EU-Parlament gibt Chatkontrolle-Ausnahme neue Chance
Ein Beitrag von
Das EU-Parlament hat den Weg für eine umstrittene Übergangsregelung zur sogenannten Chatkontrolle wieder geöffnet. In einer ungewöhnlichen und politisch umkämpften Abstimmung stimmten die Abgeordneten grundsätzlich dafür, dass Online-Dienste wie WhatsApp, Microsoft oder Google vorübergehend wieder private Kommunikation automatisiert auf Hinweise zu sexuellem Kindesmissbrauch prüfen dürfen. Zugleich verlangte das Parlament Änderungen am bisherigen Vorschlag.
Damit ist die Regelung noch nicht beschlossen. Nun muss zunächst die EU-Kommission Stellung zu den Änderungswünschen des Parlaments nehmen. Anschließend liegt die Entscheidung beim Rat der Mitgliedstaaten. Die Übergangsregelung soll nach derzeitigem Stand bis April 2028 gelten.
Im Kern geht es um eine Ausnahme von europäischen Datenschutzvorgaben. Plattformen sollen dadurch rechtlich abgesichert werden, wenn sie auf ihren Diensten nach kinderpornografischem Material suchen. Eine solche Ausnahme gab es bereits, sie war im April aber ausgelaufen, weil das Europaparlament einer unveränderten Verlängerung nicht zugestimmt hatte.
Besonders umstritten ist, wie weit die technische Überprüfung gehen darf. Nach dem Vorschlag der Mitgliedstaaten soll zwar keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufgebrochen werden, möglich wären aber automatisierte Kontrollen direkt auf den Geräten der Nutzer. Fachleute sprechen dabei von „Client-Side-Scanning“. Dabei würden Inhalte wie Nachrichten, Bilder oder Videos noch vor der Verschlüsselung auf dem Smartphone oder Computer überprüft.
Genau hier setzt der Widerstand im Parlament an. Die Abgeordneten wollen große Teile dieses Verfahrens nicht mittragen. Auch Inhalte, die anschließend verschlüsselt verschickt werden sollen, sollen nach dem Willen des Parlaments grundsätzlich geschützt bleiben. Zudem sollen Verdachtsmeldungen nicht allein durch Programme an Behörden weitergegeben werden. Vor einer Weiterleitung müsste ein Mensch prüfen, ob tatsächlich ein Verdachtsfall vorliegt oder ob die Software einen Fehler gemacht hat.
Druck von der Union
Die politische Wende kam überraschend. Noch Anfang März hatte sich eine Mehrheit im Europaparlament gegen eine weitgehende Verlängerung gestellt. Kontrollen sollten nach damaliger Position nur unter engeren Voraussetzungen möglich sein, etwa bei konkreten Verdachtsfällen. Der Rat der Mitgliedstaaten wollte diese Beschränkungen jedoch nicht akzeptieren. Die Verhandlungen scheiterten zunächst.
Auch Ende März blieb das Parlament bei seiner Linie und lehnte eine bedingungslose Verlängerung der Ausnahme ab. Danach lief die Regelung aus. Ermittler, Teile des Kinderschutzbereichs und mehrere Politiker kritisierten, dass den Plattformen damit die Rechtsgrundlage für entsprechende Suchmaßnahmen fehle. Bundeskanzler Friedrich Merz nannte das einen schweren „Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU)
Eigentlich sollte danach vor allem an einer dauerhaften EU-Regelung gearbeitet werden. Mitte Juni brachte EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola die Übergangslösung jedoch erneut ins Spiel. Beim EU-Gipfel warb sie dafür, doch noch eine politische Einigung zu suchen. Daraufhin verständigten sich die Mitgliedstaaten formell erneut auf eine Verlängerung der Ausnahme. Dadurch konnte das Europaparlament ein weiteres Mal über das Thema abstimmen.
Für zusätzlichen Streit sorgte das Verfahren. Die Europäische Volkspartei, zu der auch CDU und CSU gehören, beantragte ein Eilverfahren, damit noch vor der Sommerpause über die Regelung entschieden werden konnte. Kritiker im Parlament warfen der Parlamentsführung vor, die Regeln zu überdehnen. Aus der Grünen-Fraktion hieß es, es werde ein Schlupfloch im Verfahren genutzt. Auch Abgeordnete anderer Fraktionen kritisierten das Vorgehen scharf.
Am Ende stimmten 592 Abgeordnete über einen Antrag ab, mit dem die Verlängerung gestoppt werden sollte. 276 votierten dafür, 286 dagegen, 30 enthielten sich. Das EU-Parlament hat derzeit 719 Mitglieder.
Parallel arbeitet die EU weiter an einer dauerhaften Regelung. Sie soll festlegen, welche Pflichten und Befugnisse Online-Plattformen im Kampf gegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs künftig haben. In Kraft treten kann sie aber erst, wenn Parlament und Mitgliedstaaten sich auf einen gemeinsamen Gesetzestext einigen.
Haben Sie einen Hinweis zu diesem Thema? Hier können Sie uns schreiben.
Haben Sie Fehler entdeckt? Dann weisen Sie uns gern darauf hin.
Mehr NIUS:
Karlsruhe lässt Warken-Gesetz passieren: Verfassungsgericht weist Eilantrag der Grünen zurück
CDU ruft Krisen-Gipfel ein: Wegner vor dem Sturz?
„An Verwandte verschenkt“: Bundestagsabgeordnete ordern 43,5 Prozent aller Dienst-iPhones kurz vor Weihnachten
Berliner Junge-Union-Chef Burkart fordert Rückzug von Kai Wegner
AfD wäre betroffen: EU will rechter Partei ESN wegen „Verstößen gegen Werte“ Gelder streichen
Tennis-Affäre des Regierenden Bürgermeisters von Berlin: Kai Wegner ist politisch am Ende
Merz lobt Trumps Druck auf die NATO: „Der Erfolg spricht für sich“
Berliner CDU schweigt dazu: Linksextremer „Widersetzen“-Verein ist als gemeinnützig anerkannt
Mehr NIUS:
Berliner Junge-Union-Chef Burkart fordert Rückzug von Kai Wegner
AfD wäre betroffen: EU will rechter Partei ESN wegen „Verstößen gegen Werte“ Gelder streichen
Tennis-Affäre des Regierenden Bürgermeisters von Berlin: Kai Wegner ist politisch am Ende
Merz lobt Trumps Druck auf die NATO: „Der Erfolg spricht für sich“
Berliner CDU schweigt dazu: Linksextremer „Widersetzen“-Verein ist als gemeinnützig anerkannt
CDU-Chef Schulze will lieber Stillstand als Stimmen von der AfD
Studenten, Rentner, Urlauber: Die Union sucht Freiwillige Helfer für den Wahlkampf im Osten
Nach AfD-Post: Heino will 30.000 Euro - mindestens!
Redaktion
Artikel teilen
Kommentare