Grünes Ministerium erklärt in Handreichung zu politischer Neutralität, warum die AfD ausgeschlossen gehört
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In der rheinland-pfälzischen Kleinstadt Oppenheim wurde ein AfD-Politiker unter fadenscheinigen Gründen von einer Diskussionsveranstaltung für Jugendliche ausgeladen. Die Organisatoren der Diskussionsrunde „Jugend trifft Politik“ teilten Carsten Propp, dem AfD-Fraktionsvorsitzenden im Verbandsgemeinderat Rhein-Selz, mit, „dass wir Sie als Vertreter der AfD nicht einladen werden“ – obzwar Vertreter aller anderen Parteien kommen sollen. Das Dokument datiert auf den 23. Januar und liegt NIUS vor. Die Ausladung wird dabei mit einer offiziellen Argumentationshilfe der Landesregierung begründet.
Die Veranstaltung, die für den 6. Februar 2026 geplant ist und von der Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, der Evangelischen Jugend im Dekanat Ingelheim-Oppenheim und dem Jugendhaus Oppenheim organisiert wird, gibt sich dabei nach außen überparteilich. Auf einem Flyer heißt es: „Die nächste Landtagswahl in Rheinland-Pfalz findet am Sonntag, den 22. März 2026 statt.“ Man möchte an diesem Nachmittag Jugendlichen eine Chance geben, mit Politikern ins Gespräch zu kommen, zu diskutieren und gezielt Fragen zu stellen. „Um dich für einen Kandidatin oder Kandidaten oder eine Partei bei der Landtagswahl entscheiden zu können, MUSST du wissen, wofür sie stehen.“ Doch dies gilt anscheinend nicht für die Partei, die in Umfragen aktuell am zweit- bzw. drittbesten abschneidet.
Die Organisatoren berufen sich in dem Brief an Propp auf die Handreichung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration in Mainz. Diese Argumentationshilfe vom 16. Juni 2025 zum „Neutralitätsgebot“ diene als Leitfaden, um Vertreter der AfD fernzuhalten: eine Maßnahme, die in den Augen der Organisatoren nicht nur legitim, sondern verfassungsrechtlich geboten sei.

So wird die Veranstaltung im Jugendhaus beworben.

Ort des AfD-Ausschlusses: die Kleinstadt Oppenheim im idyllischen Rheinhessen
Ministerium will „wertebasiertes Handeln“
Die Argumentation der Veranstalter ist klar: Sie sehen in der AfD eine Partei, deren Positionen mit demokratischen Werten unvereinbar sind. Doch die eigentliche Brisanz liegt in der zugrunde liegenden Handreichung, die in ihrer Gesamtheit totalitär wirkt. Unter dem Titel „Interpretationshilfe zum Umgang mit dem Neutralitätsgebot“ erklärt das Dokument, dass Neutralität keineswegs „Wertefreiheit oder gar Positionslosigkeit“ bedeute. Stattdessen fordert es eine aktive Verteidigung der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Positionen „außerhalb demokratischer Werte“ müssten „als solche aufgezeigt und entsprechend behandelt werden“, heißt es darin.
Besonders gruselig klingt die Passage, die Beschäftigte des Staates verpflichtet, diese Ordnung nicht nur zu repräsentieren, sondern aktiv zu verteidigen, inklusive der verfassungsfeindlichen Ziele. Eine weitere Formulierung, die alarmiert: Staatliche Förderung ende dort, „wo politische oder religiös-weltanschauliche Positionen vertreten werden, die im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Wertesystem stehen“. Das Ministerium betont, es gebe „keinerlei Verpflichtung zu einer wertefreien Neutralität“, und plädiert für ein „wertebasiertes Handeln“.
Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration in Rheinland-Pfalz wird dabei von Katharina Binz geleitet, einer Politikerin der Grünen, die seit Mai 2021 im Amt und zudem stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes ist. Anders gesagt: Ein Ministerium der Grünen, die in Umfragen in Rheinland-Pfalz aktuell bei 10 Prozent liegen, entscheidet darüber, ob eine Partei, die fast doppelt so stark ist, an Diskussionspodien teilnehmen darf.
Unterdessen haben die Grünen in Rheinland-Pfalz zwei Monate vor der Landtagswahl angekündigt, ein künftiges Bündnis an ein Engagement für ein AfD-Verbot zu knüpfen. Man wolle nach der Wahl nur mit Parteien koalieren, die sich mit den Grünen gemeinsam im Bundesrat aktiv für ein solches Verbot der Rechtspartei einsetzten, teilte die grüne Spitzenkandidatin Katrin Eder mit. „Jetzt ist der Zeitpunkt, an dem wir deutlich sagen müssen: Bis hierhin und nicht weiter“, so Eder, die Umweltministerin in Mainz ist. „Wir müssen aus der Geschichte lernen. Das AfD-Verbot muss unbedingt vorbereitet werden. Wir wollen nicht, dass unsere Demokratie in ein autokratisches Regime umgebaut wird.“
SPD-Politiker der Jugendvertretung glorifiziert politische Gewalt gegen AfD
Besonders pikant an der Absage ist dabei auch die Rolle der Jugendvertretung Rhein-Selz, die sich auf demokratische Werte beruft, um die AfD auszuschließen. Ehemaliges Mitglied der Organisation war auch der SPD-Nachwuchspolitiker Robin Dautermann, der als Rapper McGingaa in einem Lied Gewalt gegen AfD-Politiker besang. In dem Song heißt es unter anderem: „Labert der AfD’ler gerade Quatsch, trifft er uns und braucht danach Zahnersatz“. Dautermann, der 2024 für den Verbandsgemeinderat Rhein-Selz kandidierte, distanzierte sich später von dem „missglückten Rap-Video“ und sprach von Hetze durch die AfD, die ihn als Linksextremisten darstelle.
Der Ausschluss von einer Diskussionsveranstaltung reiht sich ebenso wie die Handreichung in ein größeres Muster ein: In Rheinland-Pfalz, wo eine Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP regiert, wird der Kampf gegen die AfD besonders vehement geführt. Der „Beamtenerlass“ vom Juli 2025, beschlossen vom SPD-Innenminister Michael Ebling, wies Behörden an, die Einstellung von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst mit Verweis auf ihre Verfassungstreue zu prüfen, mitsamt Möglichkeiten des Jobverlusts. Im September 2025 wurde der AfD-Politiker und Lehrer Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen, weil ein Verfassungsschutz-Dossier mit fragwürdiger Argumentation zum Schluss kam, dass Paul die Verfassungstreue abgesprochen werden könne. Bei der späteren Ludwigshafener Bürgermeisterwahl waren 9,2 Prozent der Stimmen ungültig, die Beteiligung sank auf 29,3 Prozent. Pauls Verfassungsbeschwerde scheiterte in mehreren Instanzen.

Der Ausschluss Joachim Pauls als Ergebnis eines konzertierten Vorgehens des Innenministeriums
Gleichzeitig zeigten exklusive Recherchen von NIUS, wie die Kommunalaufsicht ADD alle Kommunen im Land kontaktierte, um AfD-Kandidaten auf „Verfassungstreue“ zu prüfen, was wiederum vom Verfassungsschutz geprüft werden sollte und weitere Ausschlüsse möglich machte – wie beim AfD-Politiker Roberto Kiefer in Nieder-Olm. Sowohl ADD als auch Verfassungsschutz sind weisungsgebunden und unterstehen dem SPD-Innenministerium. Im Dezember 2025 wurde schließlich publik, dass die AfD auf einer Liste „extremistischer Organisationen“ neben Al-Qaida und Hamas auftaucht.
Auch bei NIUS: Ludwigshafen und der SPD-Machtkreislauf: Wie roter Filz den AfD-Kandidaten ausschaltete
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Jan A. Karon
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