Spahn denkt über Wahlrechtsentzug für Björn Höcke nach
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Im Focus-Podcast „Machtmenschen“ hat Unionsfraktionschef Jens Spahn einen Entzug des passiven Wahlrechts von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke ins Spiel gebracht.
Seit Jahren reden Politiker verschiedener Parteien über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD. Doch es ist höchst fragwürdig, ob ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich wäre.
Jetzt denkt Unionsfraktionschef Jens Spahn laut über einen Entzug des passiven Wahlrechts von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke nach: „Alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär's denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechtem wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann?“, sagte Spahn im Focus-Podcast „Machtmenschen“.
Die Thüringer AfD wurde vom Landesverfassungsschutz bereits 2021 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, Höcke zweimal wegen der Verwendung einer „SA-Parole“ verurteilt. Spahn distanzierte sich in dem Podcast von der AfD: „Wer für Putin unterwegs ist, für China spioniert, extrem und radikal in der Sprache ist, von dem grenzen wir uns, grenze ich mich klar ab – politisch, inhaltlich, menschlich“, sagte Spahn. Zuvor hatte der SPD-Politiker und frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück dafür plädiert, einzelnen Vertretern der AfD das passive Wahlrecht zu entziehen – etwa Björn Höcke.
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