unter Druck setzen.

Auch der „Stern“, der im „Kampf gegen Rechts“ die Reihen für gewöhnlich geschlossen hält, berichtet inzwischen kritisch.
In einer aktuellen Pressemitteilung erklärt der Anwalt von Christiane Goetz-Weimer und Wolfram Weimer, Prof. Dr. Christian Schertz:
„Wolfram Weimer hat jegliche operative Funktion in der Weimer Media Group vor seinem Amtsantritt als Staatsminister beim Bundeskanzler und Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien niedergelegt. Hierüber haben Wolfram Weimer und die Weimer Media Group die Öffentlichkeit seinerzeit auch klar unterrichtet. Wolfram Weimer ist mithin an keinerlei Entscheidungsprozessen und/oder der Durchführung von Veranstaltungen durch das Unternehmen mehr beteiligt.“

Auf dem Ludwig-Erhard-Gipfel geben sich ranghohe Politiker die Klinke in die Hand. Hier: Joachim Gauck, Wolfram Weimer und Markus Söder im Jahr 2022.
Stimmt das?
Formal ist diese Mitteilung richtig, doch sie führt dennoch in die Irre. Man muss genau lesen: Die Erklärung sagt, er habe „jegliche operative Funktion“ abgegeben – aber sie sagt nicht ausdrücklich, dass er aus der – verfassungsrechtlich relevanten – Gesellschaftsbeteiligung vollständig ausgestiegen ist.
Und die ist entscheidend: Über seinen 50-prozentigen Gesellschaftsanteil werden die Profite des Ludwig-Erhard-Gipfels unmittelbar in die Taschen des Kulturstaatsministers gespült.
Das sieht auch der Stern so: Weimer „profitiert“ davon, dass Minister, mit denen er sich „mindestens wöchentlich im Kanzleramt“ berät, auf Veranstaltungen seines Unternehmens erscheinen. So traten etwa die Bundeswirtschaftsministerin und der Kanzleramtschef beim Ludwig-Erhard-Gipfel am Tegernsee auf – und haben dies offenbar auch nächstes Jahr vor, wie das Magazin betont.
Weimer verließ nicht, wie er behauptete, die Verlagsgruppe
Stimmt denn die Behauptung, dass er die Öffentlichkeit darüber „klar unterrichtet“ hat, dass er „jegliche operative Funktion“ aufgegeben hat? Auch das ist falsch. Klargestellt hatte er über hauseigene Verlagsseiten etwas anderes. Nämlich: „Designierter Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer wechselt in die Politik und verlässt (!) Verlagsgruppe mit sofortiger Wirkung.“

Hierbei handelt es sich um Fake News (Screenshot: The European)
Und eben das stimmt nicht. Denn um die Verlagsgruppe zu verlassen, hätte er auch seine Gesellschaftsanteile aufgeben oder wenigstens einem unabhängigen Treuhänder übertragen müssen, wie Volker Boehme-Neßler gegenüber NIUS feststellte. Weiter sagte der Verfassungsrechtler: „Solange er 50 Prozent an der Gesellschaft hält, hat er die Gesellschaft nicht verlassen. Das ist sachlich falsch – mindestens irreführend, wenn nicht schlicht gelogen.“
Heißt: Es gab seinerzeit keine Klarstellung darüber, dass Wolfram Weimer „jegliche operative Funktion“ der Verlagsgruppe eingestellt hat. Was es stattdessen gab: eine Falschbehauptung über ein vermeintliches Verlassen. Die Fakten bleiben indes erdrückend: Durch seine Beteiligung an der Weimer Media Group verquickt der Kulturstaatsminister private und amtliche Interessen, statt sie glasklar zu trennen – wie es die grundgesetzlichen Integritätsanforderungen an Regierungsmitglieder verlangen.
Übrigens: In der Meldung von The European heißt es weiter: „Christiane Goetz-Weimer, Verlegerin seit 30 Jahren, setzt Qualitätskurs des Hauses fort.“ Dafür soll Weimers Ehefrau im Dezember mit dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet werden.
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