Als Experte geladen: Hape Kerkeling soll zum AfD-Verbot im Thüringer Landtag sprechen
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Was bitte macht Hape Kerkeling zum Experten für verfassungsrechtliche Fragen? Der Schauspieler soll im Thüringer Landtag als Redner zu einem möglichen AfD-Verbot auftreten.
Am 30. September beschäftigt sich der Justizausschuss des Thüringer Landtags erstmals in einer öffentlichen Anhörung mit der Frage, ob die AfD verboten werden sollte. Nach Informationen der Zeit wurde Kerkeling von der Linken als Sachverständiger vorgeschlagen. Der Ausschuss stimmte mehrheitlich für seine Einladung. Die Linke bestätigte, dass der Komiker zugesagt hat.

Hape Kerkeling bei der Kranzniederlegung zum 81. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald
Der Schauspieler hatte sich zuletzt bei einer Gedenkveranstaltung zur Befreiung des KZ Buchenwald gesprochen. Sein Großvater war dort von den Nationalsozialisten inhaftiert und gefoltert worden. Kerkeling sagte: „Wer jenen applaudiert, die die Geschichte umschreiben wollen, macht sich mitschuldig.“ Seine Äußerungen wurden als Kritik an der AfD verstanden.
Es geht um hochkomplexe Fragestellungen
Aber macht Kerkeling das zum Experten für ein Parteiverbot? Bei der Diskussion um ein Verbot der AfD geht es um eine hochkomplexe verfassungsrechtliche Frage, zu der normalerweise Juristen, Politikwissenschaftler oder Verfassungsexperten gehört werden.

Der Schauspieler hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach politisch geäußert, gehört zur „Linksfraktion“ der deutschen Prominenz.
Neben Kerkeling werden zahlreiche Fachleute erwartet. Die AfD schickt unter anderem den früheren Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen und den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau ins Rennen.
Hintergrund der Veranstaltung ist die Forderung der Linken, ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu prüfen. Zuletzt brachte auch die CSU ein mögliches Teilverbot einzelner AfD-Landesverbände ins Gespräch. Klaus Holetschek nannte dabei ausdrücklich den Thüringer Landesverband. Jens Spahn (CDU) schlug unabhängig davon eine andere Maßnahme vor: Björn Höcke könnten „seine aktiven und passiven“ Wahlrechte entzogen werden.
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